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Unterhalt Wechselmodell Wohngeld Wohnsitz

 
(@steppenwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich lese schon seit Jahren hier mit, habe mich aber bisher zurückgehalten, da noch kein Handlungsbedarf bestand. Jetzt besteht Bedarf und ich würde mich über Anregungen und Erfahrungen freuen.

Ausgangssituation:

- Verheiratet seit 1999
- 2 Kinder ( 11 und 13 )
- Wir sind seit ca 3 jahren nicht mehr zusammen, leben aber noch in einem nicht abbezahlten Haus (175000 Restschuld).
- Exfrau ist seit November 2011 krankgeschrieben und bezieht nur noch Krankengeld in Höhe von 576.-. Rheumatische Erkrankung, die ihr das Arbeiten im Altenheim unmöglich machen. Sie spekuliert darauf eine Umschulung bezahlt zu bekommen und da sich sowas hinziehen kann, könnte der Krankenstand sich noch 2 Jahre halten.
- Die Rate für das Haus beträgt derzeit das was auch an Miete fällig werden würde. Es ist also nicht so, daß es nicht tragbar wäre die nächsten 2-3 Jahre. Nur werden keine Investitionen möglich sein. Im Grundbuch stehen beide 50/50. Anfangskapital war vorhanden, könnte ich aber auch als "verspekuliert" mental verkraften. Die Möglichkeit das Haus zu verkaufen ziehen wir beide in Erwägung.

Ziel: einvernehmliche Scheidung inkl Wechselmodell

aktuell:
Einkommen Mann: 2950.- (Brutto) => Netto (Stkl 3) 2080.-
Einkommen Frau: 1150.- (Brutto) => Netto (Stkl 5) 750.- (576.- wegen Krankheit)
        Summe:    2830.-

bei Steuerklassenwechsel nach Trennung:

Einkommen Mann: 2950.- (Brutto) => Netto (Stkl 1) 1863.-
Einkommen Frau: 1150.- (Brutto) => Netto (Stkl 2) 899.- (576.- wegen Krankheit)
        Summe:    2762.-

oder

Einkommen Mann: 2950.- (Brutto) => Netto (Stkl 2) 1899.-
Einkommen Frau: 1150.- (Brutto) => Netto (Stkl 1) 878.- (576.- wegen Krankheit)
          Summe:    2777.-

Ob Steuerklasse 1 oder 2 spielt keine Rolle, da in der Summe eine Differenz von 15.-

Das Kindergeld für 2 Kinder (11Jahre / 13Jahre) beträgt: 2 x 184 = 368.-

Kindergeld geht derzeit auf ihr Konto. Wir hatten noch nie ein gemeinsames Konto. Die Raten und Fixkosten habe bisher ich bezahlt.

Mediation seit Januar mit derzeit folgenden Ergebnissen (noch nicht abgeschlossen):

- echtes Wechselmodell mit 50/50 (wir erfüllen alle Voraussetzungen Wohnnungen 200m auseinander, Kinderbetreuung vorhanden)
- Da keiner in die Gänge kam, hatten wir vereinbart, daß jeder eine Wohnung sucht und der erste der eine findet, zieht aus
- Ich werde zum 01.07 ausziehen (ich weiß um die Warnungen in diesem Forum, aber ich lebe deswegen schon seit 3 jahren weiterhin im Haus und es belastet im Grunde jeden). Sie hat auf Grund ihres Einkommens vermutlich nichts gefunden, war aber auch gewillt auszuziehen.
- Exfrau möchte keine Ehegatten-/Trennungsunterhalt
- Exfrau versucht über Wohngeld/Lastenzuschuss + Untervermietung eines Zimmers ihr Einkommen zu erhöhen.

Hinweis: Ich möchte an dieser Stelle der Exfrau nicht unterstellen, daß sie auf einen größmöglichen Eingennutzen hinarbeitet, also im Sinne von Abkassieren, da sie selbst die Mediation angestrebt hat. Sie hätte genausogut gleich zum RA gehen können und wäre dann vermutlich finanziell besser gefahren.

