Unterhaltabänderung
 
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Unterhaltabänderung

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(@rb777)
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Erst mal Hallo an alle,

ich habe ein paar Fragen zur Unterhaltsabänderung. Meine LGin hat schon einmal auf dem Threat eines anderen Users quergefragt, das ist aber darin untergegangen, weshalb ich es jetzt mit einem eigenen Threat versuche.

Zum Sachverhalt, ich verdien monatlich ca. 1400 € Netto incl. Weihnachts/Urlaubsgeld bereinigt um 5% und 60 € Altersvorsorge wären das 1270 € im Monat.

Ich bin verpflichtet 100% des Regelbetrages zu zahlen. Ich zahle im Moment 480 € Unterhalt für 2 Kinder, das heißt es bleiben mir 790 € zum Leben und für den Umgang. Umgangskosten belaufen sich monatlich auf ca. 206 € Fahrtkosten. Seit Januar 2010 müsste ich eigentlich 544 € Unterhalt zahlen.

Ich dachte damals schon darüber nach eine Abänderungsklage zu starten doch wollte ich abwarten wie sich das mit dem Selbstbehalt entwickelt. Noch hat die KM es anscheinend nicht mitbekommen das sie mehr Unterhalt bekommen könnte aber es ist wie ein Damokles-Schwert  als ob man ihr eine geladene Pistole in die Hand drückt, denn normalerweise lässt sie nichts aus das einem das Leben schwer macht.

Ich selbst arbeite in Wechselschicht, diese kann sich von Woche zu Woche mal ändern, weshalb ein Nebenjob vom Betrieb her nicht erlaubt ist.

Ich lebe im Haushalt gemeinsam mit meiner LGin und deren Kinder. Diese verdient ca. 730 €.

Wie verhält sich das mit der Haushaltsersparnis und Kürzung das SB bzw. Zuwendung dritter.
Würde sie als „dritter“ zählen bzw. verdient sie ja selbst unter dem SB, wie verhält sich das dann?
Wie verhält sich das mit den Umgangskosten, ich erhalte ja das halbe Kindergeld normalerweise würde dies ja für Umgangskosten herangezogen, aber das reicht nicht um die Kosten zu decken. Kann man diese mit angeben?

Ich scheue mich vor dem Schritt eine Abänderungsklage zu machen, auf dem Jugendamt habe ich nachgefragt die machen aber nichts außer KM wäre einverstanden. Diese brauche ich aber nicht zu fragen, sie würde nur den rückständigen Unterhalt seit der Unterhalterhöhung  einfordern und künftig auf den vollen Berag bestehen.

Für ein paar Tipps bzw. Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße
Ronny

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 23:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Abänderungsklage ist i.d.R. nur möglich, wenn sich was geändert hat.

Ein weiteres Kind z.B.

Wie kam es denn zu dem überhöhten Titel?
Der übliche Betrug des JA?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 23:40
(@rb777)
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Moin  Beppo,

Natürlich hat mit das Jugendamt so einiges nicht gesagt das ich jetzt dank Forum weis, wie zum Beispiel Titelbegrenzung bis 18, ist nicht geschehen. Oder das sich Schulden Einkommens mindernd ausgewirkt hätten.

Als ich den Titel unterschrieb verdiente ich noch ca.1600 € Netto inc. Spesen und Überstunden 
In der Zeit arbeitete ich als LKW- Fahrer doch hatte die Firma auch an der Wirtschaftskrise zu knappern, so wurde auch der Verdienst weniger das war 2008.Bis dahin bewohnte ich noch das gemeinsame Haus, das ich dann verkaufen musste. Ich bin dann zu meiner jetzigen LGin gezogen und habe einen anderen Job angenommen. Habe aber trotzt eines geringeren Verdienstes weiter die 480 € bezahlt da es damals sicher geheißen hätte ich habe es durch meinen Umzug und einer anderen Arbeit selbst verschuldet. Doch ging es damals nicht anders.

Eine Abänderungsklage müsste doch bei einer Veränderung von 10% möglich sein. Eigentlich müsste ich ja 64 € mehr Unterhalt zahlen kann es aber nicht da ich eh schon unter dem Selbstbehalt liege. Auch hat sich dieser nun ja auf 950 € erhöht. Denke da müsste eine Abänderungsklage schon drinnen sein.

Ich frage mich nur wie sich das mit der Selbstbehalt und den Umgangskosten verhält.

Gruß
Ronny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 00:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unterhaltsänderungen nach unten sind bei der Justiz genetisch nicht vorgesehen.
Das sind Beamte. Bei denen geht das Einkommen immer nur nach oben.
Wenn es mal runter geht, ist es immer schuldhaftes Versagen.

Außerdem hast du ja bewiesen, dass es geht, dann kannst du ja auch weiter bezahlen.

