Hallo,
bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:
Mein Mann war 9Jahre verheiratet, aus der Ehe igibts eine Tochter (mittlerweile 10).Wir haben zusammen jetzt auch ein Kind.
Mein Mann zahlt für seine Tochter Unterhalt. Und auch für seine Ex. Sie haben sich beide mal auf einen bestimmten Betrag geeinigt. Aber weil da wohl alles nicht ganz richtig abgelaufen ist, läuft da noch eine Klage.
Jezt hat seine Ex einen Neuen, mit dem sie wohl auch zusammen ziehen wird. Eigentlich würde ihr dann wohl der Unterhaltsanspruch verloren gehen. Das Proble ist aber, dass der neue von ihr querschnittglähmt ist und sie ihn praktisch pflegen muss. Außer einer kleinen Rente hat der kein Einkommen. Kann es dann sein, dass die ex trotzdem weiter Unterhalt bekommt? Weil bei uns wird meinem Mann ja jetzt auch angerechnet, dass er für sein 1.Kind, sein 2.Kind und mich aufkommen muss (unser Kleiner ist erst ein halbes Jahr, ich geh nicht arbeiten). Also das man ihr dann auch anrechnet, dass sie für die Tochter aufkommt und den behinderten Lebensgefährten.
danke schon mal für die Antworten
Moin
Ein bischen verwirrend, aber wenn ich das richtig verstanden habe, muß dein Mann weiter zahlen.
Die Beziehung zwischen Ex-Frau und LG kann zwar als eheähnlich angesehen werden, aber da er anscheinend nicht genug Einkommen hat um die Ex-Frau zu unterstützen, ist dein Mann wieder in der Pflicht. Dabei ist es unerheblich, ob die verheiratet sind oder nicht.
Unterhalt fürs Kind ist denk ich mal klar. Ihr könntet am Hungertuch nagen und die Ex ne Luxusjacht besitzen, davon bleibt der KU unberührt.
Gruß
Martin
EDIT: Sorry hab ich vergessen, desweiteren kann die Beziehung zwischen Ex und LG noch nicht als gefestigt angesehen werden.
danke für deine Reaktion.
Der Kindesunterhalt steht außer Frage. Muss ich von deiner Antwort darauf schließne, dass er den Unterhalt dann ewig zahlen muss? Weil die Lähmung ja nciht heilbar ist und der neue ja nie mehr arbeiten kann?
Moin
Bis zum 12ten lebensjahr des Kindes kann sie sich auf jedenfall darauf berufen nicht arbeiten zu können, da sie sich ja um das Kind zu kümmern hätte. Wie es danach aussieht hängt denk ich mir mal vom jeweiligen Richter ab.
Aber ich bin kein Unterhaltsexperte. Sollte ich mich täuschen und sich hier in deinem Fall anders Verhalten, werden sich die Profis noch zu Wort melden.
Gruß
Martin
Morgen,
@ Phoenix: auch die "Profis" haben nicht immer ne Antwort parat *g*
@ Blume:
Ok, KU ist unbestritten und um den gehts auch gar nicht.
Der EU. Es ist richtig das einer Frau bis Ende der Grundschulzeit oder 10.- 12- Lebensjahr, je nach OLG keine Arbeit "zugemutet" werden kann und danach bis zum 16- Lebenjahr nur eine Halbtagstelle.
Eine gefestigte Lebensgemeinschaft, die dann den EU einstellen lässt, wird erst nach 2-3 Jahren angenommen, vorher nur, wenn ein Kind entsteht.
Vielleicht erhält er ja Pflegegeld und ihr könnte für die Pflege ein fiktives Einkommen angerechnet werden, oder eine Haushaltsersparnis wegen des Zusammenlebens. Sie muß ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ähm, hätte vielleicht erwähnen sollen, dass seine Ex Vollzeit arbeiten geht (schon seit den 3.Geburtstag der Tochter. Aber Ihr Anwalt hat festgestellt, dass sie trotzdem Anspruch auf Unterhalt hat, weil sie immer vielweniger in der Ehe verdient hat. Und irgentwie war dann noch was von längjähriger ehe, warum sie trotzdem Untrehalt kriegen muss. Deswegen läuft ja auch die klage, aber das dauert schon ewig. und von ihrem Neuen habne wir ja auch erst vor kurzem erfahren. Also vielleicht muss sie ja gar keinen Unterhalt bekommen, weil sie arbeitet??
schönen Sonntag euch allen.
Hi,
ohne genaue Infos ist das hier irgendwie eher ein Rumstochern im Nebel. Ist der EU tituliert, wer klagt? Wenn die geschiedene Frau klagt: Wann war die Scheidung, wie alt war das Kind zu diesem Zeitpunkt, in welchem Umfang hat sie zu Ehezeiten und mit Kind gearbeitet.
