Hallo,mein Mann zahlte für seine 2 Söhne aus erster Ehe immer so ,wie es von den Anwälten (Düsseldorfer-T.)
ausgerechnet wurde.
Jetzt hat der Älteste ,der Zwei
sein Abi gerade fertig und geht jetzt zum Zivildienst, muss mein Mann noch weiterhin aufkommen??
Unsere Anwältin und seine Anwältin sind da nicht einer Meinung.
Was sagt Ihr???
Dazu zu sagen ist noch ,das wir gemeinsame Zwillinge von 2,5 J. haben und uns aus den oben genannten Unterhaltszahlungen keinen KG -Platz leisten können.
Unsere Hoffung war ,das der Wegfall eines KU dazu führt ,unsere Zwillinge nächstes Jahr in den KG zu schicken.
Der gr Sohnemann hatte letztes Jahr Schüler Bafög abgelehnt bekommen ,Gründe wurden und dürften uns aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
Gruss
Hallo,
während des Zivildienstes besteht keine Unterhaltspflicht bzw. kein Unterhaltsanspruch, da in dieser Zeit der Staat für den Zivieldienstleistenden aufkommt. Mit Aufnahme einer Ausbildung lebt dieser Anspruch wieder auf, ebenso in der Übergangszeit zwischen Abi und Zivi.
Und nun noch ein paar andere Anmerkungen. Es gibt bei Unterhaltsberechtigten eine Rangfolge.
Erst kommen minderjährige Kinder und vollj. Kinder, die sich in der allg. Schulausbildung befinden. Danach kommt die Ehefrau, die Kinder betreut und dann volljährige Kinder, die nicht mehr priviligiert sind (also Ausbildung oder Studium machen)
Ein volljähriges Kind muß seine Bedürftigkeit nachweisen. Deswegen verstehe ich
Gründe wurden und dürften uns aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
das nicht. Der Sohn muß dem Vater den Ablehnungsbescheid vorlegen. Ebenso sind bei volljährigen Kindern beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, daher wäre auch die Mutter in Anspruch zu nehmen.
Deinem ersten Satz entnehme ich ,das kein Titel existiert? Wenn das so sit und es weder Titel noch Urteil gibt, kann er den Unterhalt eisntellen und warten was passiert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Christstern2004
Herzlich Willkommen bei v.s.
Anspruch auf KU besteht nur während einer schul. Ausbildung, bei Berufsausbildung/Studium und während einer Übergangszeit (z.B. für 4 Monate) zw. zwei Ausbildungsabschnitten. Dies ist nicht gegeben, da ja der Zivildienst nun mal keine Ausbildung darstellt.
Daher dürfte ein KU-Anspruch laut Rechtslage nicht bestehen. Der Anspruch auf KU endet in diesem Fall mit Monatsende des allg. Schuljahres.
In einem wahrscheinlich vergleichbaren Fall hat das OLG Zweibrücken folgendes beschlossen, siehe: http://www.ra-k*otz.de/kindesunterhalt8.htm (bitte den Stern aus dem link nehmen :wink:)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für eure Antworten,
Ein Titel besteht seit der Trennung! Es wurde jetzt eine Abänderungsklage Seitens von uns eingereicht.
Die Ablehnung (Bafög) hat die andere Seite bis jetzt nicht gezeigt.
Man sagte uns laut Anwalt das er das nicht muss :exclam:
Der Sohn hat seit Dez 08 die Aufforderung auf zu zeigen was er hat. Wie er sein Lebensunterhalt (auch Internat ) bestreitet. Bis jetzt kam nur
Androhungen von Lohnfähnung,bei nicht zahlen des KU Er musste selbst nach diesem Schuljahr (Abi)
(Sohn geht/ging aufs Sportinternat) noch 1Monat weiter zahlen, darauf haben die Schüler ein Anrecht .Es gibt auch eine bestimmte Bezeichnung dafür ,hab es nur vergessen.
Habe ich es dann richtig verstanden das, wenn Sohneman eine Ausbildung startet,das wieder KU auf uns zu kommt??
Ich bestehe immer darauf (macht Mann auch von selbst) KU zu zahlen,da ich selber auf KU angewiesen bin vom Ex,der immer nur zahlt ,wenn er gut drauf ist.
Dann stehen wir also in 8 Monaten wieder vor der selben Frage ,ob die Zwillinge in den KG können.
