Unterhaltsanspruch
 
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Unterhaltsanspruch

 
(@sloola)
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Hallo an alle und danke fürs lesen und eure Hilfe erstmal.

Nun zu meiner Geschichte.

Meine Ex hat mich auf Unterhalt für unser gemeinsamen Sohn 5 Jahre alt verklagt.
Ich bin derzeit arbeitslos und bekomme hartz4, mache aber ab September eine Ausbildung.

Kleine Vorgeschichte.

Ich hatte meinen Sohn jeden Tag also von Montag bis Sonntag und alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag über die Nacht.

Meine Ex bekam bisher Unterhalt von der unterhaltsvirschusskasse weil ich nicht genug verdient hatte.
Ich habe dann das gemeinsamige Sorgerecht vor Gericht angefechtet und auch bekommen.
Dort legte ich eine Liste vor da sich mein Sohn täglich ca 4-5 Std hatte.
Den Beschluss von Gericht und die Liste habe ich dann der unterhaltsvorschusskasse zugeschickt.
Nun wurde ihr der unterhaltvorschuss gestrichen weil sie falsche Angaben bei ihnen gemacht hat.
Jetzt verklagt mich meine Ex auf Unterhalt.
Nun zu meiner Frage, muss ich ihr Unterhalt zahlen obwohl ich derzeit Hartz 4 bekomme?
Ich habe ein mini Job wo ich ca 120€ dazu verdiene.
Ich bekomme ihn jetzt nur noch 3 Tage die Woche.
Sie entzieht mir jetzt zum Teil den kleinen das sie wieder Unterhalt bekommt.

Auf was kann ich mich vor Gericht gefasst machen?
Meine Anwältin besteht auf ein wechselmodel aber der Richter sieht das nicht an.

Danke für eure antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2014 21:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sloola,

Ich habe dann das gemeinsamige Sorgerecht vor Gericht angefechtet und auch bekommen.
[...]Den Beschluss von Gericht und die Liste habe ich dann der unterhaltsvorschusskasse zugeschickt.

Was bitte geht die UHV-Kasse Dein Sorgerechtsbeschluss an ?

Sei´s drum.

Worst Case vor Gericht wäre die Unterstellung eines fiktiven Einkommens, da Du Deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommst.
Daraus folgernd könnte ein Richter Mindestunterhalt beschliessen (bis 6: 225 EUR).

Die Frage, die Du Dir stellen lassen musst (und auf die Du vorbereitet sein solltest):
Wieso verdienen Sie nicht mehr als 120 EUR ?
Welche Mühen haben Sie unternommen, einen (oder weitere) Jobs zu erhalten ?

Die Strategie, sich auf das Vorhandensein eines "Wechselmodells" zu berufen, klingt wenig erfolgsversprechend (so es nicht annähernd 50% Betreuung sind eher "aussichtslos").

Bin kein Sozialrechtsexperte, aber Du solltest (schon mal vorab) prüfen, ob Du berechtigt wärst, im Falle eines solchen Beschlusses, Aufstockungsleistungen zu erhalten (dort werden Unterhaltsverpflichtungen bedarfserhöhend angerechnet).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 12:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu den Ausführungen von @United:

Ich bin derzeit arbeitslos und bekomme hartz4, mache aber ab September eine Ausbildung.

was genau hindert ich daran, bis dahin zu jobben? Du musst diese Frage nicht dem Forum beantworten, aber bei einer Unterhaltsklage wird sie mit einiger Sicherheit ebenfalls gestellt.

Abgesehen davon ist "ich habe ein Kind", kein Sachverhalt, der die Welt anhält und einem erwachsenen Menschen die Möglichkeit nimmt, seinen Lebensunterhalt und den des Kindes zu verdienen. Millionen von Menschen müssen Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen - und schaffen das auch. Ansonsten würde Deutschland aussterben.

Meine Anwältin besteht auf ein wechselmodel aber der Richter sieht das nicht an.

Deine Anwältin kann auch darauf bestehen, dass jeden Tg die Sonne scheint oder Eintracht Braunschweig Deutscher Fussballmeister wird - de facto gibt es das Wechselmodell aber gar nicht; deshalb kann man es auch nicht einklagen.

Es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, drei Leute durchzufüttern, weil die beiden Erwachsenen in diesem Spiel sich auf den Standpunkt stellen "Ich betreue ja stundenweise ein Kind und kann deshalb keinesfalls arbeiten!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 12:53
(@sloola)
Schon was gesagt Registriert

Die Unterhaltsvorschusskasse hat von mir verlangt eine kopie von dem Gerichtsbeschlus zuzuschicken.
Ich bin auf der suche nach einer Arbeit nur ih wohne in einer kleinen Stadt und bei uns ist der Arbeitsmarkt nicht gerade der beste.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2014 16:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Die Unterhaltsvorschusskasse hat von mir verlangt eine kopie von dem Gerichtsbeschlus zuzuschicken.

... und mit welcher Begründung ?

Würdest Du den auch einfach so an mich schicken, wenn ich es verlange ?

Ich bin auf der suche nach einer Arbeit nur ih wohne in einer kleinen Stadt und bei uns ist der Arbeitsmarkt nicht gerade der beste.

Wie von Martin geschrieben:

Du musst diese Frage nicht dem Forum beantworten, aber bei einer Unterhaltsklage wird sie mit einiger Sicherheit ebenfalls gestellt.

