Unterhaltberechnung...
 
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Unterhaltberechnung vom RA bekommen ! Bitte prüfen.

 
(@spider)
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Hallo zusammen,

brauche mal wieder eure Hilfe. Hier kurz die Eckdaten:
Seit 12/2009 geschieden, Ex bekommt keinen Unterhalt, da halbtags beschäftigt und Kind jetzt 18.
Für das Kind immer Unterhalt bezahlt.

Meine Tochter ist jetzt seit 5 Wochen volljährig und der Unterhalt musste neu berechnet werden. Meine Ex meinte dann. dass von einem RA ausrechnen zu lassen.
Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:
Nettolöhne vom mir und Ex aus 2009 und 2010 zusammengerechnet und den Durchschnitt gebildet.
Bei mir kam dann 1904 €, bei meiner Ex 1087 € raus. Ich muss hier bemerken, dass meine Ex seit 01/2010 einen Nebenjob hat (400 € Basis) der natürlich nur 8 Monate eingeflossen ist.
Einkommen zusammen 2991 €.
Das aber lt. RA meine Ex unter dem Selbstbehalt von 1100 € fällt, ist sie raus aus der Berechnung und es wurde nur mein Einkommen für die DT genommen. Also 537 € Unterhaltsanspruch - 245 € - Kindergeld 184 € = 108 € Unterhalt für mich. Meine Ex zahlt 0 € !!

Meine Tochter ist in der Ausbildung: Netto 332 € - 90 € Freibetrag = 245 € 

Ist das so richtig ? Ich dachte der Selbstbehalt liegt bei 1000 € !  Meine Tochter wohnt i. M. noch bei der KM, zieht aber im Dezember zu mir.

Und da sich der Durschnittslohn meiner Ex eher erhöht, ist die ganze Berechnung doch verfälscht, oder ?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Die Einnahmen der letzten 12 Monate werden nicht direkt als Grundlage genommen, sondern dienen nur zur Prognose für die Zukunft.

Und da kannst du auf jeden Monat die 400,- drauf schlagen und nicht nur 8/12.

Wichtig ist auch, dass du durch die Addition nicht mehr bezahlst, als du nach eigenem Einkommen alleine zu bezahlen hättest.

Es kann ja nicht sein, dass zur Berechnung des Bedarfs ihr Einkommen mit gerechnet wird, sie aber bei der Bezahlung außen vor bleibt. (Aber das ist ja auch so geschehen).

Du solltest nur mal kucken, ob du nicht noch 5,-€ weg rechnen kannst, damit du eine Zeile runter kommst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 22:29
(@spider)
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Hallo Beppo,

das runterrechnen kann ich mir sparen, da ab Dezember mein Unterhalt ohnehin wegfällt, weil meine Tochter dann zu mir zieht. Aber ich dachte, dass meine Ex zumindest ein paar Euronen an meine Tochter zahlen muss. Diese 1100 € Selbstbehalt sind also richtig ? Wenn ja, kommt sie wohl mit 0 da raus.

Neue Berechnungsgrundlagen sind dann wohl erst in 2 Jahren fällig, oder? Ich habe mal gehört, wenn sich das Gehalt um mehr als 10 % im Jahr erhöht, darf mann neu berechnen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 00:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi spider

Du zahlst natürlich auf das Konto Deiner Tochter - oder? 😉

Und richtig (bezogen auf Auskunft) , entweder regelmässig alle 2 Jahre oder wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Ek sich um mehr als 10% geändert hat.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 30.09.2010 01:01
(@webspider)
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Meine Tochter ist jetzt seit 5 Wochen volljährig und der Unterhalt musste neu berechnet werden. Meine Ex meinte dann. dass von einem RA ausrechnen zu lassen.
Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:
Nettolöhne vom mir und Ex aus 2009 und 2010 zusammengerechnet und den Durchschnitt gebildet.
Bei mir kam dann 1904 €, bei meiner Ex 1087 € raus. Ich muss hier bemerken, dass meine Ex seit 01/2010 einen Nebenjob hat (400 € Basis) der natürlich nur 8 Monate eingeflossen ist.
Einkommen zusammen 2991 €.
Das aber lt. RA meine Ex unter dem Selbstbehalt von 1100 € fällt, ist sie raus aus der Berechnung und es wurde nur mein Einkommen für die DT genommen. Also 537 € Unterhaltsanspruch - 245 € - Kindergeld 184 € = 108 € Unterhalt für mich. Meine Ex zahlt 0 € !!

