Hallo, zusammen!
Ich habe da einmal eine Frage, vielleicht (hoffentlch) kann mir da jemand helfen!??
Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich bin Vater zweier Kinder von zwei verschiedenen Frauen! Ich zahle Unterhalt an beide! Nach der Düsseldorfer Tabelle, die ja auf Unterhaltspflicht
gegenüber drei Kindern basiert, wurde ich, da ja "nur" zwei Kinder unterhaltsberechtigt sind, eine Gehaltsklasse höher eingestuft!
Nun sieht es allerdings so aus, daß sich meine Situation ändert! Ich verstehe mich mit der Mutter meines zweiten Kindes immer besser und besser!
Ich könnte mir vorstellen, daß sich alles dahin entwickelt, daß wir es noch einmal versuchen werden und ich denke wir beide werden es schaffen! Hat wohl wieder gefunkt 😉
Wenn ich denn nun wieder bei Mutter und Kind einziehe, enfällt an dieser Stelle ja der Unterhalt!
Nun meine eigentliche Frage:
Was passiert mit dem Unterhalt des ersten Kindes? Rutsche ich da lt. Düsseldorfer Tabelle noch eine Gehaltsstufe höher, da ich ja jetzt nur noch ein Kind mit Unterhalt zu
versorgen habe? Oder zahle ich jetzt an das erste Kind weniger, da das Kind mit dem ich in einer Gemeinschaft lebe Vorrang hat???
Vielleicht kann mir ja jemand helfen! Ich denke, Ihr seid ja keine Anwälte (oder vielleicht doch? :-)), aber wie ich aus den Antworten auf die Beiträge anderer Foren-Mitglieder
lesen konnte, wisst ihr ja schon ganz gut, was Sache ist.....
Bis dann und vielen Dank im vorraus für eure Hilfe....
Gruß, enumaelish------------------------------------------------
Hallo enu...
nein, Du rutscht nicht höher, weil Du Deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist, ganz unabhängig davon, ob Du mit ihm zusammen lebst oder nicht. Die DDT geht immer von der Summe aller Unterhaltsberechtigten dem Grunde nach aus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Schneller kann eine Antwort nicht kommen! RESPEKT 😉
Das heisst, es bleibt alles so wie es ist? Ich bin dem Kind mit dem ich zusammenlebe gegenüber zwar unterhaltspflichtig, überweise es aber nicht,
da ich dann tagtäglich dafür sorge, das es ihm gut geht, gell?
Gut, ich rutsche dann für das erste Kind nicht höher, aber weniger bekommt es definitiv auch nicht, oder????
Gruß, enumaelish
Hallo,
genau. Dem einen Kind gewährst Du entsprechend Deines Einkommens den Unterhalt (so wie er eventuell tituliert ist) und dem anderen Kind durch Naturalleistungen.
Der Anspruch der Kinder hängt immer von den Faktoren ab:
1. Dein Netto
2. Alter des Kindes
3. Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind sie auch immer gleichberechtigt, egal wie alt sie sind und egal ob ehelich oder nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."