Fragen:

1.) Damit das mit dem Wohngeld klappt, möchte sie den Behörden gegenüber angeben, daß die Kinder ihren 1.Wohnsitz bei ihr haben. Ich habe an dieser Stelle das Gefühl, daß ich dadurch sozusagen amtlich eingestehe, daß die Kinder mehr als 50% bei ihr sind, wodurch ich ja 100% barunterhaltspflichtig werden würde, wenn die Ex plötzlich nicht mehr mit dem Wechselmodell einverstanden wäre. Hat jemand Erfahrungen damit, bzw sind meine Bedenken unbegründet?

2.) Zusätzlich zum 1.Wohnsitz der Kinder (siehe Punkt 1) möchte das Wohngeldamt vom JA eine Bescheinigung, wie viel Unterhalt sie für die Kinder erhält. Wie soll ich hier vorgehen? Eine Vereinbarung über die Höhe des KU ist noch garnicht vorhanden. Und ich möchte nicht, daß das JA bei der Sache mitmischt. Weiß jemand wie ich weiter vorgehen soll? Würde sie überhaupt Lastenzuschuss bekommen, wenn ich noch im Grundbuch/kreditvertrag drin bin?

3.) Exfrau Krankengeld 576.- + Kindergeld 368.- = 944.-
angenommen, ihr würde Wohngeld in Höhe von 300.- bekommen, dann wäre sie bei 1244.-
wenn sie noch ein Zimmer untervermietet, ca 200.- dann wäre sie bei 1444.-
Wie würde sich bei den oben angegebenen Einkommen, der KU berechnen?

4.) Angenommen Exfrau bleibt noch länger krank und geht irgendwann zur ARGE wegen ALG2, kommt diese dann zu mir und berechnet nach irgendwelchen Düsseldorfer Tabellen den KU. Oder könnte man sowas per noterieller Vereinbarung umgehen, da ja ein echtes Wechselmodell vorliegt.

Hinweis: Wir sind derzeit per Mediation auf eine einvernehmliche Scheidung aus und ich möchte nicht durch einen Gang zum RA das Schiff in Schieflage bringen.

Ich bin sehr verunsichert, insbesondere wegen der Ämter, die eventuell da mitmischen wollen, inwiefern das angestrebte Wechselmodell und der Unterhalt sich in Zukunft gestaltet.

Für Hinweise oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

vg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 12:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Euer Modell funktioniert von Grund auf schon nicht.
Bevor es irgendwelche Sozialleistungen gibt wird IMMER geprüft ob nicht irgendein 'privatzahler' herangezogen werden kann, in dem Fall also DU.

Ist auch logisch. Warum soll denn bitte ICH (und alle anderen Beitragszahler) dafür aufkommen das deine Ex keinen Unterhalt von dir haben will?
Entsprechend wird erst mal geprüft ob DU unterhaltspflichtig bist.
Wenn nicht oder du nicht ausreichend Leistungsfähig bist, DANN kommen Sozialleistungen ins Spiel.

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 13:34
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

1.) Damit das mit dem Wohngeld klappt, möchte sie den Behörden gegenüber angeben, daß die Kinder ihren 1.Wohnsitz bei ihr haben. Ich habe an dieser Stelle das Gefühl, daß ich dadurch sozusagen amtlich eingestehe, daß die Kinder mehr als 50% bei ihr sind, wodurch ich ja 100% barunterhaltspflichtig werden würde, wenn die Ex plötzlich nicht mehr mit dem Wechselmodell einverstanden wäre. Hat jemand Erfahrungen damit, bzw sind meine Bedenken unbegründet?

