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Unterhaltsberechnung

 
(@angelmario)
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Hallo Zusammen,
ich habe Post vom Anwalt meiner Ex bekommen, da der Unterhalt für meinen Sohn (6Jahre alt geworden) und der nacheheliche Unterhalt neu berechnet werden soll.
Die letzte Berechnung von 2004 sah so aus:

Ich bin beurlaubter Beamter, habe also keine Solzialabgaben.

Bruttoeinkommen 2003 = 37.760,46 €
Lohnsteuer = 8.412,79 €
Kirchensteuer = 661,14 €
Solidaritätszuschlag = 404,03 €

Verbleiben = 28.282,50 €
Davon 1/12 = 2.356,89 €
Krankenversicherung = 114,00 €
Fahrtkosten = 77,00 €
Verbleiben = 2.165,89 €

Meine Frau erzielte ein Nettoeinkommen in 2003 von 14.630,73 €, darin enthaltenes Kindergeld von 1.386 €, verbleiben 13.244,72 €, davon 1/12 = 1.103,72 €. Es wird aber nur die Hälfte angerechnet, da im Hinblick auf das Alter meines Sohnes, meine Ex nicht verpflichtet ist, einer Beschäftigung nachzugehen.

Der Kindesunterhalt belief sich bis heute auf 190 € und der nacheheliche Unterhalt auf 538 €.
Ich habe also jeden Monat insgesamt 728 € an meine Ex überwiesen.

Folgendes hat sich aber nun geändert:

·Ich werde jetzt nach Provision bezahlt. Mein Jahresbezugsgehalt beträgt 40.000 € bei einer Zielerreichung von 100 %. 34.000 € beträgt mein Fixgehalt. Die Differenz von 6.000 € wird mir erst nächstes Jahr im Juni ausgezahlt, aber nur wenn ich meine 100 % Zielerrecihung schaffe.
Werden jetzt 34 oder 40.000 € als Grundlage der Berechnung herangezogen?

·Meine Ex hat Ihre Stundenzahl angehoben und bekommt dadurch auch mehr Gehalt. Wenn sie mehr arbeitet, obwohl Ihr das ja lt. Anwalt nicht zuzumuten ist, wird es dennoch nur hälftig angerechnet?

Lt. Der Lohnsteuerbescheinigung 2004 hat meine Frau ein Bruttoeinkommen von 21.437,48 € gehabt. Lohnsteuer = 2.129,78 €, Soli = 49,08, Kirche = 125,01 €, Sozialabgaben,Arbeitslosen etc. insgesamt 4611,23 €. Enthaltenes Kindergeld 1.848 €
Ich bin zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten, meine Einkünfte habe ich oben beschrieben.

Kann mir jemand berechnen, was ich von nun an an Unterhalt zu zahlen habe???

Vielen Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2005 17:04
(@strike)

@angelmario

Das Einkommen Ihrer Frau hat nichts mit dem von Ihnen zu entrichtenden Kindesunterhalt zu tun.
Dieser richtet sich rein nach Ihrem bereinigten JahresNETTOeinkommen, welches dann durch 12 geteilt wird. hier werden dann von den "Zwölfteln" im Allgemeinen noch 150,00 EUR "berufsbedingte Aufwendungen" abgezogen und vom "Rest" dann anhand der Düsseldorfer Tabelle (Fassung 07/2005) der zu entrichtende Kindesunterhalt berechnet, wobei das Alter des Kindes berücksichtigt wird.

Erhält Ihre ExFrau das komplette Kindergeld, können pro Kind zusätzlich der halbe Kindergeldsatz vom "Restzwölftel" abgezogen werden, was das "Restzwölftel" weiterhin minimiert.

Um eine korrekte Unterhaltsleistung zu erhalten, sollte ein Rechtsanwalt die Berechnung vornehmen. Diese kostet zwar Gebühren, ist aber im Streitfall eben "korrekt", soweit der Unterhaltspflichtige alle Zahlen ehrlich angegeben hat.

Zumindest kann der Unterhaltspflichtige sich vor rückwirkenden "Nachforderungen" schützen, die der Unterhaltsberechtigte bei zu wenig bezahltem Kinderunterhalt einfordern kann.

Zuviel bezahlter Kinderunterhalt hingegen kann vom Unterhaltspflichtigen NICHT zurück gefordert werden.

[Editiert am 1/12/2005 von strike]

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 13:23