Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung 2018

 
(@xivender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo wertes Forum,

lange ist es her gewesen als ich das letzte Mal hier Rat suchte.
Ich würde gerne einmal eure Meinung zu der folgenden Berechnung sehen:

Ich verdiente die letzten 12 Monate insgesamt mit Weihnachts und Urlaubsgeld 22840,50 Euro netto.
Lohnsteuerrückzahlung belief sich immer zwischen 150  bis 200 Euro.

Also hätte ich ein Jahresnetto von 23.040 Euro.
Das macht also ein Monatseinkommen von 1920 Euro.

Eine einfache Fahrtstrecke beträgt bei mir 20 Kilometer.
Benutze ich die 5 % Pauschale zum Abzug, würde dies genau 96 Euro ausmachen.
Somit hätte ich ein bereinigtes Nettoeinkommen von: 1824 €

Eine Altersversorgung habe ich nicht, daher kann ich die 4% nicht nutzen.

Mein Sohn ist 13 Jahre alt.

Gleichzeitig habe ich neu geheiratet und mit meiner Frau dieses Jahr Nachwuchs bekommen.

Somit müsste mein 13jähriger Sohn 370 Euro ab nächstes Jahr bekommen.?
Zu diesem Entschluss bin ich jedenfalls gekommen.
Gibt es irgendwelche Anmerkungen?
Vielen Dank.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2017 17:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du die Entfernung zur Arbeit anstelle der Pauschale nimmst sind das 20km hin + 20 km zurück = 40km,
30km mit 0,3 Euro und 10km mit 0,20 Euro ergibt 11 Euro bezogen auf 220 Arbeitstage ergibt 2420 Euro durch 12 sind ca. 201 Euro.
Du kommst also mit der Entfernung unterhaltsrechtlich besser als mit der Pauschale.

Damit liegt Dein bereinigtes Einkommen zwischen 1500 Euro und 1900 Euro, nach der bisher gültigen DDT wäre das die Stufe 2, nach der neuen DDT (ab 1.1. 2018) ist das aber Stufe 1.

Du bist 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet und ggf. auch der Mutter des neuen Kindes. Da es aber nie unter den Mindestunerhalt geht bleibt es in allen Fällen bei der Stufe 1.
In Stufe 1 wären ab 1.1.18 für den 13jährigen 467 Euro minus halbes KG 97 Euro = 370 Euro Unterhalt zu zahlen und für das kleine Kind 348 Euro minus 97 Euro = 251 Euro zahlen.
Dabei wird auch der Bedarfkontrollbetrag von 1080 Euro nicht unterschritten.

Wie Du schon ausgerechnet hast sind es 370 Euro. Anders könnte es nur sein, wenn etwas tituliert wurde.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2017 17:57
(@bjarne)
Schon was gesagt Registriert

Was du auch beachten musst, da du ja jetzt mittlerweile eine große Familie hast und als Familienvater verantwortlich für sie bist, dass du Hauptverdiener bist.
Die Witwenrente und Halbwaisenrente würde bei deinem Nettoeinkommen etwa 700 Euro betragen. Es wäre also zu empfehlen über eine Risikolebensversicherung nachzudenken.
Im Falle des Falles gäbe es in deinem Fall viele Hinterlassene. **Link entfernt** kannst du es auch nochmal anhand eines Rechnungsbeispiels sehen.

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Anmerkung Moderation:
@bjarne: abgesehen davon, dass der Faden seit sechs Moaten abgefrühstückt ist:
Werbelinks sind im Forum unerwünscht!


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2018 14:13
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Welchen Teil genau der Forenregel 6 verstehst Du nicht?

Und weshalb gibt man sich selbst für den miesen Job her, Schleichwerbung zu setzen?


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2018 14:25
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz schön pampiger Umgangston, nur weil ein Neuling in einem von fünf Beiträgen einen Link auf eine ihm nützlich erscheinende Seite gesetzt hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2018 15:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Paul:

Man kann´s auch von einer anderes Seite aus betrachten. In vielen Foren ist die Linksetzung erst nach mindestens 5 Beiträgen zugelassen 😉

Und hier wurden teilweise eben sehr alte Threads ausgraben. Das lässt durchaus vermuten, dass die Anmeldung nur zu Werbezwecken erfolgt ist


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2018 16:13