Unterhaltsantrag si...
 
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Unterhaltsantrag sinnvoll bzw. billig?

 
(@scheidungs-fetischist)
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Hallo,

ich lebe seit ein paar Wochen getrennt, meine Ehefrau ist mit dem fast volljährigen Kind aus der Ehewohnung ausgezogen. Jetzt erhielt ich von Ihrem Rechtsanwalt die Aufforderung Unterhalt für das Kind zu zahlen.

Sachverhalt: Vor dem Auszug bezogen wir AlGII zzgl. Kindergeld. Dass heisst AlGII incl. dem Anteil für das Kind (wobei das Kindergeld wieder auf den AlGII Anteil des Kindes angerechnet wurde).

Nach dem Auszug erhält meine Ehefrau jetzt den Anteil für das Kind im AlGII und auch das Kindergeld.
Unterhalt wird bei ALGII als Einkommen angerechnet.

Da de facto meine Ehefrau durch den Unterhaltsantrag keinen Cent mehr bekommt (da ja ein evtl. Unterhalt als eigenes Einkommen vom AlGII abgezogen würde) ergäbe sich nur der Umstand (da ich mit meinem AlGII keinen Unterhalt zahlen kann), dass sie Unterhalt vom Jugendamt beziehen würde, und dieser Betrag wieder vom AlGII abgezogen würde.

Allerdings ergäbe sich dann für mich wiederrum der Umstand, dass dieser Unterhaltsanteil im Gegensatz zum AlGII beim Jugendamt rückzahlungspflichtig wäre (also sukzessiver Schuldenufbau).

Einmal abgesehen von dem Umstand, dass ein lauterer Rechtsanwalt, meine Ehefrau über diesen Sachverhalt aufgeklärt hätte folgende Fragen

1. Sind meine Folgerungen korrekt und
2. ist eine derartige Unterhaltsaufforderung nicht unbillig?

Danke für Euer Antworten im voraus.

Scheidungs-Fetischist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2006 13:36
 elwu
(@elwu)

Hi,

gewagter Nick den du da hast. Z um Thema: ein fast Volljähriger bekommt keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt mehr. Daher kann da IMO auch nichts auflaufen. Die Forderung der Gegenseite dürfte darin begründet sein, dass per Gesetz verlangt wird, erst mal sämtliche anderen potentiellen Zahlemänner anzuzapfen, bevor die Gemeinschaft via ALG II zur Kasse gebeten wird. Sprich, die müssen das machen, da sie sonst der ALG II - Zahlungen verlustig gehen.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2006 13:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ersten wird dein Sohn bzw. deine Ex vom JA keinen Unterhalt bekommen, da der Sohn über 12 ist.

Zweitens muß sie, wenn sie ALG II für sich un ihren Sohn beantragt bzw. ja schon bekommt nachweisen, das sie alle anderen Unterhaltsquellen ausgeschöpft hat bzw. andere Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig sind. Fordert sie dich nicht zur Zahlung bzw. zum nachweis deiner Leistungsunfähigkeit könnten ihr die Bezüge gestrichen werden.

Bisher habt ihr zusammengelebt, da wart ihr eine Bedarfsgemeinschaft, jetzt gibt es auf der einen Seite dich und auf der andeen die Bedarfsgemeinschaft, die aus deiner Ex und eurem Sohn besteht. Eine Unterhaltsforderung ist nie unbillig, sie steht nunmal dem Kind zu. Ob du leistungsfähig bist oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Wenn du es nachweisbar nicht bsit wird es auch keine auflaufenden Schulden geben.

Ab 18 muß dann allerdings dein Sohn dich zum Unterhalt ihm gegenüber auffordern, da dann beide Elterteile zum Unterhalt verpflichtet sind und er ja mit Volljährigkeit seine Interessen selbst wahrzunehmen hat (bisher muß das ja stellvertretend die KM tun)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2006 13:54
(@scheidungs-fetischist)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen und erschöpfenden Antworten, hilft mir schon weiter .... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2006 14:04