Hallo 🙂
von Beruf bin ich Krankenpfleger in teilzeitbeschäftigung (100 Stunden Vertrag.)
Durch .(..mal wieder) einen Bandscheibenvorfall bin ich seit Februar krankgeschrieben 🙁 und mir steht die 2.OP im
Oktober bevor wobei das Procedere wieder ein halbes Jahr mind. dauert,also ca. bis Mai nicht arbeitsfähig.
Meine Frage??(Hilferuf)
da ich teilzeitbeschäftigt bin bezahle ich den vollen Satz und habe kein Recht auf Vergünstigungen
mein Gehalt bisher 1200 Euro nun insgesamt 900 Euro (Krankengeld+ Betriebliche Zulage)
Unterhaltszahlung um die 500 Euro
mein Tätigkeit werde ich vorraussichtlich nicht mehr ausüben können
meine Reserven sind auf.....kann ich irgendeine Hilfe bekommen,die Beraterin beim Jugendamt sagte es geht nur über
private Absprechung mit der Mutter.
Vielen Dank ,
hoffe habe alles verständlich aufgezählt
Hallo Moebius !
Ich versteh Dein Problem (das medizinische) sehr gut, weil ich selbst
bereits 3 x operiert bin.
Ich habe nach der ersten OP nach zwei Wochen wieder gearbeitet.
Aber das ging nur weil ich eine sitzende Tätigkeit ausübe, also im
Büro arbeite.
Für einen Krankenpfleger muss das der blanke Horror sein und
außerdem würdest Du dir gesundheitlich sehr schaden. Alleine
wenn ich an den Kraftaufwand denke, der von dieser Berufsgruppe
gefordert wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du den Beruf in der Form weiter
ausüben kannst.
Schnapp Dir deine ganzen Befunde und trachte danach (ob mit
Anwalt oder ohne wissen andere besser), daß darauf sofort im
Bezug auf die Deine Unterhaltsverpflichtung Rücksicht genommen
wird.
Ich würde ja auch vorschlagen, erst mit der Mutter deines Kindes zu
reden. Andererseits wenn die Möglichkeit bestünde, wärst Du wahr-
scheinlich nicht hier.
Achte auf Dich weil andere werden es nicht tun. Ich bin heute zu
über 50% als behindert eingestuft.
Ich wünsch Dir alles Gute für die OP.
LG Marina
Moin,
bestehen bzgl. deiner Unterhaltsverpflichtungen Titel und wenn ja, in welcher Form ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
entschuldigt bitte die lange Dauer meiner Antwort....................
Vielen Dank für die Anteilnahme,(das mit dem auf mich selber achten hat nicht so gut geklappt 🙂 🙁
aber es wird......!
Mit den Müttern bin ich in guter Verbindung,
der Geldmangel meinerseits macht mich allerdings sehr schweigsam
eine Absprache mit der weiblichen Seite gibt es ja ,nur das sie durchschnittlich jeden vierten Monat eingehalten wird,
aber mehr als sagen wie es einem geht mag ich nicht.
Den "Amtsweg" zu beschreiten kommt für mich nicht in Frage da ich diesen Zusammenhang mit meinen Kindern
verbinde... habe selber als Kind die Erfahrung gemacht vor einem Richter zu stehen wegen Unterhalt
Auch wenn das Band der Liebe nicht mehr verbunden ist so lebt es doch im Kinde und seinen Wünschen
Was für einen Unterhaltstitel ich habe kann ich nicht sagen,
die Unterhaltszahlung wurde damals vom Jugendamt nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet
also keine Urteile oder andere Verträge die geschlossen wurden ausser das das das Geld ans Jugendamt überwiesen wird.
Falls wichtig ... nicht verheiratet.
Vom Jugendamt bekomme ich stets die Antwort das es kein Gesetz für eine Neuberechnung auch bei über 1jähriger
Verletzung gibt.
Es muss doch einen Weg geben das ich die Monate bis ca Mai 2007! (dann ist die Reha hoffentlich zu Ende) anders berrechnet bekomme.
Habe nach wie vor einen Teilzeitvertrag,(bin 15 Jahre im Haus gewesen und gerne)
werde aber eine Umschulung nach der Reha bekommen.
Meinen Beruf darf ich nicht mehr in der bisherigen Form ausüben und eine Umschulung ist schon genehmigt.
Würde das alles gerne auflösen aber jeden Monat wirds enger ,sehr eng,
Ist es nicht logisch das ein teilzeitbeschäftigter bei solch langer Arbeitsunfähigkeit auch nicht vollzeitbeschäftigt sein kann und so abgerechnet wird
1050 Euro Einkommen (Krankengeld+Übergangsgeld vom Krankenhaus)---495 Unterhalt
Gibt es wirklich keine Regelung der Politik
Welche Frage stelle ich der Dame vom Jugendamt Deep Thought^^ ?
Don´t Panic
+liebe Grüsse Moebius
Moin Moebius,
also gehe ich einmal davon aus, dass der Titel beim JA unterzeichnet wurde!?
1) Wenn Du mit der Mutter sprechen kannst, dann einige Dich auf einen neuen Titel und lass Dir den neuen aushändigen. Nach Deinen Zahlen bist Du ein Mangelfall.
2) Sollte die KM sich nicht auf Absprechen einlassen wollen so musst Du, um überhaupt leben zu können, eine Abänderungsklage einreichen.
Die Äußerungen des JA empfinde ich persönlich als unverschämt und schlichtweg falsch.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Moebius,
ich habe den Eindruck, dass es bei dir nicht um das 'ob', sondern um das 'wie' der Änderung geht.
Zum einen ist das Jugendamt nur dann ein guter Ansprechpartner, wenn eine Beistandschaft besteht. Ansonsten können die Leute dort nur beraten.
Besteht diese nicht, ist die Kindesmutter die Ansprechpartnerin. Sollte diese nicht einen Kompromiss mit dir finden wollen, so musst Du klagen.
Ich weiss nur nicht, wie du Dir das vorstellst. Also ich habe schon den zweiten Gerichtstermin wegen Unterhalt hinter mir; mein Sohn war nie dabei. Ich würde bei dem geringen Einkommen, mit dem du über längere Zeit auskommen musst, daher weniger sentimental sein. Klar die Kinder müssen auskommen. Aber von 500-600 Euro kannst du nicht über die Runden kommen.
Es geht um Geld, das hat nichts mit sentimentalen Dingen zu tun.
Gruss,
Michael
Dank Euch,
die Aussage vom JA war dann ja wirklich inkorrekt,das mein Arbeitsvertrag als Grundlage gilt,und er besteht ja noch.
nehme die Ratschläge auf und gehe ...""hinke"" damit durch die Woche ,melde mich dann wieder!
Werde auf mein Ego bauen!
Wohlan