Hallo,
ich benötige Eure Hilfe.
Mein Mann hat zwei Unterhaltspflichtige Kinder (beide 18 J). Er sollte von seinen 920 € 600 € Unterhalt zahlen, da ich mehr verdiene wie er.
Jetzt habe wir ein gemeinsame Kind bekommen. Ich denke, dass mein Gehalt (z.Zt. Erziehungsgeld) nicht mehr mit angerechnet wird und ab 18 J ist jedes Elternteil für die Hälfte des Unterhalts zuständig, wo dann auch das Lehrgeld/Schulerbarfög angerechent wird. Die Kindsmutter hat zwar keine Lust zu arbeiten, ist aber wieder verheiratet.
Wir haben ihr zwar schon gesagt, dass sie zum Jugendamt muss um den Unterhalt neu berechnen zu lassen, aber sie macht da keine Anstalten.
Wie wird da jetzt der Unterhalt berechnet. Soweit ich weiß stehten die jüngsten Kinder an erster Stelle. Wie ist der Selbstbehalt für mein Mann ?
Halo babsi,
wir sortieren mal:
Wir haben ihr zwar schon gesagt, dass sie zum Jugendamt muss um den Unterhalt neu berechnen zu lassen, aber sie macht da keine Anstalten.
Warum auch? Die Kinder sin volljährig und dahre ist der Ansprechpartner deines Mannes in Sachen Unterhalt das jeweilige Kind. Die KM hat damit nichts mher zu tun.
Soweit ich weiß stehten die jüngsten Kinder an erster Stelle.
Nein minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich in einer allg. Schulausbildung befinden sind gleichrangig.
Wie ist der Selbstbehalt für mein Mann ?
Der SB deines Mannres beträgt 900 € ggü. allen Kindern.
Und an der Stelle wird es interessant. Die Eltern sind nicht je zur Hälfte zuständig, sondern gemäß ihrem Einkommen. Dabei werden beide ber. Nettoeinkommen zusammerngezählt, der bedarf aus der DDT abgelesen und gequotelt auf die Elternteile verteilt.
Das KG wird komplett bedarfmindernd abgezogen, Sollte eines der Kinder Einkommen (Ausbildungvergütung, Bafög ...) haben, so wird dieses um eine Pauschale von 90 € reduziert und ebenfalls abgezogen.
Nun die eigentlich spannende Frage: Besteht ein Titel?
Am besten setzt sich dein Mann mal mit seinen erwachsenen Kindern zusammen und klärt das. Kleiner Tipp, wenn er das noch nicht macht. Der KU ist dem jeweiligen Kind auf ein Konto zu überweisen, es sei denn die Kinder haben schftlich zugestimmt, das das Geld weiterhin auf das Konto er KM überwiesen werden soll.
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wird denn das Einkommen des jeweiligen Ehepartners mit zur Unterhaltberechnung hinzugezogen ?
Was heißt DDT ?
Danke Babsi
DDT = Düsseldorfer Tabelle
Wird denn das Einkommen des jeweiligen Ehepartners mit zur Unterhaltberechnung hinzugezogen ?
Normalerweise nicht. Außer das Einkommen ist so gering, das ggü. dem Ehepartner ein Anspruch auf Unterhalt besteht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina
Mein Mann verdient doch nur 920 €, da wird doch bestimmt der Selbstbehalt runtergesetzt oder ?
Grüße Babsi
Tja, wahrscheinlich ja. Aberdas kommt immer auf den Einzelfall an.
Verdient denn die KM? Und wenn ja wieviel ca.? Was machen denn die beiden erwachsenen Kinder?
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Kindsmutter hat seit 18 J keine Lust zum Arbeiten. Eine Tochter bekommt Schülerbarfög und die zweite wird mit dem Abi jetzt fertig und geht zum Studium.
Vielen Dank. Du hats mir schon viel weiter geholfen.
Grüße Babsi
Welchen Unterhalt steht meinem Kind zu.
Wenn ich für die 18 Jährigen Kinder jeweils 335 € und für mein Kind 204 € rechne bleiben meinem Mann 48 €.
Weshalb wird nicht der ganze Barfög/bzw Lehrgeld angerechnet. Soweit isch gelesen haben werden nur 90 € angerechnet und nicht die 212 € sie das eine Kind bekommt.
Grüße Babsi
Andersrum. Ähnlich den 5% berufbedingte Aufwendungen werden vom Einkommen des Kindes 90 € abgezogen. Der Rest wird vollständig auf denBedarf angerechnet. Ebenso wie die 184 € KG.
Also wären es 335 (wie kommst du darauf) - 184 € = 151 € Davon wird dann noch das Bafög oder Lehrlingsgehalt (jeweils um 90 € vermindert abgezogen. Ich spekulier mal, das dann kein KU mehr zu zahlen ist.
Wenn ich allerdings bei seinem Einkommen die DDT Stufe ich für Volljährige ansetzte wären das 432 € - 184 € = 248 €
Gibt es denn einen Titel und zahlt er den KU an die Kinder? (ansonsten könnten die Kinder sogar sagen ,das er nicht zahlt, obwohl er an die KM überweist)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ein Titel gibt es auch, aber bevor man vor Gericht geht, sollte man sich versuchen zu einigen.
