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Unterhaltsanpassung bei kurzzeitig sinkenden Gehalt

 
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zuerst mal, tolles Forum.
Lese schon sehr lange passiv mit und habe schon viele Ratschläge und Tipps aufgenommen.
Nun habe ich selbst mal ein Anliegen.

Ich stecke gerade mitten in der Scheidung, zahle sehr viel Unterhalt für Nochfrau und 2 Kinder.  Ich arbeite in 3 Schichten und bekommen ordentlich Nachtschichtzuschläge.

Nun beginne ich ab Januar ein Pilotprojekt wo ich nicht mehr Nachtschicht arbeiten werden. Das heißt mein Nettoentgelt verringer sich um ca. 300 - 400 € im Monat.
Ich bin dann auch nicht mehr in der Lage den hohen Unterhalt an die Nochfrau zu zahlen wie momentan.

Meine Frage Nr. 1 :
Wie gehe ich am besten vor ? Ich kann ja ab Janauar nicht mehr so viel zahlen, kann dies ja aber erst Nachweisen mit der Verdienstbescheinigung die ich im Februar bekomme.
Einfach die Nachtschichtzuschläge abziehen und die Verdienstabrechnung nachreichen ?

Frage Nr. 2 :
Ich weiß nicht wie lange dieses Projekt geht. Kann sein nur  1 -  2 Monate kann sein auch länger.
Wie sieht es aus wenn ich dann wieder Nachschicht arbeiten muss und dann wieder mehr verdiene ? Bin ich verpflichtet dann mehr zu zahlen und das zu melden ? Oder kann ich warten bis sie neue Verdienstbescheingungen fordert ?

Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar !

Lieben Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 17:07
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi i_like,

ist denn der Unterhalt schon tituliert oder zahlst Du "freiwillig"?

Dann ist zu prüfen, ob sich überhaupt etwas ändert. Beim KU betragen
die Gehaltsstufen der DT 400 €; selbst wenn Du hier eine Stufe tiefer
rutschen würdest, wäre hier die Gesamtersparnis bei zwei Kindern
nur 36 € / Monat. 

Wenn etwas schon tituliert ist, benötigst Du eine Abänderungsklage.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 17:31
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich zahle für die Kinder nach der Tabelle 257 € pro Kind.
Es geht ehr um den Trennungsunterhalt an die Nochfrau, der beläuft dich momentan auf 720 € pro Monat.

Der KU ist tituliert von Jugendamt.
Der Trennungsunterhalt hat sich aus Anwaltserrechnungen ergeben die von meinem Anwalt bestätigt wurden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 17:38
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Der Trennungsunterhalt hat sich aus Anwaltserrechnungen ergeben die von meinem Anwalt bestätigt wurden.

Hallo i_like,

dann sollte das eigentlich keine Probleme darstellen, den TU für diese Zeit zu kürzen. Male dir noch aus, wie DEF reagiert, wenn du höflicher weise die Reduzierung vorher ankündigst. Sie muss ja evtl für Ausgleich sorgen (zB Änderungsmitteilung JC, Bank, etc...)

Gruß
iLike  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 17:43
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

natürlich würde ich ihr das vorher ankündigen.
Nur wie weise ich das nach das ich weniger verdiene ? Das kann ich ja erst wenn ich die Gehaltsabrechnungen habe.

Und was mich halt noch mehr interessiert... Wenn ich dann eventl. nach 2 oder 3 Monaten wieder mehr verdiene wie davor, muss ich das dann sagen ? Ober kann ich mit etwas Glück dann den reduzierten Trennungsunterhalt weiter zahlen bis sie nachfragt und eine Neuberechnung will ?!

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 20:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange der TU nicht tituliert ist, zahlst du quasi "freiwillig".

Du kannst die Zahlung jederzeit, mit oder ohne Begründung kürzen oder sogar ganz einstellen, musst dann nur damit rechnen, dass deine Ex dich verklagt.

Insofern würde ich ihr die Minderung deines Gehalts möglichst freundlich un plausibel mitteilen und ihr die TU-Kürzung ankündigen, mit der Bitte, dass sie einverstanden sein.
Kündige ihr auch an, ihr die gekürzten Einkommensbescheide zukommen zu lassen, sobald du sie hast.

Und wenn du ein Interesse daran hast, dass der TU auch zukünftig nicht vor Gericht geklärt und tituliert wird, solltest du ihr auch die Steigerung mitteilen.

Dazu bist du zwar nicht verpflichtet, aber die möglichen Nachteile überwiegen aus meiner Sicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 21:50
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.

Dazu bist du zwar nicht verpflichtet, aber die möglichen Nachteile überwiegen aus meiner Sicht.

Was für Nachteile hätte ich ?