2.) Zusätzlich zum 1.Wohnsitz der Kinder (siehe Punkt 1) möchte das Wohngeldamt vom JA eine Bescheinigung, wie viel Unterhalt sie für die Kinder erhält. Wie soll ich hier vorgehen? Eine Vereinbarung über die Höhe des KU ist noch garnicht vorhanden. Und ich möchte nicht, daß das JA bei der Sache mitmischt. Weiß jemand wie ich weiter vorgehen soll? Würde sie überhaupt Lastenzuschuss bekommen, wenn ich noch im Grundbuch/kreditvertrag drin bin?

3.) Exfrau Krankengeld 576.- + Kindergeld 368.- = 944.-
angenommen, ihr würde Wohngeld in Höhe von 300.- bekommen, dann wäre sie bei 1244.-
wenn sie noch ein Zimmer untervermietet, ca 200.- dann wäre sie bei 1444.-
Wie würde sich bei den oben angegebenen Einkommen, der KU berechnen?

4.) Angenommen Exfrau bleibt noch länger krank und geht irgendwann zur ARGE wegen ALG2, kommt diese dann zu mir und berechnet nach irgendwelchen Düsseldorfer Tabellen den KU. Oder könnte man sowas per noterieller Vereinbarung umgehen, da ja ein echtes Wechselmodell vorliegt.

Hallo Steppenwolf,

sobald die ARGE ins Boot kommt, endet eure Vertragsfreiheit.

Die eleganteste Lösung bei euch wäre, das eine Kind dem einen und das andere Kind dem anderen Elternteil melde- und steuerrechtlich zuzuordnen. Dann habt ihr beide Steuerklasse 2, das Kindergeld wird sauber halbiert, die Unterhaltsansprüche und die Hauskosten ebenfalls.

Dann schuldet deine Ex dir Unterhalt für ein Kind (bzw. für 2 halbe Kinder) über 12 nach Düsseldorfer Tabelle entsprechend ihrem Einkommen. Zu ihrem Einkommen gehört auch der Wohnvorteil im selbstbewohnten Eigenheim.
Und du zahlst Unterhalt für ein Kind (bzw. für 2 halbe Kinder) über 12 nach Düsseldorfer Tabelle nach deinem Einkommen. 
Du zahlst an sie TU bzw. nachehelichen UH in Höhe von 3/7 eurer bereinigten Nettoeinkommen.
Und sie zahlt an dich Miete für deine Haushälfte.

Wenn ihr das vertraglich alles sauber und nachvollziehbar regelt, sollte auch die ARGE ggf. später nicht mehr dazwischen funken können.

Wenn ihr den Umgang dann so regelt, dass "dein" Kind die halbe Zeit bei KM und "ihr" Kind die halbe Zeit bei dir ist, habt ihr euer Wechselmodell, ohne dass irgendwelche Bürokraten euch "in die Suppe spucken" können.

Du zahlst Unterhalt für die Verflossene und für das Kind, das bei dir den zweiten Wohnsitz hat.
Sie zahlt Miete für dein halbes Haus und für das Kind, das bei dir den ersten Wohnsitz hat.
   
Damit ist den bürokratischen Anforderungen genüge getan und euch kann keiner was.
Hilfe bei der Klärung der Details können euch hier Leute mit mehr Erfahrung geben.

Viel Erfolg!  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 14:08
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ansich hast du mit deiner Konstruktion recht, ABER es fehlt ein Aspekt: Die vorhandene Geldmenge.

Wenn ich mir das Gesamteinkommen ansehe kommen mir da massive Zweifel das dieses Modell auch nur im Ansatz tragfähig ist - insbesondere ob des noch massiv belasteten Hauses.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Bedenken von Habakuk teile ich ...

Obgleich ich dem biggischen Modell einiges Gute abgewinnen kann.

Aber:

Dann schuldet deine Ex dir Unterhalt für ein Kind (bzw. für 2 halbe Kinder) über 12 nach Düsseldorfer Tabelle entsprechend ihrem Einkommen. Zu ihrem Einkommen gehört auch der Wohnvorteil im selbstbewohnten Eigenheim.