-RA ist das deiner oder ihrer

Nettolöhne vom mir und Ex aus 2009 und 2010

verstehst du darunter dass die berufsbedingten aufwendungen etc. sonstige abzugsfähige leistungen  schon abgezogen wurden

selbstbehalt
www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=381

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Geschrieben : 30.09.2010 10:29
(@spider)
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Moin,

klar zahle ich auf das Konto meiner Tochter  🙂  Um nochmal auf die 10 % zurückzukommen. Durchschnittsnettolohn der letzen 20 Monate waren bei meiner Ex 1087 €. Jetzíger Nettolohn sind 1244 € !! Das steht in der RA Berechnung drin. Das sind schon mehr als 10 %  :knockout:  Dann darf der RA so garnicht rechnen, oder irre ich mich  :question:

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 10:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein RA darf rechnen wie er wil.

Du musst es bloß nicht alles für bare Münze nehmen.

Wenn ihr Netto von 1.244,- bekannt ist, ist da auch Spielraum für 144,-€ KU.

Sie kann es allerdings auch noch bereinigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 10:52
(@spider)
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@ Webspider, Beppo

Es ist Ihr Anwalt.
Die ausgerechneten Nettolöhne sind schon bereinigt.
Selbstbehalt habe ich gesehen - liegt wirklich bei 1100 € !

Auch wenn die 1244 € noch bereinigt werden, bleibt es immer noch über den Selbstbehalt. Muss nochmal nachschauen.

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 12:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Spider

Zur Berechnung werden i.d.R. die letzten 12 Monate genommen (nich 20). WEgen dem 400€-Job: arbeitet Ex mehr als 40 Stunden die Woche ? Wenn nicht werden - wegen geänderter Einkommenslage - nur die letzten 6 Monate für die Einkommensermittlung herangezogen. Wenn bei Dir nach Bereinigung 1904€ Rauskommen, würde ich aber selber nachrechnen. Hast Du das schon mal überprüft?

Die RA-Berechnung sieht mir eher wie eine Günstigerprüfung zu Gunsten der KM aus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 02.10.2010 10:52
(@spider)
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Hallo Oldie,

Meine Ex arbeitet normal halbtags und erst seit 01/2010 auf 400 € Basis  Also gelten die letzten 6 Monate ? Ihr bereinigter Nettolohn wären dann 1255 € netto - Bereinigung ca. 60 €. Dann liegt sie eindeutig über dem Selbstbehalt. Mir scheint auch, das der RA nicht neutral gerechnet hat.

Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 03.10.2010 17:05




(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Spider,

erwartest Du wirklich eine neutrale Berechnung vom Anwalt der Gegenseite?

:rofl2:

Gruss

comet

RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 04.10.2010 11:44
(@spider)
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Hallo Comet,

in dem Fall ja, denn es geht nur um den Unterhalt des Kindes! Aber wohl getäuscht.

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 13:09
(@spider)
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Habe nochmal ne' Frage. Die Zeit der Berechnungsgrundlage, 12 bzw. 6 Monate, steht das irgendwo niedergeschrieben, oder ist das eine Mutmaßung ?

Danke.

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Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 20:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Spider,

wenn oldie das sagt:

Zur Berechnung werden i.d.R. die letzten 12 Monate genommen

dann kannst du es getrost glauben  😉

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 13.10.2010 10:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

In den URL als auch in der Rechtssprechung haben sich die 12 Monate für nichtselbstständige Einkommen faktisch manifestiert. Als Hinweis darauf findet sich der Hinweis, dass regelmässige Einmalzahlungen aufs Kalenderjahr umgelegt werden. Ebenso geht die ständige Rechtssprechung (hiermit ist die Summe der Urteile/Beschlüsse sämtlicher Gerichtsinstanzen über die kurz-/mittelfristig zurückliegende Zeit gemeint) bei wesenrlichen Einkommensänderungen davon aus, dass ab dem Zeitpunkt dieser Änderung gerechnet wird. Allerdings muss unterstellt werden können, dass diese Änderung Bestand hat. Hier können Richter äusserst kreativ (= willkürlich) Meinungen vertreten und sporadisch auch ändern. Jeweils abhängig, ob Mann oder Frau "begutachtet" wird.