Ich gehe davon aus das sie sowieso ein Urteil vom Gericht braucht, weil sie eben genau diese Sicherheit braucht das sie auch Geld von mir bekommt.
Sie meinte z.b. zu mir das sie nur eine Wohnung bekommt wenn die Wohnungsgesellschaften ein Titel hätten um zu sehen das ich für sie zahle. Von daher wird es sowieso eine Klage geben.

Angenommen sie klagt.. ich arbeite 2 Monate ohne die Nachtschichtzuschläge mit weniger Gehalt. Dann wird der Unterhalt doch nach dem Einkommen berechnet.
Und wenn es dann dazu kommt das ich wieder mehr verdienen und ich ihr das nicht mitteile ?

Das schlimmste was mir passieren kann wäre doch das ich nachzahlen muss von dem Zeitpunkt an wo sie wieder eine Neuberechnung fordert oder nicht ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 23:09
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo i_like,

so ein Titel muss ja nicht zwingend vom Gericht erwirkt werden. Ich bin zwar auch kein Fan von freiwilligen Titeln zum TU. Aber in dieser Konstellation kann man eventuell den Schaden begrenzen.
Wenn du mit deiner Ex noch vernünftig reden kannst (das lese ich jetzt einmal aus deinen Beiträgen heraus), kannst du ja anbieten einen Titel in Höhe des Betrages, den du auf jeden Fall zahlen kannst zu erstellen. Natürlich mit zeitlicher Begrenzung. Entsprechend deiner finanziellen Lage kannst du das dann nach deinen Möglichkeiten aufstocken. Das ganze funktioniert halt nur dann, wenn ihr beide das Ganze vernünftig regeln könnt.

Viel Erfolg wünscht

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2012 00:04
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen,

nein wir können nicht mehr vernünftig miteinander reden. leider...
Ich gehe auch nicht davon aus das sich die Anwälte über eine Summe die im Titel drin stehen könnte einig werden. Von daher gehe ich davon aus das es zu 99 % vor Gericht geht.

Aber trotzdem meine Frage, was passiert wenn ich den wenigeren Unterhalt zahle wenn ich keine Nachtschichtzuschläge mehr habe, dann aber wieder Anfange Nachtschicht zu arbeiten und das nicht freiwillig melde.
Kann man da mit etwas Glück nicht gut bei weg kommen ?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2012 08:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du sowieso eine Gerichtsverhandlung erwartest und dir das Verhältnis zu deiner EX egal ist, hast du juristisch nichts zu befürchten.

Sie kann dich jederzeit zur Einkommensauskunft auffordern und ab dem Monat musst du dann ggf. mehr bezahlen.

Freiwillig melden musst du eine Erhöhung nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2012 09:13




(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du sowieso eine Gerichtsverhandlung erwartest und dir das Verhältnis zu deiner EX egal ist, hast du juristisch nichts zu befürchten.

Leider ist es so ja...

Aber der Unterhalt wird ja durschschnittlich aus den letzen 12 Monaten berechnet. In den letzen 12 Monaten hatte ich ja noch die Zuschläge und erst ab Januar wird es weniger.
Wie berechnet ein Anwalt oder ein Gericht dies dann im vorraus ?! Geht das überhaupt ? Oder wird dann mutwillig der Termin oder die Berechnung erst dahin gelegt wenn man die erste aktuelle Abrechnung mit weniger Gehalt hat..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2012 09:33
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn Du nicht verpflichtet bist, ein erhöhtes Einkommen zu melden, so könnte es Dir Dein Vorhaben vor Gericht doch als sehr linke Tur und eventuell als eine Art Betrug ausgelegt werden.
Überlege Dir, ob es das Wert ist. Auch wenn es zu einer Verhandlung kommt, könnte es sein, dass die Kosten, die Du zu tragen hast, mehr sind, als Du an Unterhalt einsparst. Grob gerechnet kannst Du ja davon ausgehen, dass jeder Euro, den Du weniger verdienst, etwa 50 Ct Unterhalt erspart. D.h. es dürften etwa 400 € sein, die Du in den 2 Monaten sparst.
Falls Die Sache vor Gericht kommt, wird Dir das Gericht sagen, dass der Einkommensrückgang auf jeden Fall absehbar vorübergehend war und daher u.U. gar keine Minderung des TU rechtfertigt. Es wird sehr auf die Kunst Deines Anwaltes und die Einstellung des Richters ankommen. Das Gericht wird das EInkommen, wenn absehbar ist, dass Du in 2 oder 3 Monaten wieder mehr verdienst, über die letzten 12 Monate mitteln, dann wird das, was Du an Unterhalt einsparen könntest, noch mal geringer, weil Dein Monatseinkommen gemittels nur um 400/12 sinkt.