Es sei den der Kindergartenbeitrag wird bei der neuen Berechnung von KU berücksichtigt.,was uns bis jetzt immer verwert war.
Weis jemand da Rat?
Gurss
Moin,
wird bei euch (welches Bundesland?) nicht auch nach Unterhaltsverpflichtungen gefragt? In Berlin bspw. steht das auf dem Fragebogen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kitabesuch an den finanziellen Möglichkeiten scheitern kann. Da muss es einen Weg geben, beim JA ggf. spezielle Anträge zu stellen. Zumindest, wenn die Kinder 3 Jahre alt sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Mir fällt noch ein, dass sich mit Beendigung der Schule die Rangfolge ändert. Im 1.Rang stehen Zwillinge und der jüngere Sohn, dann kommst Du und erst dann der Volljährige. Hilft das vielleicht weiter?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
hatte ich oben schon geschrieben 😉
Die Ablehnung (Bafög) hat die andere Seite bis jetzt nicht gezeigt.
Also habt ihr nur schriftlich behauptet bekommen, daß das Bafög abgelehnt wurde? Uiui, da würde ich auf den eine beglaubigte Kopie des Originalbescheids bestehen. Vielleicht hat ja Sohnemann bzw. KM doppelt kassiert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mein jetziger Mann ist für 4 Kids KU pflichtig.
2 Jungs aus erster Ehe(17 u 20 Jahre)
dann unsere Zwillingsmädchen 2,5 Jahre.
Ich selber habe drei Jungs aus meiner ersten Ehe !
Aaaaaaaaaaaalle sind Wuschkinder!!
Kontakt zu den Söhnen meines jetzigen Mannes besteht nicht ,wurde
von den Kids selber nicht gewünscht ( Nachhilfe der Kindesmutter)
Wir lassen es auch so ,damit die Kids nicht noch mehr unter Druck geraten, werden sich irgendwann schon melden ,wenn Mutter nicht mehr mitreden darf.
Der Sohnemann meines jetzigen Mannes ging in Brandenburg aufs Internat.
Wir kommen aus NRW.
Habe mir den Link angesehen ,da kann ich nur sagen das ich es meinem Mann erst bei guter Laune sage.
😡
Noch ein Hinweis an euch,was uns selbst passiert ist.
Wir machten die Steuererklärung und die Kindesmutter weis genau wie sie einem das Leben schwer machen kann .
Wir bekamen plötzlich Post von der Gegenseite per Anwalt. Sie stellte Ansprüche auf die Lohnsteuererstattung ,natürlich für Ihre 2 Kinder.
Was zwar seeeeeeehr selten vorkommt ,aber rechtlich ist.
Also bitte nicht zu früh freuen ,wenn was Positives auf dem Konto ist. 😉
Gruss
. Sie stellte Ansprüche auf die Lohnsteuererstattung ,natürlich für Ihre 2 Kinder.
Was zwar seeeeeeehr selten vorkommt ,aber rechtlich ist.
Kannst Du das mal näher erklären? Ich vermute, sie wollte sich die Kinderfreibeträge übertragen lassen (???), das geht aber nur, wenn der KV nicht zu mindestens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt.
Ansonsten wüsste ich nicht, wie sie Ansprüche auf "Lohnsteuererstattung" stellen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Vielleicht ist der Lohnsteuerjahresausgleich gemeint? Der gilt als ganz normales EK und ist bei der KU-Berechnung heranzuziehen so wie Gehalt/Lohn und auf 12 Monate zu verteilen.
@Tina
Sorry, war etwas stressig heute. Klar, die Rangfolge wurde von Dir schon komplett dargestellt. :redhead:
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Oldie: 💡 Ach so! Du meinst, die Ex will, dass die Steuererstattung :note: für die Berechnung des KU miteinbezogen wird!
Das kann natürlich möglich sein, dass das gemeint ist. Und dann ist es ja auch richtig. Zumindest der Teil der Erstattung, der auf den KV entfällt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen,sorry war wohl etwas ungenau beschrieben.
Ja ,ich meinte den Lohnsteuerjahresausgleich.
Es hatte bei uns aber weniger wegen dem KU zu tun,der war schon kurz vorher berechnet wurden.
Selbst meine Anwältin und die meines jetzigen Mannes sagten ,das so eine Forderung Seitens der Ex
selten vorkommt.,aber eben rechtlich ist.