Auch die Jugendämter ziehen die letzten 12 Kalendermonate für die Einkommensermittlung heran. Schwarz auf weiss in ein Gesetz gegossen wirst Du keine Infos für die entsprechenden Zeiträume bekommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.10.2010 11:18
(@spider)
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Moin,

Perfekte Antwort  🙂 :thumbup:

Muss in den nächsten Tagen mit meiner Ex kommunizieren (seit 6 Monaten mal wieder) und ihr dann sagen müssen, dass ihr Anwalt mit der Berechnung etwas falsch liegt.  😉

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Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 12:36
(@oldie)
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Hi

Ich schlage Dir eine andere Vorgehensweise vor. DU stellst eine Rechnung auf, wobei ausschliesslich ihr EK ab Aufnahme des Nebenjobs betrachtet wird und berufst Dich hierbei auf eine wesentliche Einkommensänderung ab diesem Zeitraum. Daneben dann der Hinweis, dass ihr eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zugemutet/unterstellt werden kann (welcher sie ja im Prinzip nicht nachkommt) und sie zum Unterhalt lt. Gesetz verpflichtet ist (blablabla).

Ich hatte Dich bisher so verstanden, dass eine Kommunikation mit Ex leicht unfruchtbar und eine vernünftige Einigung ausser Sichtweite ist. Daher kein smalltalk, sondern Standpunkte vertreten und Forderungen stellen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.10.2010 13:15
(@spider)
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Hast schon recht, Oldie, aber ich vertrete ja i.M. die Interessen unserer Tochter, die völlig unbedarft daneben steht und denkt, die Eltern machen schon das richtige.
Muss SIE nicht eigentlich dagegen angehen, oder darf ich hier überhaupt die Forderungen stellen ?

Meine 3jährige Baustelle kommt jetzt auch wieder auf den Tisch. Möchte mein Auto bald abmelden und Ex hat den Brief, wo sie als Halter eingetragen ist (dieses Thema hatte ich hier schon vorgestellt). Sie möchte aber Summe X dafür haben  :gunman:
Da ich eigentlich nicht vorhabe, darauf einzugehen, muss ich mir wohl einen Anwalt nehmen. Könnte einen lange Geschichte werden.... Werde mit diesem Thema bestimmt noch öfters hier auftauchen.
Hier nochmal die Eckdaten. Auto im Jahre 2000 gekauft (aus dem gemeinsamen Vermögen und ich als Käufer im Vertrag). Im Jahre 2002 auf den Namen meiner Frau umgemeldet und umgekehrt !
Ich fahre den Wagen seit 11 Jahren und trage alle Kosten. Gütertrennung wurde vor der Scheidung vereinbart. Und SIE will das Auto !!! :rofl2:

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Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 14:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Klar, das vollj. Kind muss sich selbst um seinen UH kümmern. Allerdings musst Du trotzdem eine eigene Meinung haben, welche ggü. Tochter und KM plausibel ist und welche Du ggü. Tochter zu vertreten hast. Auch ich muss meinem Sohn erklären, warum ich mich so und so positioniere und nicht einsehe, seine Mutter aus sämtlicher Verantwortung nicht nur zu entlassen, sondern sie durch meine "Weichspülermentalität geradezu fördere".

Gruss oldie

PS: Falls Du den Wagen los werden willst stelle ihn ihr vor die Türe und vergiss ihn. Den Rest erledigt das Ordnungsamt. 😉 Falls Du ihn lediglich in den Winterschlaf schicken willst hast Du ein kleines, aber lösbares Problem.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2010 14:46
(@spider)
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Danke Oldie,

ne ne, der soll nur in den Winterschlaf. Manchmal überlege ich ihr einen Betrag  X dafür zu geben, nur um meine Ruhe zu haben, aber dann denke ich, jetzt musst du auch mal kämpfen und nicht immer nur "Ja " sagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2010 14:58