Unterhaltsanspruch ...
 
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Unterhaltsanspruch der Ex-Frau ?

 
 TP
(@_tp_)
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Hallo zusammen bräuchte mal wieder einen guten Rat,

Mein bereinigtes Einkommen beträgt ca. 2200€
Mit meiner Freundin habe ich einen 15 Monaten alten Sohn.
Bin seit 5 Jahren geschieden und habe mit meiner EX einen 14 Jahre alten Jungen für den ich jeden Monat 351€  Unterhalt  zahle. Sie verdient im Monat ca. 850€ netto.
Vor ca. 6 Monaten ist sie mit ihrem neuen Freund in ein gemeinsames Haus gezogen.
Jetzt zur meiner Frage, hat meine Ex noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Besteht ein Anspruch meiner Freundin auf Unterhalt?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Vielen Dank!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 11:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie kommst du darauf, nach 5 Jahren über EU nachzudenken?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 11:08
 TP
(@_tp_)
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Hey Beppo,
Gute frage  :redhead: der Unterhalt wurde mal festgelegt und ich habe bezahlt. Spaß beiseite unser gemeinsamer Sohn sitzt im Rolli dadurch war Vollzeit Beschäftigung ihrerseits nicht möglich.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 11:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, davon steht da oben aber nichts.

Dein Beitrag klang so, als zahltest du bisher nichts.

Frage 1: Arbeitet sie Vollzeit?
Frage 2: Wie lange hat sie während der Ehe ihren Job ausgesetzt?
Frage 3: Wie lange sind sie schon zusammen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 11:22
 TP
(@_tp_)
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Dein Beitrag klang so, als zahltest du bisher nichts.

Frage 1: Arbeitet sie Vollzeit?
Frage 2: Wie lange hat sie während der Ehe ihren Job ausgesetzt?
Frage 3: Wie lange sind sie schon zusammen?

Doch derzeit zahle ich noch 250 € EU,

zu deinen Fragen:
1 :  In Teilzeit 19 Stunden die Woche.
2.:  Nur während der ersten ca. 15 Monate
3.  um die zwie Jahre wobei sie aber erst vor  6 Monaten zusamen gezogen sind.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 11:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

noch zu deiner anderen Frage:

Deine beiden Kinder haben Anspruch auf KU und deine Freundin hat Anspruch auf BU bis euer Kind 3 Jahre alt ist.

Schon alleine aufgrund dieser beiden Ansprüche würde sich ein Abänderungsklage lohnen. Dabei kann auch nach dem neuen Unterhaltsrecht der Anspruch der Ex überprüft werden. Das Kind ist so lat, das ihr eine Ausweitung ihrer bsiherigen Tätigkeit durchaus zugemutet werden kann. Auch die neue Partnerschaft kann angeführt werden, aber da müßtete eine gefestigte Beziehung nachgewiesen werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.11.2009 11:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor diesem Grund solltest du schnellstens Abänderungsklage einreichen.

1. Wegen der Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit deiner Ex.
2. Wegen Vorrang der 2 Kinder sowie der KM2 gegenüber KM1, die sich selbst versorgen kann.
3. Wegen gefestigter Lebensgemeinschaft, die durch den Zusammenzug sicher bestätigt ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 11:50
 TP
(@_tp_)
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Vielen Dank für euren Rat,
ÄNDERUNGSKLAGE!!! braucht man wie ein Holzbein, aber mir bleibt dieses mal wohl keine andere wahl.

Vielen dank nochmal.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 11:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn deine Ex vernünftig ist und du mit ihr reden kannst, dann sprich mit ihr darüber.

Vielleicht ist sie ja bereit auf den EU zu verzichten und eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Dann wäre ein Gang vor das Gericht nicht notwendig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 12:24