Die bloße Behauptung "es gibt keine Arbeit für mich" wird alleine nicht ausreichen.

Dass Du ab September eine Ausbildung aufnimmst, ist aber ein gutes Signal ...
Ist das eine Erstausbildung ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 19:44
(@sloola)
Schon was gesagt Registriert

Nein würde ich nicht an dich schicken....ich sag ja nicht es gibt für mich keine Arbeit sondern ich bekomme einfach gerade keine...ich würde auch lieber arbeiten gehen....ja ist eine erstausbildung


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2014 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sloola,

ich sag ja nicht es gibt für mich keine Arbeit sondern ich bekomme einfach gerade keine...ich würde auch lieber arbeiten gehen....

ich verorte Deinen Wohnort in der Gegend von Balingen oder Albstadt im strukturstarken und boomenden Baden-Württemberg. Die Jobsuche auf www.meinestadt.de wirft für diese Region über 4.000 Stellenangebote aus. Da wird jetzt nicht gerade "Vorstandsvorsitzender" oder "Filmstar" dabei sein und auch nix, das Dir auf dem Silbertablett bis ans Bett gebracht wird, aber da gibt es haufenweise Aushilfsjobs auch für Ungelernte, mit denen man mehr als 120 EUR verdienen kann. Du hast ein Kind und Verantwortung; da ist "ich find halt nix" kein besonders gutes Argument. Dein Kind hat nämlich täglich Hunger, muss gekleidet und beherbergt werden.

Möglicherweise ist das auch eine Option für einen Nebenjob während der Ausbildung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 20:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt in Unterhaltsvorschuß-Beträgen eine "Mitwirkungspflicht", auch vom Empfänger wie auch dem Verpflichteten.
Weiterhin, wenn eine tägliche Betreuung von 4~5 Stunden gibt, is es fast ein Wechselmodell. Ein 5Jähriger schaft keine 10 Stunden. Aber wie auch immer. Es geht um die Leseart.

Argumentativ wäre, dass für ein Wechselmodell die Kontinuität des täglichen Kontakts spräche. Man muss aus Kindeswohlgründen argumentieren, und darlegen, dass ein abrupter Kontaktabbruch niemals dem Kindeswohl zuträglich sein kann. Es wurde ein täglicher Kontakt bereits durch Beschluss festgestellt ... aus der Nummer kommt ein Richter nciht so schnell raus. Und wenn nötig, dann kann es nur den weiteren Weg zum OLG geben.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2014 21:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Argumentativ wäre, dass für ein Wechselmodell die Kontinuität des täglichen Kontakts spräche.

Es geht hier in erster Linie um die Leistungsfähigkeit und nicht um das Betreuungsmodell (wobei die 4-5 Stunden tägliche Betreuung nicht zwingend als Beinahe-Wechselmodell verstanden werden müssen).

In die anwaltliche Argumentation lässt sich vielleicht einbauen, dass KV wegen der umfangreichen Betreuung an einer Vollzeittätigkeit gehindert ist ... ich wage aber zu bezweifeln, dass das sonderlich erfolgsversprechend ist.
Man kann auch argumentieren, dass KV seiner Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung nachkommt.
Nur ein Selbstläufer, mit dem man spätestens vor dem OLG Recht bekommt, ist das bei weitem nicht.

Wenn ich´s richtig verstanden habe, ging es im vorhandenen Gerichtsbeschluss um das Sorgerecht (für das eine Liste der Umgänge als Indiz für "wir kriegen Dinge gemeinsam geregelt" genommen wurde) und nicht um die Festlegung einer Umgangsregelung.

Ich sehe jedenfalls nicht, dass ein Richter hier bei Festlegung eines fiktiven Einkommens, automatisch einen "abrupten Kontaktabbruch" unterstützen würde.

... was die "Mitwirkungspflicht" mit UHV-Kasse betrifft: Ja, es besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht, über Dinge, die zur "Durchführung des Gesetzes" von Belang sind. Deshalb die Frage nach der Begründung.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2014 12:50
(@psoidonuem)
Registriert

Ich habe hier mal ein paar plakative Aussagen, um Dir Deine Situation zu verdeutlichen. Bitte nicht persönlich nehmen.

1) Jeder gesunde 27-jährige Mensch kann in D mehr als 120€ verdienen

2) Es gibt in D jede Menge Jobs, in denen man mehr als 120€ verdienen kann, die aber kein Deutscher machen will

3) Ein 27-jähriger braucht keine Erstausbildung mehr, denn er hat bereits mehrere Jahre Berufserfahrung als wasauchimmer hinter sich

4) Das, was vorher ungelernt verdient wurde, kann ohne Weiteres als fiktives Einkommen herangezogen werden

5) Es kann Dir passieren, dass ein Richter genau das tun wird


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 12:37




(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

1) Jeder gesunde 27-jährige Mensch kann in D mehr als 120€ verdienen

Stichwort 8,50 Euro Mindestlohn: Macht 340 Euro für 40 Wochenstunden.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 15:26
(@psoidonuem)
Registriert

Pro Woche!

Da bin ich eh mal gespannt. Was die Familiengerichte daraus machen, Stichwort fiktives Einkommen. Das kann ja dann nie mehr unter tausendvierhundertetwas liegen


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 15:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist dann aber brutto. Netto bleiben da ca. 1100 € übrig bei Steuerklasse I. Ausgehend von 4,5 Wochen pro Monat - ca. 1530 €/monatlich.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 16:31