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Unterhalt wenn Kind 18 wird

 
(@derdicke)
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Hallo zusammen,
habe fast das gleiche Problem wie nannihexe.
War gerade auf den Jugendamt weil eine Beistandsschafts besteht.Meine Ex hat einen Titel von 107% der DDT.
Meine Tochter wird im Januar 18 und macht eine Ausbildung.Aufgrund dessen zahle ich nur noch die hälfte habe einen Widerruflichen Zwangsvollstreckungsverzicht vom Jugendamt bekommen.
Nun sagte mir das Jugendamt das ab den 18 Geburtstag das Jugendamt  nicht mehr zuständig ist.Ich müsste mir den Titel von meiner Tochter widerholen.
Wie mir das Jugendamt hinter der Blume mitteilte wird Sie den nicht so herraus geben.
Kann ich selber Klagen oder muß ich wieder einen Rechtsanwalt beauftragen,wie lange ist ein Titel vollstreckbar und ab wann sollte mann den Titel zurück fordern.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 21:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi derdicke,

Nun sagte mir das Jugendamt das ab den 18 Geburtstag das Jugendamt  nicht mehr zuständig ist.Ich müsste mir den Titel von meiner Tochter widerholen.

Stimm nciht so ganz. Die Beistandschaft endet, das ist richtig. Allerdings kann das JA ein Kind bis zum 21. Lebenjahr beraten und bei der Unterhaltberechnung beraten.

wie lange ist ein Titel vollstreckbar

Im Prinzip so lange bis es an dich herausgegeben wurde bzw. er für ungültig per Urteil  erklärt wurde. Wird eine Vollstreckung eingeleitet wiird nicht überprüft, ob diese überhaupt rechtmäßig ist, sondern nur, ob ein Titel vorgelegt werden kann. Dagegen kann man sich dann mit eienr Vollstreckungsschutzklage wehren.

ab wann sollte mann den Titel zurück fordern.

Ich würde nicht ab wann fragen,sondern bis wann. Ich würde sie ca. 3 Moante vor erreichen der Volljährigkeit um die Herausgabe des Titels am 18. Geburtstag bitten und gleichzeitig das Angebot machen sichschon vorher zusmamenzusetzen und über den neuen KU zusprechen.

Meine Meinung bzgl. selber klagen oder Anwalt kannst du bei nannihexe lesen.

Aufgrund dessen zahle ich nur noch die hälfte habe einen Widerruflichen Zwangsvollstreckungsverzicht vom Jugendamt bekommen

Was beudeutet denn das genau?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 21:38
(@derdicke)
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Tochter macht seit letzten Jahr eine Ausbildung und die hälfte wird mir gutgeschrieben mit dieser Erklärung vom Jugendamt .

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 21:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

aber warum wurde dann der Titel nicht abgeändert? Mit Volljährigkeit bekommt sie ja den Titel und könnte den kompleten Betrag pfänden lassen. Sie muß sich ja nicht daran gebunden fühlen das das JA auf die Vollstreckung verzichtet hat und ihr Einkommen zu 50 % angerechnet hat.

Ab Volljährigkeit muß allerdings eh nochmal komplett neu gerechnet werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 21:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Einkommen des Kindes mindert den Bedarf um Netto - 90 €. Ich fürchte, das JA hat dich etwas über's Ohr gehauen. Ist dir bekannt, welche Ausbildungsvergütung deine Tochter bekommt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 21:53
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie verdient 325,00Euro brutto das Jugendamt ist Beistand.
habe folgendes Schreiben Widerruflicher Zwangsvollstreckungsverzicht
Kind  xxxxxxx
gesetzlicher Vertreter  Stadt xxxxxxxxx Jugendamt
Unterhaltspflichtiger  also ich

Als gesetzlicher Vertreter des Kindes erkläre ich hiermit einen widerruflichen Zwangsvollstreckungsverzicht mit der Wirkung vom xxxx.Der Zwangsvollstreckungsverzicht bezieht sich auf den Schuldtitel vom xxxxxx.
Begründung:
Die Unterhaltsverpflichtung ist um eine anteilige Ausbildungsvergütung zu verringern.
dann kommt die Summe  die herabsetzung und was ich zahlen soll.
Mit Stempel  und Orginal für Titel Durchschrift Vater und Mutter

Unterschrift  Mit der Ausübung der Aufgabe nach § 55 SGB VIII beauftragt

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 22:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und um wieviel wurde herabgesetzt?

um eine pauschale von 90 € oder um (Netto - 90)/2

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.07.2008 22:16
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

um die hälfte des Lohnes sowie 90 Euro ich hoffe das hat Hand und Fuß mit den Schreiben

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 22:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja so ist es korrekt. Ab 18 wird dann der ges. nettolohn um 90 € bereinigt und auf den Bedarf angerechnet

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 22:27
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Im Dezember gibt es noch eine Berechnung vom Jugendamt wegen Weihnachtsgeld  wenn ich dann nur noch 100 Euro zahlen müsste und die Tochter bekommt ab Februar 154 Euro Kindergeld müsste ich doch fertig sein oder,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 22:37




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi derdicke (ist der Nick Programm? :wink:)

Das rechnet sich etwas anders.
KG ist ein Anspruch der Unterhaltsleistenden (EStG). Das Kind hat selbst darauf keinen Anspruch, ausser beide UH-Pflichtigen leisten keinen oder beide persönlich zu geringen UH, dann kann ein Abzweigungsantrag vom Kind gestellt werden.

KG wird ausserdem bei der UH-Zahlung voll berücksichtigt. Darum verstehe ich nicht Deine Anspielung. Zusätzlich: Wer bekommt welches Weihnachtsgeld? Dieses wird sowieso durch 12 geteilt pro Monat verrechnet, also niemals als gesamter Betrag bezogen auf einen Monat. Da musst Du schon etwas konkreter werden.

und die Tochter bekommt ab Februar 154 Euro Kindergeld

So gesehen bekommt sie die 154 Euro schon lange.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 00:49