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mit fiktivem Einkommen überleben

 
(@netterbonner)
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Hallo...versuche so sachlich wie möglich meine Frage zu stellen.
Momentaner Zustand.

Lebe seit 2.1.2009 von meiner Frau getrennt.
Lebten bis zu ihrem Auszug im März 2009 in dem mir gehörenden Einfamilienhaus.
(monatl. Belastung durch Tilgung der Hypotheken: 1100,-)

Sie ist dann mit unseren gemeinsamen Kindern (16J; 14J; 11; und 4J) in einer Nacht und nebelaktion ausgezogen und hat zu 90 % die Wohnung leergeräumt.

Ältester Sohn ist im Juni 2009 wieder zurück zu mir gekommen um wieder "zu Hause" seinzu können.

Ich selber zahle seit ihrem Auszug KU an sie.

April 2009 verstarb mein vater der mit im Haus lebte und hinterläßt mir eine Erbschaft von ca. 130.000.

jetzt strengt meine noch Frau eine Unterhaltsklage an.

Sie rechnet: bereinigtes Einkommen: 3800,- (unter Einbezug eines Wohnvorteils von 800,-)
dadurch ergibt sich ein KU für die bei ihr lebenden Kinder von 920,-
Sie bezahlt natürlich keinen Unterhalt für den Sohn derbei mir lebt.(Lebt momentan
von dem KU, Kindergeld und zuschuss der Arge (insges. ca. 2000,-)

Darüber hinaus verlangt sie Trennungsunterhalt von 1000,- für sich.
Soll mit der Erbschaft die Hypotheken ablösen, dann würde mir von der Erbschaft noch ca. 30.000,- bleiben.

Momentan habe ich 2.500,- netto in der Tasche.
Ab Januar 2010 durch Steuerklassenwechsel (Klasse 2) nur noch 2.100,-
Ab April 2010 bin ich arbeitslos (betrieb löst sich auf) dann habe ich "nur" noch ca. 1600,-

Diese Umstände sind meiner noch Frau seit Anfang des Jahres bekannt.

Zu meinen Fragen:

Wie kann ich die Einkommensänderungen beim Unterhaltsprozess jetzt schon berücksichtigen.
Bzw. wie "berücksichtigt" das das Gericht?
Würde gerne das Haus "in der Familie" halten. Also für die Kinder zu deren
Zukunftssicherung.
Wäre es möglich den Kindern das Haus zu überschreiben (gegen lebenslanges Wohnrecht)
und dadurch meine noch Frau und/ oder das Gericht dazu zu bewegen auf Trennungsunterhalt
zu verzichten?
KU bezahle ich gerne weiter aber wenn möglich nach dem was ich real in der Tasche habe.
Wie wirkt sich die Übertragung des Hauses auf die Vermögensauseinandersetzung im
Scheidungsverfahren aus?
Haus würde mir innerhalb der Ehe von meinen Eltern übertragen.

Für Anregungen, Hinweise und Tipps wäre ich dankbar

Günter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Günter,

im groben fordert deine Ex zu recht.
Zumindest im juristischen Sinne.

Ich habe deine Zahlen jetzt nur überflogen aber ich sehe wenig Punkte, die für dich sprechen.

Gerade beim Haus.
Du kannst zwar die Schuldzinsen deinem Wohnwert entgegenstellen, musst aber tatsächlich die Verzinsung deines Erbes als Einnahmen ansehen.
Die Aufforderung, damit die Hypothek zu tilgen oder ersatzweise so anzulegen, dass sich das aufhebt ist legitim.
Du könntest höchsten versuchen, das Erbe anderweitig anzulegen um dann die weitere Tilgung des Hauses bis 4% vom Brutto als private Altersvorsorge abziehen zu können.
Aber so oder so wirst du um die Verzinsung des Erbes nicht herum kommen.

Du kannst noch versuchen, ihr trotz des 4 jährigen eine Teilerwerbsobliegenheit anzuhängen.
Zusammen mit dem EU könnte sie dann in KU-pflichtige Einkommenshöhen kommen.
Ersatzweise kannst du den nicht erhaltenen KU von deinem Einkommen vor EU abziehen.
Genauso wie du versuchen kannst, den Wohnwert um den Anteil deines Sohnes zu mindern. Das ist aber schon sehr fadenscheinig.
Die Auswirkungen der Steuerklasse 2 wirst du im anstehenden Prozess sicher anbringen können, die Arbeitslosigkeit, weil vorübergehend eher nicht.
Falls doch, sag bitte bescheid, mir geht es nämlich genauso.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 12:53
(@netterbonner)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für deine Info Beppo,

hätte es mir denken können.

Wirtschaftl. ist für mich dieses usbeuten völig hirnrissig.

