Unterhaltsanpssung
 
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Unterhaltsanpssung

 
(@thies)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

der Vater meiner Tochter hat ab August einen Job. Zuvor war er nach dem Studium arbeitslos, hat jedoch den Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle bezahlt.
Für den Monat August hat er ebenfalls bereits den Unterhalt überwiesen, jedoch auch nur den Mindestsatz.
Müsste hier nicht die Unterhaltszahlung bereits an das neue Einkommen angepasst sein?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2021 18:56
(@maxmustermann1234)
Registriert

Unabhängig von der Rechtslage: der Vater EURER Tochter war arbeitslos und hat vorher studiert, also war er nicht leistungsfähig, hat aber trotzdem den Mindestunterhalt gezahlt (ziemlich nett von ihm, denn dazu war er nicht verpflichtet).

Jetzt hat er offenbar einen Job gefunden und wird wahrscheinlich (wie die meisten) am 15.08 oder 31.08 bezahlt, hat also immer noch kein Gehalt. Du möchtest aber direkt mehr Geld haben.

Manchmal hilft es nicht stur auf die Rechtlage und das was einem zusteht zu gucken, sondern auch die Bedürfnisse seines Gegenübers im Blick zu haben.

Mein Tipp wäre: belass es dabei und kläre mit ihm, ob sein Job hergibt zukünftig mehr zu zahlen.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 19:45
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Thies,

besteht ein Titel oder war die bisherige Regelung eine mündliche Übereinkunft?

Im Grunde setzt die Anpassung erst eine Aufforderung durch Dich oder das Jugendamt (falls Du eine Beistandschaft beantragt hast) voraus, dass er sein neues Einkommen offen legt. Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung ist er in Verzug gesetzt, d.h. dass er den höheren Unterhalt (wenn er denn errechnet ist) ab dem Zeitpunkt schuldet. (Die Aufforderung ist übrigens normalerweise nur alle zwei Jahre zulässig, in Deinem Fall aber ohnehin, da sich seine finanziellen Verhältnisse grundlegend geändert haben nach dem Studium).

Du kannst (nachdem Du sein Gehalt kennst) den neuen Unterhalt selbst berechnen oder vom Jugendamt berechnen lassen. Sobald über den Betrag Einigkeit besteht, muss er rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Aufforderung den höheren Unterhalt nachzahlen.

Dein Kind hat einen Anspruch darauf, dass der Unterhalt auch tituliert wird, so dass bei Nichtzahlung auch vollstreckt werden kann.

Falls Ihr Euch über die Höhe nicht einigen könnt, kannst Du auch das Jugendamt mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragen. Der Service ist für Dich (bzw. Dein Kind) kostenlos.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 19:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich erlaube mir den dezenten Hinweis, dass für eine Unterhaltsberechnung die Grundlage des Einkommens der vergangenen 12 Monate herausgezogen wird. Sollte er also bis jetzt den Mindesunterhalt bezahlt haben, obwohl er garnicht Leistungsfähig ist (was von einer großen Verantwortung zeugt), "könnte" es passieren, dass wieder nur der Mindestunterhalt herauskommt.
Da nur alle zwei Jahre Auskunft verlangt werden kann, könntest Du Dir selbst ins Knie schießen ...

Vielleicht mit dem Vater einfach nur mal ein Gespräch führen?
Du kannst natürlich, wie Celine vorschlug, auf Dein Recht pochen. Erfahrungsgemäß fällt einem dies dann irgendwann auf die Füsse.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 20:32
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich erlaube mir den dezenten Hinweis, dass für eine Unterhaltsberechnung die Grundlage des Einkommens der vergangenen 12 Monate herausgezogen wird.

So ist das normalerweise. Wenn der Unterhaltsverpflichtete jedoch vor der Aufnahme des Jobs arbeitslos war, kann der Arbeitsvertrag gefordert werden, um die Höhe zu errechnen.

Keine Bange, Thies, Dein Kind bekommt auf jeden Fall den auf das aktuelle Gehalt angepassten Unterhalt.


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Geschrieben : 02.08.2021 21:10
(@thies)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir absolut nicht darum den Vater in die Pfanne zu hauen oder auf mein Recht zu pochen.
Weil ich es selber auch nett finde, dass er Unterhalt bezahlt obwohl er eigentlich nicht hätte zahlen müssen.
Es ging mir nur darum wie diesbezüglich die Rechtslage ist.
Vielen Dank für eure Antworten 😊


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2021 21:15
(@thies)
Schon was gesagt Registriert

besteht ein Titel oder war die bisherige Regelung eine mündliche Übereinkunft?

Die Kleine ist jetzt erst 12 Wochen alt.
Und er hat heute rückwirkend den kompletten Unterhalt gezahlt.
Ich habe zwar auch noch studiert aber mehr Erfolg bei der Jobsuche gehabt als er.
Dementsprechend war die Regelung bisher auch nur mündlich.
Ich will dort auch wirklich kein Fass aufmachen, sondern wollte nur wissen wie die Rechtslage dort ist.


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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2021 21:39
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Und er hat heute rückwirkend den kompletten Unterhalt gezahlt.

Klasse, dann weiterhin alles Gute für Euch.


