Hallo alle zusammen,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe schon viele Interessante Dinge erfahren. Aber es gibt nun doch etwas was ich gerne wissen würde, wo ihr mir vieleicht helfen könntet. Ich bin noch nicht geschieden, habe einen 7 jährigen Sohn mit meiner (Noch) Frau und eine 1 Jährige leider behinderte Tochter mit meiner jetzigen Partnerin. Ich zahle KU an meine EX sowie EU. Nun habe ich erfahren das sie nun arbeitet, aber erst seit einem Monat. Kann mir jemand sagen ob sich das unmittelbar auf den EU auswirkt?
viele Grüße
und endlich kein Regen mehr...
Dirk e:)
Hallo Spingo,
erstmal herzlich willkommen hier.
Es wirkt sich nicht unterhaltsmindernd aus, da ihre Tätigkeit als überobligatorisch angesehen wird. Solange das Kind die 4. Grundschulklasse nicht hinter sich gebracht hat ist sie nicht verpflichtet zu arbeiten. Danach kann ihr eine Halbtagsstelle zugemutet werden, allerdings nur, wenn ihr nicht einfällt das euer Kind einen besonderen Betreuungsbedarf hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hmmm,
tatsächlich keine Auswirkungen?
Ich meine, hier schon mal gelesen zu haben, dass sich das doch auswirken kann, wenn auch nicht unbedingt komplett.
Rechnen Gerichte da nicht schon mal ab + zu 50 % (ca.) an (eben nicht alles, da überobligatorisch)?
Das hat sich auch bei uns in der Mediation auch so gezeigt (2 kids, 5+7). Med. sagte auf meine Nachfrage hin ja (anteilig) und wir haben uns dann irgendwo tats. auch geeinigt.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo,
danke für die Infos..
ich möchte jetzt zwar nicht von gerecht oder ungerecht reden, aber kann das wirklich sein, das ich ihr weiterhin den vollen Betrag bezahlen muß, obwohl sie ( wie schon zuvor auch ) meinen Sohn bei meinen oder ihren Eltern abgibt? Vor allem weiss das sie ja da ganz ordentlich verdient und somit deutlich mehr zur Verfügung hat als ich mit meiner "neuen" Familie...
Gruß
Dirk e:)
Hallo,
eine eindeute Rechtslage gibt es da nicht. Manche Gerichte sagen...ab 8 Jahren (Kindsalter) kann eine Halbtagsstätte zugemutet werden andere sagen erst ab 14 Jahre.
Ebenso ist das auch mit der Anrechnung des Zuverdienstes.
Ich würde an Deiner Stelle erstma ruhig bleiben und 3-6 Monate abwarten. Dann würde ich erst eine Abänderungsklage einreichen.
Und vorallem...lass Dich von einem verdammt guten RA beraten...sonst heisst es am Ende...ausser Spesen nix gewesen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi,
überobligatorische Einkünfte gibt es bei vielen Familiengerichten nicht mehr. Es wird ein sogenannter Betreuungsbonus berechnet.
EU wird unter anderem deshalb gezahlt, weil Frau/Mann , Betreuung der Kinder, Krankheit, oder Altersbedingte Arbeitslosigkeit nicht arbeiten kann und somit bedürftig ist.
Die zitierten § zielen nur darauf ab, ob ein KM wegen der Kinder arbeiten muss.
Kann sich die KM durch eigene Arbeit selbst versorgen, dann spielt das Einkommen abzüglich eines Betreunngsbonus sehr wohl eine Rolle.
EU wird nicht deswegen gezahlt, weil Frau mit man verheiratet war.
Platt
Ergänzung. Bei geringfügiger Beschäftigung, wirst Du den Unterhalt nicht kürzen können. Eine Klage wäre Geldverschwendung
Hallo zusammen!
Es handelt sich nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhaltnis, sondern eine Halbtagsstelle. Gerfingfügig war sie bisher, wurde aber weil ich ein Mangelfall bin eh nicht berücksichtigt. So hat es zumindest meiner und der gegnerische Anwalt berechnet.. Ob mein Anwalt wirklich ein guter ist, weiss ich nicht, ich hoffe es mal.. Momentan ist er im Urlaub..., aber ich finde hier schon eine Menge Hilfe bisher, vielen Dank!
Gruß
Dirk e:)
Hi,
jetzt werde ich Dich doch frustrieren müssen. Wenn Du Mangelfall bist, kann es passieren, dass Du zwar keinen EU mehr bezahlen musst, Du aber trotzdem genau den gleichen Betrag an Madame in form KU überweisen musst. Wenn das so wäre, würde ich aus steuerrechtlichen Aspekten gar nicht unternehmen. Bei einem Netto von ca. 1500€ wird der Zahlbetrag gleich bleiben. Lass es rechnen.
Spare Dir wenn es so ist Deine Energie und Dein Geld
Platt
Hallo Platt,
ich bin nicht so leicht zu frustrieren... 😉 Im Moment handelt es sich in der Tat um einen Betrag von knapp 1500.- € . Interessant denke ich wird es aber, wenn ich endgültig geschieden und wieder verheiratet bin, dann ist mein Netto auch neu und ich bin wohl kein Mangelfall mehr.. Lass ich von meinem RA berechnen.
Gruß
Dirk E:)