Allein erziehender ...
 
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Allein erziehender Vater

 
(@artuhr)
Zeigt sich öfters Registriert

Dem die Kinder auf dem Kopf rumtanzen. :knockout:
Was bekomm ich als Unterhalt ? :mad2: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question:
Geschildert ist genug.
Warte auf Antworten
Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 01:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Arthur,

ich hab die vorherigen Beiträge zugegebenermaßen nur überflogen. Aber wenn du ALG I bekommst und die Kinder bei dir leben, dann würde ich die Kinder mal zur Arge oder AfA schicken, damit sie klären, ob sie einen eigenständigen ALG II-Anspruch haben. Dies wären dann 345 (alte Bundesländer) oder 311 (neue Bundesländer) zuzüglich Mietanteil, angerechnet wird Kindergeld (mit Freibetrag 30 Euro für Versicherungen).

Dies könnte die Haushaltskasse ein wenig auffüllen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2005 01:20