Durch diese Forderungen meiner noch Ehefrau wird die Erbschaft und auch der Wert
des Hauses in ca. 5 Jahren verbraucht sein.

Und dann????

Mir persönlich geht es um die Zukunftssicherung der Kinder.

Leider ist es eben so, dass wenn meine Ex auf den Forderungen besteht
das vorhandene Vermögen recht zügig aufgebraucht und dann
nichts mehr zum zahlen da ist.
Greif mal nem nackten Mann in die Tasche.

Zu meinen beruflichen Aussichten:

Bin 55J. und bereits bei der ARGE arbeitssuchend gemeldet.
Lt. Aussage der Sachbearbeiterin werde ich auf KEINEN fall wieder einen
Job mit der gleichen Bezahlung finden.
Die Wahrscheinlichkeit überhaupt einen neuen Job zu finden wäre für mich
als alleinerziehenden vater in dem Alter recht illusorisch.

Also: werde ich über kurz oder lang zum sozialfall.

in wieweit kann ich die Unterhaltsansprüche durch die Übertragung des Hauses
(Vorwegerbe) auf die Kinder beieinflussen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 13:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin netterbonner,

ich glaube, Du denkst derzeit ein wenig in die falsche Richtung. Wie ich Dein Posting verstehe, habt Ihr eine so genannte Einverdiener-Ehe geführt: Du schaffst die Kohle ran; Deine Frau kümmert sich um Haus und Kinder. Wie fragil dieses Konstrukt ist, siehst Du jetzt an Deiner Arbeitslosigkeit, die Euch auch Probleme machen würde, wenn alles andere geblieben wäre wie es war. Krankheit oder ein Arbeitsunfall des Alleinverdieners können ähnliche Katastrophen auslösen. Sicher ist: Wenn eine solche Ehe scheitert, kann man nicht von heute auf morgen sagen "Die Ex muss jetzt für sich selbst sorgen". Schuldfragen spielen dabei keine Rolle.

Das Haus als solches fällt nicht in den Zugewinn (es sei denn, Ihr steht beide im Grundbuch); die Erbschaft ebenfalls nicht. Allerdings die (möglicherweise fiktiven) Zinsen daraus. Heisst: Du kannst zwar das Haus an Deine Kids überschreiben; das ändert aber nichts an Deinen Unterhaltsverpflichtungen, denn für die sind die eheprägenden Verhältnisse massgebend. Und da sind Hypothekenschulden eher hilfreich (weil anrechenbar).

Persönlicher Rat: Du tätest Deinen Kindern keinen wirklichen Gefallen mit einer Überschreibung; die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich als Eigentümer eines Viertel-Hauses irgendwann in die Wolle kriegen, ist sehr hoch, denn sie könnten auf Dauer nicht alle vier da wohnen bleiben. Der ungewollte und nutzlose Immobilienbesitz würde ihnen aber an anderer Stelle immer wieder auf die Füsse fallen; beispielsweise bei einem BaFÖG-Antrag.

Wenn ein Haus im Rahmen einer Scheidung nicht zu halten ist, muss man es verkaufen. Es ist Unsinn, sich an die falschen Dinge zu kleben. Auch nicht, indem man das Etikett "Zukunftssicherung" draufklebt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 13:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Durch diese Forderungen meiner noch Ehefrau wird die Erbschaft und auch der Wert
des Hauses in ca. 5 Jahren verbraucht sein.

Wieso das?
Durch die Verwendung des Erbes ist es Schuldenfrei und die Anrechnung von 800,- Wohnvorteil erscheint mir nicht unangemessen.
Einen "Verzehr" des Hauses/Vermögens kann ich nicht erkennen.
(Nach unten stehender Rechnung verstanden.)
Wenn man die Arbeitslosigkeit mal außen vor lässt.

Aber wie kommst du denn von 2.500,- +800,- auf 3.800,-?

Deine Rechnung müsste von deinem Jahresnetto inkl. Weihnachtsgeld etc., abzgl. 5% pauschale Werbungskosten und bis zu 4% vom Brutto für private Altersvorsorge gerechnet werden.
Dabei solltest du versuchen, Jahreszahlungen unter Hinweis auf die Arbeitslosigkeit raus zu lassen.
Etwas optimistisch solltest du etwa so rechnen:
2.100,-  Netto
+ 800,- Wohnvorteil  
2.900,- Einnahmen. - 5% =
-  145,-
2.755,-
-  115,- Altersvorsorge, z.B. Tilgung
2.640,- = Zeile 4 DT. Wg 5 Berechtigten Abstufung in Stufe 2
- 198,50 Kind 4
- 254,- Kind 3
- 314,- Kind 2    Kind 2-4 = 766,50
- 314,- Kind 1   Summe alle Kinder =  1.080,50
1.560,- davon maximal 3/7 für EU = 660,- begrenzt durch deinen SB von 1.000,- = 560,-
+ 164,- KG1

