Meine Frau und ich haben uns kürzlich einvernehmlich getrennt. Mittlerweile hat unser 13 jähriger Sohn den Wunsch geäußert bei mir leben zu wollen, die 11 jährige Tochter will bei der Mutter bleiben. Derzeit lebt der Sohn aber noch bei der Mutter, zum 01.12. habe ich eine drei Zimmer Wohnung gefunden und in den Weihnachtsferien zieht der Sohn dann zu mir.
So wie ich das verstanden habe wird der Kindesunterhalt gegeneinander aufgehoben, da jeder ein Kind betreut. Nun ist es aber so, dass meine Frau ein höheres Nettoeinkommen hat als ich. Sie verdient ca 800 Euro mehr als ich. Zudem wird sie im Haus ihrer Eltern eine Wohnung beziehen und dort keine Miete zahlen müssen und sich nur an den Unkosten für Strom/Wasser/Müll/Grundsteuer/Versicherungen beteiligen. Sie wird dort nur ca. 450 Euro Miete im Monat zahlen müssen. Ich muss für die 3 Zimmer Wohnung 850 Euro kalt bezahlen. Meine Frau hat daher ein höheres frei Verfügbares Einkommen. Ist sie daher trotz der Tatsache, dass sie auch ein Kind unterhält für den Sohn weiter Unterhaltsverpflichtet?
Die Kinder sind bei meiner Frau in der PKV im Familientarif und in der Beihilfe. Pro Monat kostet das ca. 150 Euro. Wenn mein Sohn dann zu mir zieht, muss ich dann diese Kosten tragen? Meine Frau hat schon angekündigt, wenn ich versuchen sollte den Jungen gesetzlich zu versichern wird sie sich quer stellen. Kann sie das?
Ich weiß das sind ganz schön viele und komplizierte Fragen, ich hoffe aber ihr könnt mir helfen. Danke
Hallo,
der Unterhalt hebt sich keineswegs auf sondern wird für jedes Kind einzeln berechnet.
Also der Sohn ist mit 13 Jahren in der 3. Alterstufe, die Tochter mit 11 aber erst in der 2. Alterstufe. Du und die KM haben 2 unterhaltsberechtigte Personen, einmal barunterhaltspflichtig und einmal Betreuungselternteil. Deshalb ist die DDT direkt anwendbar.
Also gemäß bereinigtem Einkommen in der DDT nachschauen.
Bereinigt werden kann das Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen (Arbeitsweg) und Altersvorsorge.
Mietfreies Wohnen wird nicht angerechnet, es ist eine sogenannte freiwillige Zuwendung Dritter.
Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind von jedem von euch für das Kind, das bei dem anderen lebt zu tragen. Der Betrag wird vom Einkommen abgezogen und dann die DDT angewandt. Das kann dazu führen, das der Unterhalt selbst eine Stufe niedriger zu zahlen ist.
Du könntest bestenfalls fordern, dass die Tochter gesetzlich versichert wird, da Du für die Tochter barunterhaltspflichtig bist. Für den Sohn ist die Mutter barunterhaltsfplichtig und sie ist ebenfalls privat versichert, deshalb muss der Sohn nicht in die gesetzliche Versicherung.
Wieviel kostet denn die Versicherung der Tochter? (Für den Sohn muss und will die KM ja zahlen.)
VG Susi
Die PKV kostet pro Kind ca 150 Euro im Monat.
Hallo,
als erste hast Du natürlich die Option zu zahlen und die 150 Euro vom Einkommen abzuziehen und dann erst den KU zu berechnen.
Ansonsten ist es so, dass die Standardfälle darauf hinauslaufen, dass der Unterhaltspflichtige selber privat versichert ist.
Das ist in Deinem Fall nicht so. Deshalb würde ich hier ansetzten.
Als erstes gibt es die Option der gesetzlichen Versicherung plus Zusatzversicherung, was das kostet kann ich nicht sagen.