Nachdem ich über meine AW ein Schreiben aufsetzten lies,das die Ex vom jetzigen Mann keinen Anspruch auf die Rückerstattung meiner eingetragen Kinder aus erster Ehe hat .(sprich Kinder auf Lohnsteuerkarte des Mannes überschrieben ) Haben wir nichts mehr gehört.
Danke nochmal für die Antworten !
Bis später mal !
Gruss Christstern
HAllo zusammen ,wir haben uns zu gefreut !
Nach den Antworten von Euch auf mein letztes Schreiben,hatten wir Hoffnung das wir den KG Platz für unsere Zwillinge doch bezahlen könnten.
Zu früh gefreut??? ;(
Am Montag bekamen wir ein Schreiben vom Anwalt der KM ,darin steht ,das der Unterhalt für September 09 nicht auf dem Konto ihrer Mantantin eingegangen sei.
Da ich hier im Forum gelesen habe,was Andere zu den KU bei vollj.keit zahlen ,
war unsere Hoffnung gross, da der 20J. Sohn nach dem Abi jetzt sein Zivildienst ableistet.
Aber jetzt zur Frage:
Was hat die KM noch damit zutun??
Darf die KM mit einer schr.Vollmacht den Sohn verteten??Welche Begründung gibt es dafür?
Noch zur INFO der Sohn hatte ab Vollj.keit einen eigenen Anwalt und Forderungen gestellt ,sind aber nicht weit gekommen!
Und jetzt hat die KM Ihren Anwalt eigeschaltet.
Im Schreiben steht: Sollte Ihr Mandant die Zahlungen nicht tätigen,werden wir unsere Mandantin anraten ,das Zwangsvollstreckungsverf. einzuleiten. 😡 :puzz:
WIr haben heute einen Termin bei unserer RA wegen der Abänderungsklage für den KU .Ich gehe mit ,da mein Mann weis das ich hier im Forum schon einiges an Infos habe.
Was ist aber mit dem titulierten Titel der KU?? ( er ist unbefristet)
Habe schon einiges darübe gelesen! Sollen wir den direkt mit ändern lassen? Löschen oder zurück fordern?
Können wir uns darauf berufen das der Sohn schon einen eigenen Anwalt hatte um seine Forderungen zu stellen ?
Ich habe hier gelesen das ab Vollj.keit das KInd selbst für KU verantwortlich ist .
Muss das Kind mit 20J ein eigenes Konto haben ??
Kann mein Mann darauf bestehen?
Der Sohn wurde schon zweimal Aufgefordert ,den abgelehnten.-Barfögbescheid ,sowie andere Einkünfte nachzuweisen.
Aber ausser ein Brief das er keine hat ,kam nichts.
Den es ist so ,das wir glauben das das Nebeneinkommen vom Sohn (oder Zahlungen von Oma),nicht auftauchen soll .Deshalb auch kein eigenes Konto einrichten will.Wäre doch klever!
Deshalb auch die Zahlung auf das Konto der KM.
Hoffen wir mal das hier jemand Rat weis ,bevor wir gleich 16 Uhr zu RA fahren.
LG
Hi
Ich habe die Themen zusammengeführt da es sich um eine Fortsetzung ja handelt und so alles besser einzuschätzen ist.
Was hat die KM noch damit zutun??
Es könnte sein, dass Sohn sie beauftragt hat. Doch dann ist eine schriftl. Kopie an den Vater weiterzuleiten.
Das der Vater von sich aus die KU-Zahlung einfach eingestellt hat ist gefährlich. Sohn kann problemlos eine Zwangsvollstreckung einleiten. Wie ich gelesen habe wurde Abänderungsklage eingereicht. Diese ist (wenn möglich - kenne mich prozesstechnisch nicht aus) um eine EA auf Vollstreckungsschutz aus dem Alttitel zu erweitern.
Im Schreiben steht: Sollte Ihr Mandant die Zahlungen nicht tätigen,werden wir unsere Mandantin anraten ,das Zwangsvollstreckungsverf. einzuleiten.
Hat die KM keine Vollmacht wird das teuer - für sie.