Für Eure Argumentation ist die neue Partnerschaft auf jeden Fall wichtig.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
also: so lange die beiden noch kinderlos waren, hat sie voll gearbeitet. Mit Geburt des Kindes dann gar nicht mehr. Als sie sich getrennt haben, hat sie wohl erstmal (zwangsweise) ein paar Stunden gearbeite. Mittler Weile arbeitet sie wieder voll. Als sie sich getrennt haben, war die kleine knapp 3, zur Scheidung knapp 6 Jahre alt.
Die Beiden haben sich geeinigt, dass mein Mann ihr einen bestimmten betrag im Monat zahlt, und er hat sie unterschreiben lassen, das sie auf alle anderen unterhlatsansprüche verzichtet. Das haben die beiden ohne Anwalt gemacht. ER wollte halt, das sie Ruhe gibt. Und dann hat sie einen Anwalt gefunden, der sich die Vereinbarung mal angeschaut hat und gesagt hat, vermutliche wäre die sogar sittenwiedrig, weil sie ja zu dem Zeitpunkt nur auf geringfügig gearbeit hat und er soviel verdient hat. Und dann hat sie Klage eingereicht. Und trotzdem sie jetzt vollzeit arbeitet, hat der anwalt einen Anspruch für sie ausgerechnet.
Was meinst du mit: die neue Partnerschaft ist wichtig? Inwieweit?
Moin blume66,
ob eine solche Vereinbarung sittenwidrig ist, kann man ohne konkrete Zahlen nicht sagen. Als sittenwidrig gilt eine solche Vereinbarung dann, wenn sie einen der Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Der Verlust des gewohnten Lebensstandards für sich allein gilt ausdrücklich noch NICHT als solche Benachteiligung.
Eine weitere Überlegung: Wenn die Ex eine Bedarfsgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, der im Rollstuhl sitzt, könnte man (wenngleich ich den Grad seiner Behinderung nicht kenne) ja auch die Überlegung in den Raum stellen, warum nicht dieser tagsüber die Betreuung von Töchting übernehmen kann. In einer Partnerschaft steht man füreinander ein - das ist ihr Sinn. Auch wenn man natürlich strenggenommen nach dem Buchstaben des Gesetzes sagen könnte "Was geht mich dieses Mädel an?", ist die Ex damit faktisch ungleich besser gestellt als viele andere AE-Mütter, deren Kinder nach der Schule in eine leere Wohnuing kommen.
Nur mal so als weiteren gedanklichen Ansatz.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Blume66,
also: so lange die beiden noch kinderlos waren, hat sie voll gearbeitet. Mit Geburt des Kindes dann gar nicht mehr. Als sie sich getrennt haben, hat sie wohl erstmal (zwangsweise) ein paar Stunden gearbeite. Mittler Weile arbeitet sie wieder voll. Als sie sich getrennt haben, war die kleine knapp 3, zur Scheidung knapp 6 Jahre alt.
Dann wird man ihr eine Teilzeitbeschäftigung zumuten und auch anrechnen können, jedoch nicht eine Vollzeitbeschäftigung. Das wäre nur anders, wenn sie während der Ehe und mit Kind auch schon einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen wäre.
Die Beiden haben sich geeinigt, dass mein Mann ihr einen bestimmten betrag im Monat zahlt, und er hat sie unterschreiben lassen, das sie auf alle anderen unterhlatsansprüche verzichtet. Das haben die beiden ohne Anwalt gemacht. ER wollte halt, das sie Ruhe gibt. Und dann hat sie einen Anwalt gefunden, der sich die Vereinbarung mal angeschaut hat und gesagt hat, vermutliche wäre die sogar sittenwiedrig, weil sie ja zu dem Zeitpunkt nur auf geringfügig gearbeit hat und er soviel verdient hat.
Kommt m.E. darauf an, wann genau diese Vereinbarung getroffen wurde, denn das kann man auch anders sehen. Sittenwidrig ist z.B. ein Vertrag, der vor oder während der Ehe geschlossen wird und den Unterhaltsanspruch für die Zukunft ausschließt. Hier war das Kind aber bereits einige Jahre alt und die Trennung bereits vollzogen.
Was meinst du mit: die neue Partnerschaft ist wichtig? Inwieweit?
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Partnerschaft nach 2-3 Jahren gefestigt ist. Dann kann man auch davon ausgehen, dass die Partner auch füreinander einstehen, obwohl sie sich gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet sind. Ziehen die Partner zusammen, kann man von geteilter Miete und einer Haushaltsersparnis ausgehen.
So muss m.E. die Argumentation sein, aber erst, wenn die Beiden tatsächlich zusammen gezogen sind.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse