Keinen Unterhalt be...
 
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Keinen Unterhalt bei Besuch einer Tagesbildungsstätte

 
(@nacktschnecke)
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Nabend,

mein Stiefsohn ist geistig behindert und besucht eine Tagesbildungsstätte,untergebracht ist er in einer Wohngruppe,hier die GPS.Anfang des Monats ist er 18 geworden und meine Frau hat den Unterhaltsanspruch vom Jugendamt prüfen lassen.Der Kindesvater hat bisher allein Unterhalt gezahlt,meine Frau kann gesundheitsbedingt nicht arbeiten.Heute kam Post vom Jugendamt.Zitat:Laut den Vorschriften des BGB hat ein volljähriges Kind nur einen Untehaltsanspruch gegen die Eltern,wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung,oder in einer Berufsausbildung befindet.Da Sie in der Tagesbildungsstätte keinen allgemeinen Schulabschluß erlangen können und es sich nicht um eine berufliche Ausbildung handelt,besteht leider kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber Ihren Eltern.
Ist das so richtig? :question:


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2014 23:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das sollte richtig sein, aber für euren Sohn sollte ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2014 00:12
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay,

mein Stiefsohn bekommt Eingliederungshilfe.Hat er denn noch Anspruch auf Kindergeld?


ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2014 00:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja er müsste Anspruch auf KG haben. Lest euch da mal die Bröschüren durch. Mir war, dass bei behinderten Kindern das KG auch über 27 gezahlt werden kann

Broschüre Kindergeld


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2014 00:52