Zahlbetrag an deine Ex somit 766,50 KU und 560,- EU = 1.326,50 was schon mal etwas unterhalb von 1.920,- liegt.
Dir und deinem blieben inkl. KG1 1.488, davon allerdings 800,- aus Wohnvorteil.
Ggf. musst du ein Zimmer untervermieten.
(Oder Brilles Rat folgen)

Da das doch ziemlich eng musst du versuchen, bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofortige Einstellung des EU und Senkung des KU auf Stufe 1 sowie Pfändungsschutz beantragen.
Auch unter Hinweis auf dein Alter.
Ob das klappt bleibt abzuwarten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 13:58
(@netterbonner)
Schon was gesagt Registriert

Hört sich leider alles so an wie: Der ehemann ist jetzt der Geldautomat der Frau...naja..

Habe da aber noch eine Frage:

Da ich die Schuldentilgung vollkommen alleine übernehme (nunja. das Haus gehört mir auch alleine)
und diese Schuldentilgung bei der Unterhaltsberechnung NICHT berücksichtigt wird, obwohl sie
ehebedingte Schulden sind (finanzierung des Familieneihenheims), ist es da
möglich einen Gesamtschuldnerausgleich anzustreben???

Kreditverträge wurden von mir und meiner Ex gemeinsam übernommen.
Oder sollte das ganze besser in den Zugewinnausgleich hinein laufen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 15:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine andere Rolle ist für Väter in Deutschland auch nicht vorgesehen.

Das mit der Tilgung habe ich doch oben schon erklärt:

Bis zu 4% vom Brutto kannst du die Tilgung als Altersvorsorge geltend machen.
Wobei ich oben noch vom Netto ausgegangen bin.
150,- € werden wohl gehen.

Und warum verwendest du das Erbe nicht tatsächlich zur Tilgung?
Zumindest soweit, dass noch 150,-€ als Tilgungssumme übrig bleiben.

Und von Zugewinnausgleich war bis jetzt noch gar nicht die Rede.
Was ist denn da noch in der Tüte?


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 16:08
(@netterbonner)
Schon was gesagt Registriert

Nun Beppo....

zum Zugewinnausgleich......

Vielleicht verstehe ich den ja auch falsch...

vor der Ehe:  nix
in der Ehe: Übertragung des hauses meiner Eltern auf mich (wert ca. 150.000)
in der Ehe: Anbau ans Haus (Wert ca. 140.000)
Finanziert durch bausparkasse (Schuldentilgung wie bereits erwähnt durch mich alleine.
In der Trennungsphase: Erbe meines Vaters ca. 130.000,-
mit diesem Erbe soll ich die Kredite tilgen (Restschuld 80.000,-).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 16:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du ja gleich die nächste Bombe!

Beim Zugewinnausgleich muss man den Anfangs und den Endsaldo jedes Einzelnen in Relation setzen.

Hatten Anfangs beide nichts?

Die Schenkung des Hauses gilt für dich als Anfangsvermögen.
Du somit 150.000,-, sie 0,-

Der Anbau gehört, da mit dem Haus fest verbunden, auch dir alleine.
Wer hat die Kredite als Kreditnehmer (nicht Bürge) unterschrieben?

Wenn du, dann:
Dein Vermögen: 290.000,- minus 80.000,- =210.000,-
EV210.000,- minus AV150.000,- gleich 60.000,- Zugewinn
Sie immer noch 0,-
Ausgleich: 30.000,- an sie.

Wenn beide:
Du 290.000,- minus 40.000,- gleich 250.000,-
EV250.000,- minus AV150.000,- gleich 100.000,- Zugewinn
Sie -40.000 = 0, weil es kein negatives Vermögen gibt.
Ausgleich:50.000,- an sie, allerdings müsste sie davon ihre 40.000,-€ Schulden tilgen.


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AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 16:47
(@netterbonner)
Schon was gesagt Registriert

haus ist mir alleine

Kredite wurden von beiden unterschrieben.

Tilgung ab der Trennungsphase durch mich alleine.
Soll ja lt. gegnerischer RA die kompletten Restschulden (80.000) durch
das erhaltene Erbe tilgen und dadurch eben erreichen das zahlung von Trennungsunterhalt
möglich ist.

Ist für mich wirklich sehr verwirrend.
Ist erbschaft denn etwa ehebedingt???
und wie soll meine Ex diese 40.000 euro zahlen? Sie arbeitet doch nicht, hat also kein einkommen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 16:58




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann verstehen, dass du etwas durch den Wind bist aber es ist schon etwas Mühsam wenn du immer genau das fragst, was ich dir gerade vorher geschrieben habe.