Unter den gegebenen Voraussetzungen ist Ex nicht leistungsfähig (in Anbetracht der Restschuld dürfte auch kein positiver Wohnvorteil herauskommen).
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen, einer potenziellen Untermiete wären entsprechende Werbungskosten gegenüber zu stellen.

Dieses bleibt bei jedwedem Modell gültig:

sobald die ARGE ins Boot kommt, endet eure Vertragsfreiheit.

... und bei 13 Ehejahren sowie Krankheit der KM wird kaum ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass die vorzeitige Beendung der nachehelichen Solidarität (sprich: Unterhaltsverzicht) in Ordnung ist (zumindest nicht in den nächsten paar Jahren).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei 13 Ehejahren sowie Krankheit der KM wird kaum ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass die vorzeitige Beendung der nachehelichen Solidarität (sprich: Unterhaltsverzicht) in Ordnung ist (zumindest nicht in den nächsten paar Jahren).

hinzu kommt, dass vorhandener Immobilienbesitz die Möglichkeiten, in Sozialtöpfe zu greifen, sowieso stark beschränkt.

Es macht in jedem Fall Sinn, die Hütte schnellst- und bestmöglich zu verkaufen (nein, die "gewohnte Umgebung für die Kinder" ist kein Argument dagegen). Nach einer Trennung braucht bei dieser Konstellation keiner der Noch-Ehepartner mehr ein Haus. Schon gar nicht ein rheumakranker, der sich gar nicht um Haus und Garten kümmern kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:45
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, Eure Bedenken teile ich.

Vom TO stammt die Info, dass die Rate für das Haus nicht höher als eine normale Miete sei.
Deshalb mein unorthodoxer Vorschlag.
Ein Haus in den nächsten Monaten verkaufen zu wollen - oder es umgehend verkaufen zu müssen sind zwei Paar Schuhe.

Kindergeld zählt nicht zum Einkommen

Unterhaltsrechtlich hast du recht. Bei ALG2 aber schon. Außerdem ist das KG der Indikator für Steuerklasse1 bzw. 2 des Elternteils bzw. "den ständigen Wohnort" eines Kindes.

Bei selbstgenutztem Wohneigentum und minderjährigen Kindern und korrekt gezahltem Unterhalt seitens des Ex-Gatten kann die Frau ggf. Anspruch auf Wohngeld o.ä. haben. Dabei ist es mir als Steuerzahlerin ziemlich Wurscht, ob die Zuschüsse an getrennt lebende Eltern in einer Mietwohnung oder in einem Eigenheim fließen. Wenn das Familieneinkommen für zwei Haushalte zu knapp ist, springt die Allgemeinheit (=wir alle!) ein.

Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle wird in jedem Fall fällig.
Auch beim 50/50 WM kann der weniger gut gestellte Elternteil nicht einfach auf Kindesunterhalt verzichten. Dazu bzw. zu den entsprechenden Quotelungen gibt es genug (ältere) Urteile und (neuere) Beschlüsse.

Bevor man mit 2 halben Kindern die Bürokraten überfordert, bietet sich bei der Konstellation
- 2 kooperationsbereite Eltern
- 2 annähernd gleich alte Kinder 
- ein zu gleichen Teilen im Eigentum befindliches, selbst genutztes Haus
die Chance, mit einer solchen Konstruktion Luft zum Atmen und Zeit zum Handeln zubekommen.

Ich hatte den TO so verstanden, dass es ihm nicht um Unterhaltsverzicht für die Ex handelt, sondern nur um den seiner irrigen Meinung nach beim WM nach entfallenden KU handelt.

An seiner Unterhaltspflicht gegenüber der 
a) geringer verdienenden
b) kranken und
c) langjährigen 
Ehefrau habe ich keine Zweifel gelesen.

An ihrer Pflicht, für seine Haushälfte Miete und für ihre Haushälfte die Raten zu zahlen auch nicht.

