Hallo Gemeinde,
ich bin untröstlich, sollte ich hier einen Thread eröffnen, der
a) nicht in diesem Forum erörtert wird, weil er hier eine Frau betrifft
und
b) vielleicht schon an anderer Stelle existiert, den ich aber aufgrund der Themenvielfalt noch nicht gefunden habe.
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Zu meiner Situation:
Ich bin von meiner Ehefrau seit 01.04.06 getrennt lebend (sind "zufällig" heute auf den Tag 8 Jahre verheiratet). Ich zahle Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt für zwei Mädels (6 und 8). Mir bleibt nach Abzug aller Kosten + Schulden gerade mal der sog. Selbstbehalt.
Nu bin ich seit ca. 5 Montaten mit einer Frau liiert, die allerdings selber noch verheiratet ist und auch (noch) nicht von ihrem Mann getrennt lebt. Sie beabsichtigt sich aber zu trennen und möchte gerne mit mir zusammenziehen. Leider ist sie erwerbsunfähig und verfügt über kein eigenes Einkommen. In materieller Hinsicht hat/hatte sie es bisher bei ihrem Ehemann aber recht gut, da er so ca. 4000,- Netto/mtl. nach Hause bringt. Beide sind nun 7 1/2 Jahre verheiratet.
Ist Ihr Mann ihr ggü. trotzdem noch zu Unterhalt verpflichtet, auch wenn sie direkt von ihm zu mir zieht? Ich frage aus dreierlei Gründen.
a) weil ich aufgrund "meiner" finanziellen Situation nicht in der Lage bin, sie zu unterhalten
b) weil doch angebl. eine unterhaltsrelevante Beziehung erst nach 2 Jahren anerkannt sein soll und
c) sie ja erwerbsunfähig schon während ihrer Ehe war
Auch wenn ich gerade die Trümmer meiner Ehe hinter mir habe und mit den Auswirkungen noch zu kämpfen habe, glaube ich an die wahre Liebe.... ich bin vielleicht bekloppt, glaube aber nun, sie gefunden zu haben. Aber scheinbar ist unsere Liebe nicht finazierbar 🙁 Oder?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zuuuu kurz ausgedrückt, so daß die Fragestellung nicht klar geworden ist.
Wäre auch für Tipps dankbar, wo ich/wir uns ansonsten Rat suchen oder Informationen erlangen können.
Danke
Andre
Hallo Andre,
rechtlich gesehen ist es schon so, dass eine Beziehung erst nach einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren als gefestigt und damit nicht mehr unterhaltsrelevant angesehen wird.
Moralisch gesehen sehe ich das (nicht nur gerade) ein bisschen anders. Deine endlich gefundene Liebe in Ehren, aber selbst wenn der Rechtsgrundsatz greifen sollte und deine neue Liebe zwei oder im Idealfall drei Jahre noch EU bekommt, wie geht es dann weiter?
Es ist dein gutes Recht, dir ein neues Leben aufbauen zu wollen, um die Finanzierung musst du dich aber selbst kümmern. Damit stehst du nicht allein und wenn du dich mal in die Lage des Mannes deiner großen Liebe versetzt, würdest du wahrscheinlich den Teufel tun, den neuen Mann und dazu noch seine Kinder und dessen Ex mitfinanzieren zu wollen, oder?
Mir ist die finazielle Problematik von Zweitehen durchaus bewusst, aber das wollte ich nur mal los werden.
Gruß AJA
Halo AjA,
zunächst einmal recht lieben Dank für das erste Stetement.
Ich geb dir in "moralischer" Hinsucht absolut recht!!! Der zukünftige Ex meiner Freundin verdient gutes Geld und wird sich sicherlich auch einen guten anwalt leisten können! Der wird "zu recht" murren.
Moralisch gesehen sehe ich das (nicht nur gerade) ein bisschen anders. Deine endlich gefundene Liebe in Ehren, aber selbst wenn der Rechtsgrundsatz greifen sollte und deine neue Liebe zwei oder im Idealfall drei Jahre noch EU bekommt, wie geht es dann weiter?
In zwei oder drei Jahre (kann) die Welt vielleicht schon ganz anders aussehen. So weit denken wir ehrlich gesagt (noch) nicht. Aber indirekt hast Du eben in dem zitierten Satz ja bereits eine Antwort auf meine Frage gegeben. Die bezog sich eben nunmal auf den Umstand, ob "rechtlich" Ihr zukünftiger Ex TATSÄCHLICH zu Unterhalt verpflichtet sein wird!! Und sei es eben zunächst "nur" für ein oder zwei Jahre! Ich gehe nicht davon aus, daß ich "ewig" nur Selbstbehalt haben werde, zumal "meine" Ex-Frau auch schon einen neuen Freund hat und die sicherlich auch irgendwann zusammenziehen werden und dadurch sich mein Ehegattenunterhalt ebenfalls reduzieren wird.
Ich fragte fürwahr ob der Ex meiner Freundin "grundsätzlich" unterhaltspflichtig sein wird, OBWOHL sie zu mir zieht.
die nächste Frage wird sein, für den Fall der Unterhaltsverpflichtung... wonach rechnet sich das? Was dürfte meine Freundin zu erwarten haben?
Danke
Andre
Moin,
Punkt eins: offensichtlich hast du weder den Namen der Domäne richtig gelesen, noch verstanden, dass dieses Forum vom Themenschwerpunkt her mit der Problematik der Väter und nicht der "Neupartner" befasst ist. Daher ist die Anfrage als solches hier falsch aufgehoben, da es zumindest der Fragestellung nach ausschließlich um die Erwachsenen- / Partnerebene geht. Und die Finanzierung derselben möglichst ohne eigene Leistung.
Punkt zwei: die von AJA bereits angesprochene moralische Frage betrifft eher die Frage, inwiefern es vertratbar ist, den Expartner für euer neues Liebesglück auch noch zahlen zu lassen, insbesondere weil er noch nicht einmal etwas von der Trennung weiß. Das hast du offensichtlich nicht verstanden.
Punkt drei: wir sind keine Rechtsberatung und haben nach dem Rechtsberartungsgestez auch nicht die Möglichkeit, derartige Beratungen durchzuführen. Dafür wäre ein Anwalt zu konsultieren.
Und last but not least: mir persönlich widerstrebt es gewaltig, wie versucht wird, den zukünftigen Ex auszunehmen - und nicht zuletzt solltest du dir bei den offensichtlich nicht vorhandenen Skrupeln der Dame mal die Frage stellen, ob du nicht der nächste bist, wenn du erst von deinem Selstbehalt runter bist, dann ist nämlich was bei dir zu holen.
Aus oben genannten Punkten 1-3 schließe ich den Thread.
Gruß, Xe