Da ja scheinbar der 2. Fall zutrifft, sind 40.000,- € ihre Schulden. Auch wenn sie damit deinen Anbau finanziert hat.
Da du ihr in dem Fall 50.000,- € Zugewinnausgleich bezahlen musst, kann sie davon ja die 40.000,-€ tilgen.

Damit kommst du schon mal ziemlich gut weg, denn du hast mit dem Haus, dem Anbau und der Barerbschaft schon ganz gut was im Beutel.
Du hast ein Haus mit Anbau im Wert von 290.000,- welches durch die Barerbschaft vollständig getilgt werden kann und es bleiben sogar noch 40.000,- in Bar übrig.

Sie geht zunächst mit 10.000,- aus dem Rennen.

Der Haken ist, dass du den gesamten Ertrag des Hauses für den EU aufwenden musst.
Der ist bei einem 290.000,- € Haus mit 800,- sehr milde ermittelt.

Sie hat 3 Kinder an der Hand, darunter ein 4 Jähriges und muss von ihren 1.326,-€ + KG nicht nur 4 Personen durchbringen sondern auch noch ne Wohnung finanzieren.

Wenn ich wählen könnte, würde ich deine Rolle wählen.

Richtig ist, dass das Haus für 2 sicher etwas überdimensioniert ist.
Ggf. musst du eben mehr Ertrag daraus erwirtschaften. Entweder durch Untermiete oder Verkauf.
Oder du müsstest dein Einkommen durch die dir verbleibenen 40.000,- € aufstocken, bis die Kinder älter sind, und der Unterhaltsbedarf sinkt.
Immerhin kannst du davon 80x500,- verbrauchen. Das sind fast 7 Jahre. Bis dahin dürften die großen aus dem gröbsten raus sein.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 18:16
(@netterbonner)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank....

auch wenn mir das Ganze gefühlsmäßig total gegen den Strich geht.
Für die Kinder will ich natürlich aufkommen.
Bringe es "aber nunmal schwer übers Herz" jemandem,
der mir vorher in ner Nacht und Nebelaktion zu 90 % die
Wohnung ausgeräumt hat und mir danach 2 Wochen lang
den neuen Aufenthaltsort der Kinder nicht genant hat (Kindesentzug)
sowie momentan noch nicht mal einsieht den Kindesunterhalt für
das Kind was bei mir wohnt zu zahlen und einen großen Teil meiner
persönlichen Dinge mitgenommen hat und nicht mehr raus rückt
auch noch das Leben zu finanzieren.
Sie hat sich ja erst zur Trennung entschlossen als sie bereits nen anderen
an der Hand hatte.

Naja....die Männer sind nunmal die "Melkkuh" der Frauen.
Sie können tun und lassen was sie wollen....sogar gegen Strafrecht
verstoßen (Kindesentzug) aber dafür verantworten müssen sie sich nicht

Aber wie gesagt...trotz all dem vielen Dank für deine Infos.

Günter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 18:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NB,

Bringe es "aber nunmal schwer übers Herz" jemandem,
der mir vorher in ner Nacht und Nebelaktion zu 90 % die
Wohnung ausgeräumt hat und mir danach 2 Wochen lang
den neuen Aufenthaltsort der Kinder nicht genant hat (Kindesentzug)
sowie momentan noch nicht mal einsieht den Kindesunterhalt für
das Kind was bei mir wohnt zu zahlen und einen großen Teil meiner
persönlichen Dinge mitgenommen hat und nicht mehr raus rückt
auch noch das Leben zu finanzieren.
Sie hat sich ja erst zur Trennung entschlossen als sie bereits nen anderen
an der Hand hatte.

das ist menschlich nur zu verständlich; alles in Dir schreit nach "Gerechtigkeit"; vielleicht sogar nach "Strafe" und "Rache".

Andererseits ist es nun einmal so, dass die Umstände, die zur Trennung führten (und die sicher deutlich umfangreicher sind als "Frau ist wegen eines anderen ausgezogen und hat Möbel und Kinder mitgenommen"), bei der Berechnung des nachehelichen oder Trennungs-Unterhalts keine Rolle spielen. Hier wird keine Ehe "rückabgewickelt" und nicht Schuld, Moral oder Gerechtigkeit beurteilt, sondern lediglich aufgrund der eheprägenden Rollenverteilung und Einkommensverhältnisse sowie der künftigen Kinderbetreuung das Familieneinkommen neu verteilt. Das wäre übrigens auf den Euro genau dasselbe, wenn Du wegen einer anderen Frau die Ehe beendet hättest.

Tu Dir selbst den Gefallen, möglichst bald auf diese Sachebene zu kommen; alles andere ist Energieverschwendung, die Dich keinen Schritt weiterbringt, aber den Blick auf die tatsächlich wichtigen Dinge verstellt..

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 19:08