Hallo,
seit einigen Tagen weiß ich nun das meine Tochter (12) ab dem 1.10.2004 bei mir wohnen wird (auf eigenen Wunsch), meine zweite Tochter (9) bleibt hingegen bei meiner gesch. Frau wohnen.
Ich berufstätig zahle zZt. 432€ Unterhalt fü beide Kinder. Meine gesch. Frau hat einen halbtagsjob Verdienst(???) und lebt in Eheähnlicher Beziehung seit 7 Jahren.
Jetzt zu der eigentlichen Frage was ändert such für mich in Sachen Unterhalt muß ich weiterhin für meine "kleine" Tochter aufkommen :knockout: oder wird der Unterhalt auf gegensitigkeit verechnet???
Gruß Jörg
Tach Jörg,
einfach so verrechnen geht nicht. Du kannst zwar sicherlich den KU für die Große einbehalten, aber für die Kleine musst du trotzdem zahlen. Natürlich hast du einen KU Anspruch für die Große, aber wenn deine Frau zu wenig verdient um zahlen zu können hast du halt Pech gehabt. Allerdings kannst du dann wenigstens den KU für die Große von deinem Einkommen abziehen BEVOR aus dem Rest der EU berechnet wird.
Bei mir ist das so, dass ich für 2 Kids KU zahle, meine Frau findet natürlich keine Arbeit und kann kein KU für das bei mir lebende Kind zahlen. Verrechnen darf ich es nicht...
Allerdings bekomme ich jetzt wenigstens UHV, aber auch nur noch 1 Jahr 🙁
Grüße und viel Kraft,
PapaKlaus