Welches ist eigendlich der minimale Selbstbehalt für den Mann.
Ich versuche mir selbst was auszurechnen was wir dann überweisen. Aber meinem Mann sollte auch noch was bleiben. Gerade jetzt leben wir von seinem Geld da mein Elterngeld für die fixen Kosten draufgeht.
Die 335 € habe ich aus der DDT abgelesen (hier im Lexikon)
Babsi
ich kann nur abraten einen Unterhaltstitel zu unterschreiben. Aus eigenen Erfahrungen.
Mein Mann hat auch so einen Titel für seine kinder unterschrieben, weil man ihm gesagt hatte, wenn er es unterschreibt kommt der Kindesunterhalt immer an erster Stelle. Richtig heißt es aber. Du verpflichtet Dich immer den Unterhalt zu zahlen, egal ob und wieviel Geld Du verdienst.
Mein Mann hat dann innerhalb von 1 1/2 Jahren fast 6000 € Schulden b eim JA machen müssen, weil er nicht bzw. nicht viel verdient hat.
babsi
Argh, ja natürlich, 164 sind richtig
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wenn ich wie folgt rechne
1. Kind : 432 - 164 KG = 268
2. Kind 432 -164 KG - 122 (212 Schülerbarfög - 90 € Pauschalabzug- Berufsbekleidung wird nicht benötigt) =146
268 + 146 = 414
durch 2 (Elternteile) = 207 € von Vater zu zahlen
Ich denke so ungefähr wird ein Schuh draus
Nein. Solange die KM nicht leistungsfähig ist bleibt der KU allein die Sache des Vaters.
Allerdings liegt ja ein Mangelfall vor und es muß der mögliche KU für alle 3 Kinder auf seiner Seite berechnet werden.
Ein Titel gibt es auch, aber bevor man vor Gericht geht, sollte man sich versuchen zu einigen
Solange dieser existiert sind alle Überlegungen nette Rechenspiele, die keine Auswirkung haben.
Klar ist es besser sich so zu einigen. Erster Schritt wäre, die Kinder zur Herausgabe des Titels zu bewegen. Dabei kann man ihnen auch verklickern, das eine Klage auf Herausgabe von ihnen verloren wird und evtl. Kosten verursacht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi babsi
Wie lauten denn die Titel und wer hat sie ausgestellt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
man kann nicht einfach einen Titel grundsätzlich ablehnen. Der ist das Recht des Kindes und das kann notfalls per Gericht durchgesetzt werden.
Man kann aber darauf achten, beim Titel alles richtig zu machen.
1. Korrekte Berechnung (hier wird gern geholfen)
2. Befristung bis zum 18. Geburtstag
und wenn sich die Umstände mal ändern:
3. Abänderungsklage einreichen.
@Babsi: Nach einem halben Jahr hätte Dein Mann tätig werden müssen. Wer 1,5 Jahre Schulden auflaufen lässt, hat sich nicht rechtzeitig gekümmert und hätte sich rechtzeitig beraten lassen müssen!
@Gino: Für mich klingt es so, als würde das JA die 127 Euro dann bei Dir zurück holen wollen. Dafür müsstest Du aber im Zeitpunkt des Bezug des Geldes durch die KM leistungsfähig gewesen sein. Warst Du das? Hattest Du vorher Kontakt zum JA bezüglich Unterhalt? Hast Du bei der Vaterschaftsanerkennung einen Titel unterschrieben (und weißt das nur vielleicht nicht mehr?)?
Umgangsrecht hast Du übrigens per Gesetz. Das muss Dir keiner zusprechen.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
wenn ich das so richtig rauslese beinhalten die Titel 100% Unterhalt.
Wir waren auch schon mal vor Gericht, weil er von seinem Verdienst her das gar nicht zahlen kann.
Das Gericht hatte damal entschieden, dass er ja eine Ehefrau hat , die so doof ist und arbeiten geht, die ihm Unterhaltspflichtig ist, da sie mehr wie er verdient.
Jetzt habe ich aber selber ein kind und ich denke ich bin ihm damit nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Ich hätte gedacht, dass man der Kindsmutter, da ihre KInder 18 j sind in den Allerwertesten treten kann, damit sie auch mal für ihre Kinder sorgt.
Und sie ist inzwischen auch wieder verheiratet und da wird jetzt ja Ihr Mann ihr Unterhaltspflichtig sein.
Er hat nicht gewüsst, dass er so ein Titel unterschieben hat. Bzw. hat er immer, was über seinem Selbstbehat lag, an das Amt gezahlt. Die sind dann nach 1 !/2 Jahren angekommen und haben festgestellt, dass es einen Titel gibt.
Dan sind wir auch vor Gericht gegangen und haben verloren.
Babsi
Moin,
aber er muss doch gewusst haben, mal beim JA gewesen zu sein und was unterschrieben zu haben oder ein Gerichtsurteil zu haben, in dem steht "Sie zahlen für x und y monatlich z Euro??
Trotzdem muss jetzt noch mal geklagt werden, da durch das 3. Kind sich die Umstände geändert haben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
