Guten Abend zusammen,
mit Sicherheit wurde und wird dieses Thema hier sehr oft behandelt. Aber da jeder Fall einzigartig ist, schildere ich hier mal meinen "Fall" mit der Frage, ob und wie genau ich am besten eine Beendigung des nachehelichen Unterhalts erwirken kann:
Meine Ex-Frau und ich waren fast 5 Jahre verheiratet, wir haben ein gemeinsames Kind, 4 Jahre alt. Die Scheidung ist etwa einen Monat her und verlief unproblematisch. Das Trennungsjahr dauerte 19 Monate, ich habe vollen Trennungsunterhalt gezahlt. Im Scheidungsverfahren wurden weder Sorgerecht noch Unterhalt geregelt. Dahingehend waren wir uns immer einig und es funktioniert gut.
Nun zur Problematik: Meine Ex-Frau hat vor der Geburt unseres Kindes immer gearbeitet, auch während unserer Ehe. Sie ist dann in Elternzeit gegangen (3 Jahre), in dieser Zeit erfolgte die Trennung. Ihr Arbeitsverhältnis ruhte zu dieser Zeit. Mit Ende der Elternzeit hat meine Ex-Frau ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, da ihr Arbeitgeber ihr keine Stelle zur Verfügung stellen konnte, die sich im Rahmen der Betreuungsmöglichkeiten für das Kind realisieren ließe (Einzelhandel!). Nun war eigentlich geplant, dass sie zum September diesen Jahres eine neue Ausbildung beginnt. Da es sich um eine von der Arbeitsagentur voll geförderte Umschulung handelt (sie erhält also für die gesamte Ausbildungsdauer volles Arbeitslosengeld), waren wir uns darüber einig, dass ich mit Beginn der Ausbildung die Unterhaltszahlungen an sie einstelle (mit Ausnahme des Kindesunterhalts, der ist obligatorisch). Nun lebt meine Ex-Frau aber seit etwa 18 Monaten in einer festen, neuen Beziehung. Seit 5 Monaten wohnen die beiden zusammen und bauen gerade parallel ein Haus um, um dort im Anschluß einzuziehen. Diese Verbindung war also schon vorher auf Dauer ausgelegt. Zusätzlich teilte mir meine Ex-Frau gestern mit, dass sie wieder schwanger ist (von ihrem Freund), der Geburtstermin ist im Oktober. Dadurch ist es natürlich hinfällig, dass sie die Ausbildung beginnt. Meine Ex-Frau geht derzeit noch davon aus, dass ich weiterhin Unterhalt zahle. Ich allerdings gehe nicht davon aus...
Genauer gesagt möchte ich zum Beginn des Mutterschutzes die Zahlungen einstellen aus folgenden Gründen:
1. sie lebt in einer verfestigten Beziehung (gemeinsame Wohnung, deutlich sichtbare gemeinsame Zukunftsplanung)
2. Ich bin nicht dafür verantwortlich dafür, dass sie die Ausbildung nicht antreten kann, sondern sie und ihr neuer Freund. Ob er das Baby als seines anerkennt, weiß ich nicht (ich denke aber schon). Leistungsfähig ist er allemal, er ist Inhaber einer eigenen Firma und hat ein Jahreseinkommen im niedrigen sechsstelligen Bereich (da sehe ich also kein Problem).
Meine Fragen dazu wären: Sehe ich das so richtig? Und mit welchen Argumenten könnte sie kommen, um mich weiterhin zur Unterhaltszahlung zu verpflichten?
Danke im Voraus für die Antworten,
Gruß, Kitefan
Moin Kitefan,
ich würde da nicht lange überlegen und den Unterhalt einfach einstellen, denn:
1. ist nach deiner Beschreibung von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen (§ 1579 BGB)
2. ist dein Kind älter als 3 Jahre, womit ein regulärer Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht gegeben ist (§ 1615 BGB)
3. ist der Vater des "neuen" Kindes jetzt deiner Ex gegenüber unterhaltspflichtig (ebenfalls § 1615 BGB)
4. sehe ich nach deiner Beschreibung nicht mal ehebedingte Nachteile
Mit einer Klage auf nachehelichen Unterhalt würde sich deine Ex - meiner Meinung nach - auf sehr dünnem Eis bewegen, was allerdings keinen Richter davon abhalten muss, ihr nach Billigkeitsgesichtspunkten trotzdem Unterhalt zuzusprechen. Darauf würde ich es allerdings ankommen lassen.
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Brainstormer
... zumal der neue Vater über ein entsprechendes Einkommen verfügt, welches das junge Glück ernähren kann.
Anders kann es aussehen, wenn dieser werdene Vater über nicht genügend Einkommen verfügen würde. Aber dem ist ja nicht so. Ich empfehle die Vorgehensweise meines Vorschreibers.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kitefan,
ich schliesse mich Brainstormer´s Ausführungen an.
[...] waren wir uns darüber einig, dass ich mit Beginn der Ausbildung die Unterhaltszahlungen an sie einstelle (mit Ausnahme des Kindesunterhalts, der ist obligatorisch).
Habt Ihr das irgendwie festgehalten ?
Und mit welchen Argumenten könnte sie kommen, um mich weiterhin zur Unterhaltszahlung zu verpflichten?
Du solltest Dir nicht ihren Kopf zerbrechen ...
... lass die Turteltäubchen zusammenziehen und stelle - wie von Dir beschrieben - mit Beginn des Mutterschutzes die Zahlungen ein.
Das Risiko ist vergleichsweise gering (hängt aber auch ein wenig von der auf Deiner Seite vorhandenen Beutemasse ab).
Gruß
United
Tach zusammen.
Danke für die Einschätzungen. Ich hab also halbwegs richtig gedacht...
Zu United: Nein, schriftlich haben wir damals nur Haushalts- und Vermögensaufteilung festgehalten, mit leichtem Vorteil für sie, da sie ja unser Kind versorgt und betreut. Ich sehe das nicht so eng. Über das Sorgerecht oder etwaigen Unterhalt gibt es nichts schriftliches. Ich bin, wie man so schön sagt, voll leistungsfähig und habe während der Trennungszeit vollen Unterhalt gezahlt. Seit kurzem hat meine Ex-Frau vorübergehend einen Minijob, wir haben vereinbart, dass ich diese Einkünfte in vollem Umfang von ihrem Unterhalt abziehe. Auch hierüber gibt es nichts schriftliches. Ich zerbreche mir nicht ihren Kopf sondern meinen, um auf eventuelle Schritte ihrerseits vorbereitet zu sein. Mir ist es lieber, wenn ich weiß, was da auf mich zukommen könnte. Die Beutemasse auf meiner Seite, was Vermögen angeht, ist null. Alles, was ich an größerem Eigentum besitze, habe ich schon vor der Ehe gehabt oder ist geerbt. Da käme sie nicht ran. Was mein Gehalt angeht...nunja, es ist gut. Allerdings ist der neue Freund eindeutig leistungsfähiger. Ich habe mich nur auch gefragt, ob er sich als Unternehmer nicht armrechnen könnte.