Nabend,
mein Stiefsohn ist geistig behindert und besucht eine Tagesbildungsstätte,untergebracht ist er in einer Wohngruppe,hier die GPS.Anfang des Monats ist er 18 geworden und meine Frau hat den Unterhaltsanspruch vom Jugendamt prüfen lassen.Der Kindesvater hat bisher allein Unterhalt gezahlt,meine Frau kann gesundheitsbedingt nicht arbeiten.Heute kam Post vom Jugendamt.Zitat:Laut den Vorschriften des BGB hat ein volljähriges Kind nur einen Untehaltsanspruch gegen die Eltern,wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung,oder in einer Berufsausbildung befindet.Da Sie in der Tagesbildungsstätte keinen allgemeinen Schulabschluß erlangen können und es sich nicht um eine berufliche Ausbildung handelt,besteht leider kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber Ihren Eltern.
Ist das so richtig? :question:
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo,
das sollte richtig sein, aber für euren Sohn sollte ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.
VG Susi
Okay,
mein Stiefsohn bekommt Eingliederungshilfe.Hat er denn noch Anspruch auf Kindergeld?
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
