Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@jodie)
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Hallo,

kann mir jemand erklären, wie ich die Düsseldorfer-Tabelle anwende, sprich: meine Unterhaltsverpflichtung berechne für ein Kind berechne?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2005 12:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Jodie,

du musst eine Einkommensberechnung machen, die sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG ergibt (>hier<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2005 13:02