Also kann man das Ganze vertraglich festzurren und dann schauen, was übrig bleibt. Die Risiken sind auf jeden Fall so deutlich fairer verteilt als bei der üblichen "Mama betreut und Papa zahlt"-Konstellation.

Viel Erfolg beim Ideen- und Einwände sammeln wünscht
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 18:18
(@steppenwolf)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank euch allenfür die Antworten!

- Miete in unserer Gegend beträgt für eine 3-4 Zimmer Wohnung zwischen 600-800 Euro.
- Rate für das Haus beträgt 630 Euro
- Wenn Wohngeld bzw in dem Fall Lastenzuschuss gewährt würde, dann nur in der Höhe der Zinsen (nicht der Tilgung)
- Mir geht es nicht darum nichts zahlen zu wollen, sondern darum, wie unser Vertragswerk aussehen sollte, damit es nicht von irgendwelchen Behörden ausgehebelt werden kann.
- Von den mir Netto zur Verfügung stehenden 1800 Euro bin ich durchaus bereit KU an die Kindsmutter zu zahlen. Allerdings sollte das natürlich nicht so aussehen, daß ich 700 Euro zahle und meinen Kindern, die die Hälfte der Zeit bei mir sind nur trockenes Brot anbieten kann. Das wäre in meinen Augen kontraproduktiv, wo die Grundlage ja das Wechselmodell ist.

Wenn wir unser derzeitiges Einkommen zusammenrechnen, dann kommen wir auf 1899.- (Mein Netto) + 579.- (Krankengeld) + 368.- (Kindergeld) = 2846.-
diese geteilt durch 2 => 2846 / 2 = 1423.-

soweit die Theorie. mit 1423.- kann keiner von uns große Sprünge machen und jeder hat sozusagen dauerhaft 1 Kind.

Damit die Exfrau auf 1434 kommt, müßte sie das Kindergeld weiterhin auf ihr Konto bekommen + den Differenzbetrag von 1423 - 579 - 189 = 655 Euro

Ich bin bereit diesen Betrag zu zahlen, aber ich bin nicht bereit mehr zu zahlen und in Anbetracht der Tatsache, daß ich selbst 1 Kind dauerhaft habe, mit weniger als 1423 auskommen zu müssen.
Ich weiß um die Ungerechtigkeiten im deutschen Recht im Sinne von "sieh zu wie du mehr Geld verdienst".

Dabei ist der Gedanke, 1 Kind beim einen anmelden und 1 beim anderen schonmal grundlegen gut.

Wie würde sich denn der Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind berechnen unter Berücksichtigung, daß das andere Kind bei mir lebt (Mein Nettoeinkommen von 1899.- mal angenommen + 189 Kindergeld)?

Falls dieser KU dann weniger als 655.- sind, dann könnte der verbleibende Rest als TU vereinbart werden.

Ich habe mal das Wohngeld ausgerechnet - bei dieser Konstallation wären das 80 Euro, was eher als kleines Zubrot zu sehen ist.

Demnach wären jetzt folgende Punkte geklärt:

- Wohngeld nicht berücksichtigen
- Hausverkauf wäre eine ideelle Entlastung, aber in Sachen Fixkosten keine Ersparnis

Wäre diese Konstellation juristisch wasserfest vereinbar?

- je 1 Kind bei jedem melden
- Kindergeld jeweils zu jedem
- KU für das Kind, das bei der KM lebt (Höhe offen)
- TU für die KM (Höhe basierend auf Rest von 655 - KU)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 18:55
(@brille007)
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Moin Steppenwolf,

es kommt nicht darauf an, was Dir oder Euch vernünftig erscheint; die Spielregeln sind schlicht:

1. Solange keiner von Euch in öffentliche Töpfe zu greifen versucht, könnt Ihr untereinander vereinbaren, was immer Ihr wollt.

