Hallo Männer
hätte mal eine Frage,mein Sohn 17 lebt bei mir und die Mutter weigert sich Unterhalt für das Kind Zu zahlen :gunman:
Seit 2 Wochen hat Junior eine Lehre und bekomt rund 340€ ,ist meine Ex troz des Verdienstes vom Sohn Unterhalspflichtig??
MFG Tom
Ja, aber sein Einkommen wird mit eingerechnet. Ab 18 seid ihr beide unterhaltspflichtig, wobei du deinen Teil auch mit Kost und Logis verrechnen kannst.
Gruß
Hi,
hätte mal eine Frage,mein Sohn 17 lebt bei mir und die Mutter weigert sich Unterhalt für das Kind Zu zahlen :gunman:
Seit 2 Wochen hat Junior eine Lehre und bekomt rund 340€ ,ist meine Ex troz des Verdienstes vom Sohn Unterhalspflichtig??
da Angaben zum Einkommen der KM fehlen, kann man die Frage nur pauschal beantworten.
Die Ausbildungsvergütung wird zunächst i.d.R. um 90€ ausbildungsbedingten Mehrbedarf gekürzt (Achtung: Leitlinien der OLG beachten; es wird etwas unterschiedlich gehandhabt). Die gekürzte Ausbildungsvergütung wird dann zur Hälfte vom Bedarf (Tabelle) abgezogen. Die andere Hälfte kommt dem betreuenden Elternteil zu Gute.
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und die Ausbildungsvergütung wird (nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs) voll angerechnet.
Zu den Leitlinien geht es >HIER<
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin,
die erste Frage ist immer, ob jemand bedürftig ist. Bei dem Einkommen dürfte das eine Ermessensentscheidung sein: Unterhaltsanspruch laut DT, Stufe 7 lauten 337 Euro (hälftiges Kindergeld bereits abgezogen).
Es könnte auch sein, dass ein Richter die Bedürftigkeit nicht sieht und einen Unterhaltsanspruch ausschließt.
Gruß
eskima
edit: fällt mir grad so auf, die Begrüßung lautet hallo Männer und geantwortet haben drei Frauen *g*
Meine Nätürlich auch hallo Frauen :redhead:
Auch moin,
die erste Frage ist immer, ob jemand bedürftig ist. Bei dem Einkommen dürfte das eine Ermessensentscheidung sein: Unterhaltsanspruch laut DT, Stufe 7 lauten 337 Euro (hälftiges Kindergeld bereits abgezogen).
414€ Bedarf (DT 7)
- 125€ (340€-90€:2) Ausbildungsvergütung
= 289€ neuer Bedarf
Wo fehlt es da am Bedarf?
289€
- 77€ Kindergeld
= 212€ Zahlbetrag der unterhaltspflichtigen Mutter.
Ab Volljährigkeit ist das natürlich anders.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin sky,
Wo fehlt es da am Bedarf?
Nun gerate ich etwas ins Schwimmen, weil es sich bei mir um einen Richterspruch in einem mir bekannten Fall handelt, ich versuchs mal zu erklären:
Kind lebt bei der Mutter, ist minderjährig und im ersten Lehrjahr, Neuberechnung KU wird angestrebt.
Der Vater legt seine Einkünfte offen und der Richter stellt fest, dass er nach DT STufe 2 zahlen kann. Beim Kind wird das Nettoeinkommen gerechnet (ohne Abzüge) und festgestellt, dass es der Stufe 6 der DT entspricht. Somit ist das Kind nicht bedürftig gewesen und bekam keinen KU mehr.
Gruß
eskima
Hallo eurohans,
solange das Kind nicht volljährig ist und bei dir lebt, ist die Mutter allein barunterhaltspflichtig.
Ich habe in dem Thread keine Angabe über das Einkommen der Mutter gefunden.
Eine Berechnung eines evtl. Restunterhaltsanspruchs für die Zeit der Minderjährigkeit kann daher im Moment noch nicht vorgenommen werden.
Teile also erst mal das EK der Mutter mit!
MfG
Klaus