Wird auf jeden Fall eine "Uphill Battle" und kann auch dazu führen, dass du zu vollem Unterhalt verknackt wirst.
Je nach Laune des Richters.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 00:51
(@rb777)
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Hallo Beppo,

die 480 € würde ich ja auch weiterhin bezahlen wie du ja schreibst tue ich das ja schon die ganze Zeit, mir geht es mehr um die letzte KU Erhöhung die kann ich eben nicht mehr zahlen und habe deshalb auch nicht erhöht.Das nächste ist dann das die große 12 wird dann müßte ich nochmal erhöhen.Irgentwann gehts nicht mehr man(n) wird automatisch zum Mangelfall, fällt unter den Selbstbehalt. Wie so etwas ausgeht ist natürlich im ermessen des Richters entweder ich werde dazu verknackt den vollen UH seit 2010 zu zahlen oder Ex kommt irgentwann darauf und verlangt eine Nachzahlung und den vollen UH, besser noch sie schickt den Gerichtsvollzieher.

Mich hätte nur interessiert wie sich das mit dem Selbstbehalt verhält wenn LGin selbst nicht viel verdient und auch mit den Umgangskosten.
Vielleicht hat der ein oder andere schon Erfahrung oder eine Meinung dazu.

Gruß
Ronny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 12:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast ein Recht welches von der Justiz geflissentlich ignoriert wird.

Dein Erfolg hängt einfach von den Vorlieben und Neigungen des zuständigen Richters ab.

Du hast was zu gewinnen, du hast aber auch was zu verlieren und ich vermag nicht vorherzusagen, auf welche Art Richter du treffen wirst.

Der erste Schritt sollte vermutlich sein, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, sich auf deinen Fall mit VKH einzulassen.
Wenn er von einer Erfolgschance überzeugt ist, und du von ihm, dann gehe es an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.01.2011 12:42
(@rb777)
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Hallo Beppo,
danke für deine Nachricht,

du hast natürlich Recht denn ganau darüber mache ich mir ja Gedanken etws loszutreten, denn solange KM nichts mitbekommt ist es ja OK so wie es ist.
Hier im Forum liest man leider duzentweise welches (Un)Recht gesprochen wird und doch gibt es sie die akzeptierten Mangelfälle.

Da der UH sicherlich wieder Gerichtszuständigkeit KM ist, ist das mit dem Richter auch so eine Sache. Mit der Richterin dort habe ich so meine Erfahrung beim Umgangsprozess gesammelt, habe gegen ihr Urteil Beschwerde eingelegt und das OLG kam mir dann entgegen. Ist in diesen Familiensachen eigentlich immer die/der gleiche Richter zuständig, die weden doch mehrere haben?

Gruß Ronny

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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 12:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Zuständigkeit des Richters richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan.
I.d.R. nach der Adresse und dem Namen des Kindes.
Solange sich daran nichts ändert, bleibt es bei dem Richter.

Allerdings werden Richter auch von Zeit zu Zeit durchgetauscht.

Kommt also auch darauf an, wie lange der letzte Fall her ist.
Welches ist denn dein OLG?
Die Tatsache, dass du da schon mal erfolgreich petzen warst, ist Vor- und Nachteil zugleich.

Zum Einen macht es die Richterin dir sicher nicht gewogener, andererseits weiß sie auch, dass mit dir nicht alles zu machen ist.

Aber wie gesagt, du brauchst vermutlich einen Anlass.
Irgendeine Änderung, die eine Klage rechtfertigt und noch nicht zu lange her ist.
Wann wird denn die große 12?
Das könnte so ein Anlass sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.01.2011 13:01
(@rb777)
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Hallo Beppo,

zuständig  ist das OLG Dresden. Der aktuelle Anlass für mich war/ist die UH Erhöhung von 2010 die ich aktuell nicht zahle , zahlen kann. Ich habe schon einmal mit einem Bekannten (ist AW), darüber gespochen dieser meinte das ja der SB erhöht werden würde deshalb sollte man abwarten.
Meine Große wird erst in einem Jahr 12 ist aber die nächste Situation die anstehen würde, außer der UH wird bis dahin nochmals erhöht.

Gruß
Ronny

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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 13:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die SB-Erhöhung macht zwar das Ziel etwas attraktiver, ist aber aus meiner Sicht kein ausreichender Anlass für eine Klage, denn du hast ja nun schon eine Zeitlang bewiesen, dass du auch so klar kommst.

Anders wäre das natürlich, wenn du unterhaltsberechtigt wärst. Da ergäbe sich sofort ein Anlass zur Klage.

Würde dieser AW dich denn auch vertreten? Für VKH? Glaubt er an den Erfolg? Ist er Familienrechtler?

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Geschrieben : 10.01.2011 13:37




(@rb777)
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Bewiesen habe ich eigentlich nur das ich den alten KU zahlen kann nicht aber die Erhöhung.
Der AW gab mir damals den Rat die Erhöhung des SB abzuwarten die ja eigentlich für den Sommer vorgesehen war, jetzt wurde es Januar.
Ich müßte mich nochmals mit im kurzschließen.  Er hat mich schon mal auf VKH vertreten.