2. Sobald einer von Euch in einen öffentlichen Topf (auch Wohngeld gehört dazu) zu greifen versucht, gelten die Spielregeln des "Topfinhabers". Zu denen beispielsweise gehört, dass Deine Frau Dich auf Trennungs- bzw. nacheheliche Unterhaltszahlungen verklagen muss, bevor weitere Gelder fliessen.

3. Ein eigenes Haus, das mehr wert ist als die aktuelle Schuldenlast, stellt einen Vermögenswert dar; auch wenn die monatliche Rate nicht teurer ist als eine Wohnungsmiete. Es ist daher vorrangig zu versilbern.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 19:24
(@habakuk)
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Dem ist nur noch eines hinzuzufügen:
Man könnte auf den Gedanken kommen das eine 3-4 Zimmerwohnung für 1 Erwachsenen und 1 Kind ein Luxus ist den man sich leisten kann oder aber eben auch nicht.

In dieser Konstellation eher "oder aber auch nicht".

Ein Gericht könnte in dieser Konstellation auch sehr leicht auf die Idee kommen das ein Wechselmodell nicht tragbar ist (natürlich zum Wohle der Kinder), und entsprechend der KV sein komplettes Einkommen bis auf 1050 EUR der KM zu überweisen hat. Wenn dann ein Kind doch beim KM wohnt wird das schon irgendwie auf 49.9999% Aufenthaltszeit hingerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 19:58




(@thursdaynext)
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Hallo, ich bin neu hier aber kann vielleicht mal meine Erfahrung bei diesem Thema einbringen. Ich habe drei Kinder die im Alter weit auseinander sind, und interessant ist in diesem Zusammenhang mein mittlerer Sohn, 13J. Mit dem KV praktiziere ich das Wechselmodell seit ca. 10 Jahren, wobei, er inzwischen etwas mehr bei mir ist, da KV nicht so viel Zeit hat, und vor drei Jahren aufs Dorf gezogen ist.
Ansonsten läuft das alles völlig unproblematisch. Ich bekomme auch (leider) im Moment nur ALG2 Leistungen plus Wohngeld. Vor einigen Jahren war das schon mal so. Aber für die Behörden ist es völlig akzeptabel, das wir das Wechselmodell praktizieren. Ich habe noch nie Unterhalt bekommen. Unser Sohn ist nicht bei mir gemeldet, bzw nicht mit Hauptwohnsitz, aber das spielt hierbei auch überhaupt keine Rolle. Die ALG2 Leistungen für ihn werden tatsächlich nur halb gezahlt , während dann das Kindergeld(das ich in unserem Fall jedoch gar nicht bekomme), wieder ganz abgerechnet wird. Gleicht sich bei einem Kind fast aus.
Aber für die Ämter reichte immer der Hinweis Wechselmodell, damit der Vater keinen Unterhalt zahlen musste. Wobei ich sagen muss, dass er den größten Teil der Kosten für Kleidung oder Musikunterricht immer übernommen hat, da er es einfach als fair ansah mit ca. dreimal so hohem Einkommen.
Das große Thema Hauptwohnsitz war für uns mehr eine pragmatische Entscheidung. Da unser Sohn bei ihm gemeldet ist, kann er als Beamter einen Familienzuschlag bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 22:34
(@steppenwolf)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für alle eure Antworten.

Ich werde versuchen das Thema ohne öffentliche Hilfe einvernehmlich und gerecht für alle zu lösen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich der vollständigkeit halber berichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 13:21
(@dantes_79)
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Hi,

Noch ein Aspekt, den ich zu bedenken gebe: Es glauben immer alle Leute, dass ein Haus, außer Bankraten nix kostet. Dem ist jedoch nicht so!
Mal ist ein Rohr verstopft, mal ein Dach kaputt, mal neu zu fliesen, mal ein Baum im Garten zu fällen, mal Bodenschäden, mal kommt "irgendwo" Feuchtigkeit rein...
Das sind unregelmäßige Kosten, aber sie sind da und wenn sie anfallen, wird immer in tausender Einheiten gerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 15:22