Auch wenn Deine Ex klagt, weil sie rechtssicherheit braucht, so muss die Klage ja doch auch begründet sein, das hat dann u.U. Auswirkung auf die Kostenverteilung der Verfahrenskosten.
Wenn eure beiden Anwälte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass der Unterhalt so richtig ist, dann wird der gegenerische Anwalt natürlich auch erst mal keinen Grund sehen, vor gericht zu gehen, denn es ist ja nichts streitig, es sei denn, Du lieferst einen Grund dafür.

Daher würde ich, auch wenn es mir persönlich sehr stinken würde, meiner Ex was schenken zu müssen, sehr gut überlegen, ob es sich lohnt, hier einen Klagegrund zu liefern und mich dem Unkalkulierbaren Risiko der Kosten eines Rechtsstreites auszusetzen. Wenn es dumm läuft, bekommt sie Recht und zahlts an Prozesskosten mehr, als Du an Geld durch vorübegehend gesparten Unterhalt sparst, das dürfte auch der Fall sein, wenn die Kosten gegeneinander aufgerechnet werden. Einen Anlass zum Krieg solltest Du IMHO nur geben, wenn Du was zu gewinnen hättest.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2012 09:40
(@i_like)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn Du nicht verpflichtet bist, ein erhöhtes Einkommen zu melden, so könnte es Dir Dein Vorhaben vor Gericht doch als sehr linke Tur und eventuell als eine Art Betrug ausgelegt werden.

Es ist ja keine linke Tur. Es ist ja die Wahrheit.
Ich verdiene auf jedenfall weniger ab Januar 2013.  Nur wie lange das so sein wird weiß ich halt wirklich nicht. Es kann sein nur 2 - 3 Monate, ein ganzes Jahr oder auch für immer.

Ich habe in den letzen Verhandlungen die ich hatte ( da ging es um den Umgang und Sorgerecht ) immer volle Prozesskostenhilfe bekommen. Ich gehe davon aus das ich diese jetzt auch wieder bekommen würde sollte es vor Gericht gehen.
Von daher würde ich es sportlich sehen und drauf ankommen lassen.

Mein Plan war jetzt eigentlich gewesen das ich von meiner Anwältin den Unterhalt ausrechnen lasse, ohne die Zuschläge die ich jetzt durch die Nachtschicht bekomme und der Gegenseite anbiete diesen notariell Titulieren zu lassen.
Ich gehe zwar nicht davon aus das sie drauf eingehen weil bißlang eigenltlich immer alles sofort geklagt wurde...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2012 10:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Du solltest bei Deinen Überlegungen berücksichtigen, dass Unterhaltsberechnungen immer für die Vergangenheit erfolgen, nicht für die Zukunft (i.d.R. für die letzen 12 Monate). Da kannst Du also höchstens 1-2 Monatsabrechnugen mit reduziertem Gehalt unterbringen, je nachdem wann die konkrete Berechnung erfolgt. Desweiteren ist fraglich, ob Dir nicht vom Gericht die Gehaltsreduzierung als mutwillig unterstellt wird.

Nur mal so als Anregung...

LG,
Mux

P.S.: Sehe gerade, dass PaulPeter schon Ähnliches in seiner Antwort geschrieben hat, da aber i_like hier wohl etwas beratungsresistent ist, lass ich es mal stehen...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2012 12:40
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo I_like,

kannst Du uns kurz erleuchten, worin der Sinn besteht, sich gegenüber der Ex, die auf alles, aber ganz bestimmt kein Rechtsschutzbedürfnis i.S. eines Titels einen Anspruch hat, der sofortigen Zwangsvollstreckung in Dein ganzes Vermögen zu unterwerfen, und zwar mit Hilfe eines Titels? Dir ist klar, was für Mühen es macht, diesen Titel aus der Welt zu bekommen, wenn es mal nötig sein sollte? Du wirst wegen jedem Scheiß eine Klage auf Herausgabe oder eine Abänderungsklage anstrenge müssten. Worin genau besteht der Sinn Deines Vorhabens? Solange Du der Ex keinen Grund gibst, zu klagen, wird sie es auch nicht tun. Freiwillig der Ex einen Titel zu geben, entschuldige, vielleicht irre ich mich, aber das ist doch das widersinnigste, was man machen kann. Und das auch noch freiwillig. Oder reden wir hier über einen Titel gegenüber den Kindern?

Ganz ehrlich: Wenn Du zu Deiner Anwältin rennst und auch noch einen Titel gegenüber Deiner Ex erstellen lassen willst (der Kostet mehr als 20 € Schreibgebühr) zahlst Du soviel Geld, dass Du auch einfach den Unterhalt weiterzahlen kannst. Und wogegen schützt Dich der Titel genau? Der hindert Deine Ex nicht daran, weiter gegen alles zu klagen. Nur aus der Welt bekommen wirst DU den Titel nur sehr schwer.

Gruß, PP 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 00:34