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Hallo,
kann mir jemand erklären, wie ich die Düsseldorfer-Tabelle anwende, sprich: meine Unterhaltsverpflichtung berechne für ein Kind berechne?
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2005 12:54
Moin Jodie,
du musst eine Einkommensberechnung machen, die sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG ergibt (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 12.07.2005 13:02