Hallo DasP,
ergänzend zu Totos Ausführungen gehe auch ich davon aus, dass ihr die Trennungszeit dafür nutzen wollt, eure finanziellen ehelichen Verhältnisse sauber aufzulösen und euch und eure Kinder respekt- und rücksichtsvoll auf die Zeit nach der Scheidung vorzubereiten.
Dies beinhaltet auch, wenig Konfliktpotential während der Trennung aufzubauen. Deshalb müsstet ihr beide daran interessiert sein, eure Angelegenheiten rund um das Haus und den zugehörigen Kredit schnell zu klären.
Wäre deine DEF nur "Mieterin" eures Hauses, dann hätte sie andere Interessen als wenn sie als Miteigentümerin mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen und Risiken würde agieren müssen. Aus diesem Grund sollte sie als zukünftig alleinige Nutzerin eures Hauses ausreichend Motivation erhalten, den zügigen Hausverkauf nicht zu verschleppen.
Deshalb ist zu empfehlen: Es gibt keine Mietzahlungen, sondern ihr zahlt die monatlichen Kreditraten gemeinschaftlich. Aus pragmatischen Gründen vereinbarst du mit deiner DEF, dass du die volle Rate an den Kreditgeber überweist, jedoch den Anteil der DEF mit deiner TU-Zahlung an sie verrechnest. Weiterhin trägt sie alle Kosten des Hauses und bekommt einen angemessenen Wohnwert zugerechnet. Du kannst das Haus schließlich weder nutzen noch veräußern und trägst deshalb eigene Wohnkosten.
Eine spätere Anpassung des Wohnwertes an objektive Verhältnisse - wie von United erwähnt - verstärkt vermutlich die Motivation deiner DEF, das Haus veräußern zu wollen und in den Genuss des realisierten Zugewinns zu gelangen.
Ich gehe hierbei davon aus, dass ihr beide zu gleichen Anteilen als Eigentümer im Grundbuch steht und auch sonst keine ehevertraglichen Besonderheiten zu eurem Güterstand vereinbart sind.
Eventuell ermöglichen dir die - noch mal etwas exakter kalkulierten - Beispielrechnungen einen besseren Überblick über die von mir skizzierten finanziellen Modelle. Ich kopiere die Zahlen mal hier rein.
An den Kennzahlen "VN" (verbleibendes reales Netto) bzw. "S7" (VN zzgl. KU+Kindergeld) kannst du die finanzielle Ausgestaltung der jeweiligen Modelle vergleichen. "Real" meint selbstverständlich nur innerhalb der Modelle, d.h. deine individuellen Kosten (z. B. neue Wohnung) oder die Hauskosten für die DEF sind nicht enthalten.
Abkürzungen:
NE: Nettoeinkommenm; BE: Bruttoeinkommen; FW: Firmenwagen; BA: berufsbedingte Aufwendungen; VA: Vorsorgeaufwendungen; KR: Kreditrate; WW: Wohnwert; KU: Kindesunterhalt; TU: Trennungsunterhalt; MB: Mehrbedarf; SB: Selbstbehalt; KG: Kindergeld; ZA: Zahlungen; VN: verbleibendes reales Nettoeinkommen; S[n]: Summen 1..n
Ansätze:
TU: 3/7
KU: maximal Einkommensgruppe 10 (533+452=985 €)
MB: SB=1.300
Geldströme:
Familiennettoeinkommen: 8.000 € (6.000+2.000)
externe Zahlung mit Haus: 2.000 € (1.500+500)
externe Zahlung ohne Haus: 500 €
interne Verteilung mit Haus: 6.000 €
interne Verteilung ohne Haus: 7.500 €
mit Haus, mit Haus, mit Haus, ohne Haus,
WW=500 €, Pauschalen WW=1.000 €, exakte Rechng,
Quote MB Quote MB max. EKGr. 10
Mann Frau Mann Frau Mann Frau Mann Frau
BE 9.000 3.000 9.000 3.000 9.000 3.000 9.000 3.000
FW 500 500 500 500
S1 9.500 3.000 9.500 3.000 9.500 3.000 9.500 3.000
NE 6.000 2.000 6.000 2.000 6.000 2.000 6.000 2.000
FW 350 350 350 350
S2 6.350 2.000 6.350 2.000 6.350 2.000 6.350 2.000
BA - 150 - 100 - 150 - 100 - 150 - 100
VA - 380 - 120 - 380 - 120 - 380 - 120
KR - 750 - 750 - 750 - 750 - 750 - 750
WW 500 1.000
S3 5.070 1.530 5.070 2.030 5.970 1.880
KU - 926 - 950 - 926 - 985
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S4 4.144 1.530 4.144 2.030 4.985 1.880
TU -1.120 1.120 -1.050 1.050 - 906 906 -1.331 1.331
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S5 3.024 2.650 3.238 2.936 3.654 3.211
SB -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300
S6 1.724 1.380 1.938 1.636 2.354 1.911
MB: - 280 - 220 - 500 - 270 - 230 - 276 - 224
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ZA: -3.076 - 970 -3.250 - 750 -2.852 - 980 -2.592 - 224
VN: 2.924 2.150 2.750 2.300 3.148 1.926 3.408 3.107
KU: 926 950 926 985
KG: 384 384 384 384
S7: 3.460 3.634 3.236 4.476
Gruß
Graham
Danke.
Dies macht mir deutlich, dass eine Trennungsvereinbarung der sinnvollere Weg weiterhin ist, korrekt?
Eine neue Rechnung, basierend auf meinen Einwänden die ihr aufgebracht habt, durch den Mediator:
(1) Zahlung KU in Höhe von 950E (jährliche Anpassung an DDT)
(2) Zahlung von TU in Höhe von 500E (befristet auf 12 Monate)
(3) Zahlung noch nach ehelichen Unterhalt in Höhe von 250E (befristet auf 24 Monate)
(4) Anteilige Übernahme (75%) der Betreuungskosten exkl. Essensgeld
(5) Haus wird von mir erworben, Kredite übernommen
(6) Mietzahlung von 1.400E der DEF, Übernahme sämtlicher Nebenkosten durch DEF
(7) Mietvertrag erstmalig zum 01.01.2020 kündbar
(8) DEF verzichtet auf weitere Forderungen
Beste Grüße
DasP
Hallo DasP,
dieses Szenario erachte ich als ausgewogen, weitblickend und sehr vorteilhaft für eure zukünftige familiäre Situation, insbesondere für eure Kinder.
Alles Gute
Graham
Danke für deine Meinung.
DEF hat noch den Wunsch geäußert den Nachehelichen Unterhalt auf 215E für 36 Monate zu setzen, dafür die Miete auf 1.425E.
Ich werde dem wohl zustimmen.
Beste Grüße
DasP