Hallo Leute,
ich schreibe hier im Namen meines Onkels, den ich unbedingt helfen möchte.
Vor ca. 10 Jahren hatte er sich von seiner Frau scheiden lassen und durfte danach keinen Kontakt mehr zu seinen 2 Kindern haben. Seine Frau beeinflußte die kinder so sehr das auch sie den Kontakt abgebrochen haben, worunter er heut noch sehr leidet.
Jadenfalls wurde dann der Unterhalt festgelegt den er seinen Kindern zahlen musste und er zahlte natürlich die ganzen Jahre. Bis ich jetzt vor kurzem zu ihm sagte, ich verstehe das nicht die Kinder sind jetzt 19 und 21. beide in der Ausbildung, haben beide eine eigene Wohnung und einen Lebenspartner und die Mutter also seine Frau eine gute Arbeit. Ich verstehe nicht das er dann immer noch so viel Geld zahlen muss. ist seine Frau nicht auch verpflichtet zu zahlen??? Er zahlt ganz alleine für die beiden kinder das kann doch auch nicht richtig sein oder??? Wir hatten die Kinder angeschrieben und wollten, das sie uns ihre Einkünfte offenbaren, das der Unterhalt neu berechnet werden kann. Aber da kommt keine reaktion.
Was sollen wir nur machen???
Gruß Speedy19
Das Einkommen der Frau ist unerheblich! Beim Kindesunterhalt zählt nur das Einkommen des Pflichtigen. Eine Neuberechnung aus diesem Grunde (ihre Arbeit) wird also nicht stattfinden.
Wie lange der KU zu zahlen ist, sollte der Anwalt wissen. Ich habe schon verschiedene Begründungen gelesen, die das Ende der KU-Pflicht einläuteten. Ein Anhaltspunkt sind immer die Leitlinien des OLG's
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
@Papa: ab dem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, sollten die Kinder aus dem Haus sein.
In diesem Falle ist es so, beide Kids haben ne eigene Wohnung!
Nicht ganz unerheblich könnte sein, daß die schon mit eigenen Lebensparntern zusammen leben.
Könnte den Untehalt mindern.
Aber klar ist, die Ausbildungsvergütung wird natürlich auf den Unterhalt drauf gerechnet.
Sollten die Kinder sich weigern, die Gehaltsbescheinigungen raus zu rücken, hilft nur ein Anwalt , der eine Abänderungsklage zum Laufen bringt.
Da werden die Kinder dann mehr oder minder per Gericht gezwungen, die Unterlagen raus zu rücken.
In diesem Zuge kann er auch gleich die Mutter der Kinder auffordern, ihr Gehalt offen zu legen.
Man sagt, es sind 600 Euro Unterhalt die beide Elternteile zusammen leisten müssen, abzüglich der Ausbildungsvergütung.
GRuß
Melly
Ps: also der Weg zum Anwalt lohnt hier auf jeden Fall
Hallo,
Melly hat vollkommen recht.
Es geht m.E. sogar noch weiter. Ist es dam Vater zuzumuten, für die Kinder noch Unterhalt zu zahlen, wenn sie sich überhaupt nicht um ihn kümmern?? Hier kenne ich einen Antrag eines Vaters, der vom Gericht zugealssen wurde. Der Fall hier liegt ähnlich.
Vielleicht hat Dein Onkel überhaupt nichts mehr zu zahlen!
Also baldigst einen Anwalt einschalten.
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo,
erst mal vielen Dank für eure netten Ratschläge, habe aber noch eine Frage:
Wie sieht es mit Finanzielle hilfe für mein Onkel aus, da er nicht den großen Verdienst hat kann er irgendwo für den Anwalt eine kostenbeihilfe beantragen??
Gruß Speedy19
moin, speedy,
da sollte sich dein onkel mal um das stichwort 'prozesskostenhilfe (PKH)' bemühen. anträge gips beim gericht, ein guter RA hat auch solche formulare. ausfüllen und einreichen. und dann seht ihr weiter!
gruss und viel erfolg!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)