Gruß Ronny

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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 13:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und die anderen Fragen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.01.2011 13:59
(@rb777)
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Sorry war auf dem Sprung zur Arbeit.

Ja der AW ist Familienrechtler,ob er an einen Erfolg glaubt weis ich nicht, er sagte das kann man nicht genau sagen je nach dem ob Wohnvorteil  den Selbstbehalt kürzt, quasi je nach Laune der Richter. Genaue Angaben habe ich mit ihm nicht diskutiert wie zum Beispiel EK von LGin.

Deshalb ja meine Frage wenn ihr Verdienst selbst so gering wie sich das normalerweise verhält. Aber was ist im Familienrecht schon normal ich weis...
Ich habe irgentwo mal gelesen das Umgangskosten zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen können wenn das Kindergeld ganz oder teilweise nicht zugute kommt. Was genau heist das?

Hätte ich die KM nicht am bringen beteiligen können , hätte ich den Umgang wegen der Kosten einschränken müssen an dieser Stelle wollte ich nicht sparen und an anderer Stelle kann ich nicht sparen.

Ich zahle zwar nach wie vor das Ticket für KM und Kinder da Harz 4 aber es ist so immer noch günstiger als die Kinder je 800 Km holen und bringen und doch sind die Umgangskosten mit ca.200€ relativ hoch. Höher als das Kindergeld das ich dem KU gegenrechne.

Es muß doch so manchen UH Pflichtigen in der unteren Einkommengruppe getroffen haben als sich der UH um 13% erhöht hat die dann unter den SB geruscht sind.

Gruß
Ronny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 20:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe irgentwo mal gelesen das Umgangskosten zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen können wenn das Kindergeld ganz oder teilweise nicht zugute kommt. Was genau heist das?

Die Gerichte haben es sich angewöhnt, zu sagen, dass Umgangskosten alleine vom Umgangsberechtigten von seinem KG-Anteil zu sind.

Nun bleibt einem im Mangelfall aber gar kein KG-Anteil mehr, weil das KG als Einkommen des Pflichtigen angesehen wird.

Da der SB aber ebenfalls keinerlei Umgangskosten berücksichtigt, kann dieses Prinzip keinen Bestand mehr haben.

Nun muss man nur noch den Richter davon überzeugen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Geschrieben : 10.01.2011 20:46
(@rb777)
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na denn..... 😉

Danke für deine Antworten und Denkansstöße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 21:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Genaue Angaben habe ich mit ihm nicht diskutiert wie zum Beispiel EK von LGin.

das musst Du auch nicht, denn es spielt keine Rolle: Weder kann die Lebensgefährtin zum Unterhalt für Dich oder gar für Deine Kinder herangezogen werden (selbst wenn sie Millionen verdient), noch ergibt sich aus ihrem geringen oder fehlenden Einkommen eine juristische Pflicht für Dich, sie zu unterhalten. Du musst für Dich und Deine Unterhaltspflichten sorgen; sie für sich selbst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.01.2011 21:10
(@rb777)
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habe lange mit mir gerungen aber morgen geht es zum AW.

Habt ihr noch irgentwelche Tipps , Anregungen oder Argumente? Bin für alles dankbar.

Noch mal zu brille 007 es ist aber doch so das sie mir beim zusammenleben mit einem neuen Partner den SB kürzen können.

LG Ronny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2011 12:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist aber doch so das sie mir beim zusammenleben mit einem neuen Partner den SB kürzen können.

das ist richtig und üblich, aber Du bist nicht für sie oder ihre Kinder unterhaltspflichtig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.04.2011 13:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In Ergänzung zu Brille: Deine Partnerin ist bei einem EK von 730€ selber bedürftig. Auszugehen wäre bei der Unterstellung einer Haushaltsersparnis vom erzielten Familieneinkommen. Darauf solltest Du bzw. Dein RA ein Auge werfen, besser gesagt gründlich vorbereiten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2011 13:33
(@rb777)
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Danke euch beiden,

habe das Ganze lange genug hinausgeschoben aber der Gedanke das Exe jederzeit die damalige Erhöhung einfordern kann macht mir einfach zu schaffen.Das sie das ohne Wimper zu zucken machen wurde zeigt mir jedes mal ihr Verhalten wenn ich die Kinder hole oder zurückbringe.

Wenn halt die hohen Umgangsfahrtkosten nicht wären. Wenn ich die Erhöhung nach- und künftig weiterzahlen soll weis ich nicht wo ich noch kürzertreten soll. Zum Glück konnte ich die Umgangskosten ja schon etwas reduzieren indem das OLG mir dabei half das sie die Kinder nun zumindest in 4 von 5 Ferien zum größten Teil entgegenbringt selbst wenn  ich ihr das Zugticket zahle spare ich  mir ca 120 € pro Ferienumgang da ich sie sonst komplett mit den PKW holen und bringen hätte müssen. War zwar ein langer Weg aber es hat sich gelohnt. Man scheut halt jede Konfrontation aber ich muß es zumindest versuchen so das alles geregelt ist.

Nachmals Danke
Ronny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2011 21:04




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