Unterhalt zahlen ja...
 
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Unterhalt zahlen ja . . . und ich?

 
(@androlff)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Guten Abend, ich hab nach langer Suche Eure Seite im Net gefunden und bin froh drüber. Allein kommt man eh nicht weiter. Ich lebe im "Westteil" Deutschlands, mein 13 jähriger Sohn im "Ostteil". Ich finde diese geistige Trennung schrecklich, bin aber zum Teil durch die Behörden dazu gezwungen. Das Problem ist, ich zahle Unterhalt, klar, ist ja mein Kind! Nun habe ich seit einem Jahr einen relativ sicheren Job, der aber nicht so viel abwirft. Jetzt frage ich mal so in die Runde, wieviel Selbstbehalt bleibt mir!!! Das meinen Sohn verretende Jugendamt sagt, 820,00 Euro, weil das Kind im Ostteillebt. Die Tabelle sagt, 900,00 Euro, weil ich im Westteil lebe. Ich muß eh schon mit jedem Euro rechnen, aber so richtig helfen konnte mir bis jetzt noch keiner! Ist vielleicht etwas konfus, aber ich muß mich erstmal mit der Forenkommunikation vertraut machen. Na dann . . .  :phantom:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2007 19:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Androllf,

hab grade noch mal in die Berliner und Düsseldorfer Tabelle geguckt, bei beiden steht der SB mit 900 Euro drin. Es handelt sich um die gültigen Tabellen seit 1.7.07

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2007 21:57
(@androlff)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM, danke für Deine Antwort. Das ganze Theater mit dem Jugendamt liegt zur Zeit beim Anwalt, der über einen Selbstbehalt von 820,00 Euro auch nur denKopf schütteln konnte. Bleibt zu klären, woher die Leute diese Zahlen haben.

Gruß Androlff :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 19:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Androlff,

die DT und BT sind nur "Richtlinien", es kann sein, dass Dein zuständiges OLG andere Zahlen vorgibt. Welches ist es denn?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 23.10.2007 19:44
(@androlff)
Schon was gesagt Registriert

Hey LBM, mein zuständiges OLG denke ich ist in Frankfurt/ M., der Selbstbehalt von 820,00 Euro entstammt dem OLG Brandenburg, das Kind lebt in Berlin! ! !


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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2007 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Androlff!

Dann ist auch das OLG Brandenburg zuständig, meine ich.

@alle: Weiß kein anderer was genaues? HELFT MAL BITTE!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 25.10.2007 21:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind in Berlin wohnt dann ist auch die Richtlinie von Berlin zuständig und nich Brandenburg. Das ist ein anders Bundesland.

Sophie


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Geschrieben : 25.10.2007 22:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch ja, das Wort "Berlin" hab ich glatt überlesen *gg* Und das mir als Berlinerin *weia*

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 25.10.2007 22:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin mir da jetzt mal nicht so sicher ... aber:

Wenn der Unterhaltspflichtige in den "alten" Bundesländern wohnt und hier ein höhrer SB vorliegt, dann muss doch dieser Zugrunde gelegt werden. Der niedrigere SB in den "neuen" Bundesländern wird ja damit begründet, dass die Lebenserhaltungskosten geringer sind, diese Ersparnis fällt bei einem Wohnort in Frankfurt/M. bekanntlicherweise nicht an.
Ich vermute einmal, das die Personen des JA Berlin schlichtweg "Betriebsblind" sind und es versäumen über den Tellerrand zu schauen ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 25.10.2007 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe, statt Fachwissen auch nur Rechtsempfinden zu bieten, aber der Selbstbehalt dient ja der Sicherung seiner Lebenskosten und die laufen nun mal an seinem Wohnort auf und nicht am Wohnort des Kindes.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 26.10.2007 11:10




(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Da steht´s: > überraschung <

wenn beide wohnsitz berlin haben, gilt die Tabelle, ansonstn ist das land massgeblich, indem der unterhaltspflichtige wohnt.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 11:16
(@androlff)
Schon was gesagt Registriert

WOW, erstmal DANKE für die Resonanz von Euch. Hätt ich nicht gedacht, wie prima einem geholfen wird. Vielen Dank an Euch ! ! !


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Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 19:46