Was ist aber mit dem titulierten Titel der KU?? ( er ist unbefristet)
Da Sohn nicht belegt das er anspruchsberechtigt ist, so ist auf Aushändigung des Titels zu klagen - andernfalls auf Abänderung. Also läuft es auf eine Stufenklage hinaus: erst Auskunft und dann weitersehen. Beredet dies unbedingt mit eurem Anwalt.
Nochmal langsam:
Stufenklage
1. Klage auf Auskunft
2. dann Klage entsprechend der Umstände (Abänderung, Aushändigung des Titels)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Antworten.
Das Aussetzen des KU hat die Anwältin meines Mannes der Gegenseite mitgeteilt.
Würden in dieser Sache nie eigenmächtig handeln! Was gezahlt werden muss zahlt er auch.
Was ist den mit der Kontofrage des Kindes?
Weist Du was?
Gruss
Grundsätzlich muß der Sohn natürlich kein eigenes Konto besitzen oder bekannt geben.
Aber er muß dann dem Vater ggü. schristlich erkläre, das sein Unterhalt weiterhin auf das bekannte Konto der Mutter zu zahlen ist und dieses Ansinnen auch mit seiner eigenmächtigen Unterschrift versehen.
Zum anderren Thema: ich würde dem RA kurz und bündig erklären ,das das Kind volljährig iat und somit die KM keinerlei Recht auf seinen Unterhalt hat. Zudem hätte der Sohn einen eigenen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt und diesem sei alles notwendige übersandt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Berechtigte muss dem Verpflichteten mitteilen, wo er den Unterhalt hin haben möchte.
Genau dahin wird dann überwiesen.
Wem dieses Konto gehört, ist dann egal.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen zusammen,
der gestrige Besuch bei der AW war unbefriedigend.
Also es verläuft sich so, das KM den Sohn vertreten darf ,aber nur mit schriftlicher Genehmigung , schon von einigen von euch angedeutet.------------ Dies muss meinem Mann aber vorliegen! --- Das tut es aber nicht,somit sollen wir keine Panik schieben.
Den Titel bringt er KM nicht mehr viel ,dieser muss Sohn 20 J selbst bei der Mutter wiederholen,sollte Sie trotzdem eine Zwangsvollstreckung machen ohne das mein Mann eine Stellungnahme (schriftlicher Form) zu Grunde legt ,wird es teuer für die KM. !
Da Sohn trotz mehreren Aufforderungen nicht sagt wie er sein Leben bestreitet ( im übringen sagt er auch nicht was er an Zivildienst macht ) ist die Zahlung samt Neuberechnung auf Eis.
Ein eigenes Konto braucht Sohn auch nicht .Der KU kann weiter auf das Konto der KM, aber da gilt auch wieder ---nur mit schriftlicher Erklärung des 20J Sohnes!! Gerichtet an den KV--- liegt uns aber auch nicht vor.
Da wir davon ausgehen das der 20j Sohn nach dem Zivildienst ein Studium macht ,
kommt sowie so eine Neuberechnung auf uns zu ,wenn überhaupt noch was kommt !
Da er als Student ein Studienbarfög beantragen kann/ muss ,bevor er vom KV KU beanspruchen kann.
Alles in allem heißt es wieder abwarten ,was nach den 9 Mon Zivildienst passiert.
Die Zwillinge können wir zwar für diese Zeit im KG anmelden ,aber nach den 9 Mon .kann es sein das sie aus finz. Gründen wieder raus müssen. Da der KG Beitrag nicht bei der Unterhaltsberechung eingerechnet wird ,da dieser nicht von Belang ist.
Super und das selbe müssen wir nächstes Jahr beim 2. Sohn durch machen, dann wird dieser 18J.
So,das wars erstmal .
Danke noch mal für eure Unterstützung
Wünsche allen ein erfreuliches WE
Christstern
Da der KG Beitrag nicht bei der Unterhaltsberechung eingerechnet wird ,da dieser nicht von Belang ist.
Meinst du nun Kindergeld oder Kindergartenbeitrag?
Naja, so ganz schwarz sehen würde ich da nicht. Denn der 20-jährige ist ja nicht mehr priviligiert. Das heißt er steht im Rang nach den minderjährigen Kindern und auch nach dir.
Und er muß ja erstmal vorrangig bafög beantragen. Von seinem Bedarf wird das volle KG abgezogen. Wartet erstmal in Ruhe ab.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
sorry , 😉 meinte Kindergartenbeitrag.
Gruss