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Geschrieben : 02.08.2021 21:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Die Rechtslage ist erstmal so, dass die Eltern den Unterhalt frei verhandeln können. Meine Partnerin bekommt bspw. auch weniger als den Mindestunterhalt, weil der Vater noch andere Kinder hat und das Geld dort besser aufgehoben ist als bei uns.
Und generell kann ich das nur empfehlen: bei jeder Übereinkunft, die bilateral getroffen wird und mit der am Ende beide einverstanden sind, gibt es weniger Probleme als wenn sich einer von beiden schlecht behandelt fühlt. Also bleibt bei dem Thema im Gespräch und schaut auf den tatsächlichen Bedarf des Kindes (gerade bei Säuglingen können immer wieder mal Sachen außer der Reihe kommen, die aber eigentlich aus dem regulären Unterhalt bezahlt werden müssen) als euch stur an der DDT zu orientieren.


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Geschrieben : 03.08.2021 01:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Keine Bange, Thies, Dein Kind bekommt auf jeden Fall den auf das aktuelle Gehalt angepassten Unterhalt.

Ich finde solche Aussagen ja immer spannend...
Auf jeden Fall?

Natürlich kenn man nicht alle Einzelheiten, aber wenn - je nach Leitlinien des OLG - die hier schreibende KM das doppelte an Einkommen hat, was bei einem Studenten nicht unbedingt schwer ist, bekommt sie garnichts und muss den Barunterhalt alleine tragen.

In jedem Fall Luft selten was.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 03.08.2021 12:47




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde solche Aussagen ja immer spannend...

Ich finde immer wieder spannend, wenn manche Leute einen Text kommentieren, den sie nicht gelesen und/oder den sie nicht verstanden haben.

Sowohl die TO als auch der Ex arbeiten bereits. Da sie beide Berufsanfänger sind, ist es extrem unwahrscheinlich, dass sie mehr als doppelt soviel verdient wie er. Und genauso unwahrscheinlich ist es, dass er als Akademiker so wenig verdient, dass bei nur einem Kind lediglich der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.


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Geschrieben : 03.08.2021 13:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Reinste Spekulation.

Die erste Spekulation, was Du meinst was ich gelesen hätte und vor allem wie (steht aber im Einklang mit Deinen Beiträgen).

Und die Zweite, nur Teile aus den Antworten zu ziehen, die für Dich auf eine Erhöhung eines KU hindeuten.
In der Gesamtkonstellation bin ich nun ein wenig verwirrt, warum Du der TE nicht noch Betreuungsuunterhalt vorschlägst? Ich habe zwar eine Ahnung wie das ausgehen würde, aber man kann ja mal machen.

Für Dich reicht es aus, diese Aussage unumstößlich festzumachen:

Keine Bange, Thies, Dein Kind bekommt auf jeden Fall den auf das aktuelle Gehalt angepassten Unterhalt.

Ich würde dies nicht so sehen ... da gibt es einige Stoplersteine und gerade ein Jugendamt als Hilfe anzusehen, zeugt von totaler Unkenntnis.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 03.08.2021 14:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Da sie beide Berufsanfänger sind, ist es extrem unwahrscheinlich, dass sie mehr als doppelt soviel verdient wie er.

Kunstgeschichte vs. Jura dürfte der Unterschied im Brutto locker beim Faktor 4 liegen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2021 14:38
(@thies)
Schon was gesagt Registriert

@MaxMustermann1234

Wir haben tatsächlich beide das gleiche studiert.
Master Wirtschaftsingenieurswesen.
Ich habe einfach nur eine bessere Stelle für die Masterarbeit gefunden und deshalb schon etwas länger ein "normales" Gehalt bekommen. Zumindest war es für das anfertigen der Masterarbeit sowie die Projekte die oben drauf kamen nicht schlecht.
Auch wenn er jetzt im öffentlichen Dienst tätig ist und seinen Doktor macht hat er auf jeden Fall einen etwas höheren Verdienst als ich ihn gehabt habe.
Aber es ging mir wie schon gesagt auch wirklich nur darum wie das ganze geregelt ist.
Das Jugendamt möchte ich definitiv noch nicht dazu einschalten sondern es mit Kommunikation und Absprachen probieren. Nicht alleine auch deshalb weil sein Vater beim Jugendamt arbeitet 😅

Danke auf jeden euch allen für eure Hilfe!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2021 15:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich kann auch wirklich nur dazu raten das JA rauszunehmen. Die breite Erfahrung zeigt, dass das nur Konflikte mit sich bringt. Wenn es gar nicht weiter geht, wäre eine vernünftige Trennungs- und Scheidungsberatung eher anzuraten, die die Bedürfnisse beider ExPartner im Blick hat.

Mein Beispiel mit dem Studium sollte nur das Allgemeinplacebo entkräften, dass Berufsanfänger alle ähnlich verdienen. Freunde von mir sind nach der Promotion für 70K-80K in der Beratung eingestiegen. Ich bin für 50K zu einem Regionalversicherer gegangen. Nur betreue ich heute nach meiner Scheidung meine Kinder deutlich mehr als sie in ihrem Ehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2021 16:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist immer besser, das alles untereinander zu klären, vor allem, wenn man miteinander reden kann.

Habt ihr denn das GSR schon geklärt? Auch das gehört ja zu einer gleichberechtigten Elternschaft dazu 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2021 20:00
(@thies)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

Ja das Sorgerecht ist geklärt.
Allerdings werde ich es alleine behalten.
Einerseits zwecks Erleichterung bei Behördengängen etc. (Der Vater wohnt nicht in der Nähe) und andererseits weil der Vater nicht wirklich Interesse an seinem Kind hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2021 12:53