Die dritte Option ist die Sache mit der KM zu bei Bedarf (wenn Du nämlich zahlen sollst) zu diskutieren. Du bist gesetzlich versichert und deshalb bist Du gern bereit die Kinder in Deine Familienversicherung aufzunehmen, wenn die KM das nicht will, dann muss sie halt die Kosten tragen.
Eine andere Variante wäre den KU auszurechnen und zu sehen wir hoch der Unterschied wirklich ist, wenn die Tochter 12 ist, dann sind beide in der 3. Alterstufe und der Unterhalt unterscheidet sich dann sowieso nur geringfügig.
Du könntest aber anbieten, dass der Unterhalt sich gegeneinander aufhebt, wenn die KM weiterhin die KV beider Kinder trägt.
Rechtsverbindlich wird nur ein Gericht entscheiden können, was gilt. Es wird also auf einen Kompromiss zwischen Dir und der KM hinauslaufen müssen.
VG Susi
Moin
Ich bin ja Pragmatiker - deshalb gefällt mir dies
Du könntest aber anbieten, dass der Unterhalt sich gegeneinander aufhebt, wenn die KM weiterhin die KV beider Kinder trägt.
Am Besten ist es, wenn ihr zwei Euch einigt. Und offenbar sind die Voraussetzungen recht gut, denn Du schreibst nicht, dass die in unserer Gesellschaft leider noch ungewöhnliche Situation, dass nämlich Kinder beim Vater bleiben, zumindestens zum Teil hier von der KM akzeptiert ist.
Weitere Voraussetzungen die ich hier lese:
- Kinder fast gleich alt, bald in einer gemeinsamen Altersstufe der DDT, also würde ich hier nicht das streiten anfangen
- KM verdient deutlich mehr, also sollte sie etwas mehr der Kosten für die Kinder tragen
- KM wünscht PKV; wenn aber die Chance besteht, dass die Kinder auch bei Dir Familienversichert sein können (das solltest Du einmal für Dich prüfen), würdest Du gerne die 2x 150 EUR p.M. sparen; ggf. eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Differenz reduziert.
Also ich finde, das klingt nach einem wunderbaren Einigungsbereich:
- Keine großartige penible Einkommensoffenlegung/ -bereinigungsdiskussion
- Jeder trägt die Kosten für das Kind, das bei ihm lebt.
- KM trägt die PKV (evtl bietest Du (im Verlaufe von Verhandlungen an, Dich etwas zu beteiligen)
- größere Ausgaben, die nur bei einem Kind anfallen, werden gemeinsam in Absprache getätigt; ohne Absprache/ ohne Einigung -> Privatvergnügen des jeweiligen BET
Einmal zurück zu Deinen konkreten Fragen:
- Aufrechnung ist nicht rechtens; wenn ihr Euch einig seid, könnt ihr natürlich die Zahlungsströme minimieren
- Ihre günstige Wohnsituation ist nicht berechnungsrelevant; letztlich ihr Glück
Rechtsverbindlich wird nur ein Gericht entscheiden können, was gilt.
Lasst das sein... Satt der Kosten können einige Monate PKV bezhalt werden.
gruß, toto
Danke für eure Anmerkungen. Ich habe nochmal darüber nachgedacht. Die PKV ist nicht die große Sache sondern eher die Behilfe. Die übernimt gerade bei Kieferorthopädischen Behandlungen und bei den Brillen einen ganz schönen Batzen den wir bei einer gesetzlichen Versicherung auch mit Zusatzversicherung selber tragen müssten. Zudem waren weder die PKV noch die Beihilfe in den vergangenen Jahren je kleinlich. Unser Sohn braucht alle halbes Jahr neue Einlagen wegen seines Senk-Spreizfußes. Wir reichen die Rechnung ein die bezahlen. Bei der gesetzlichen Versicherung stünden uns wohl nur eine Einlage pro Jahr zu, was bei einem Teenager im Wachstum utopisch ist.
Ich denke, dass es das Beste wäre dort kein Fass aufzumachen.