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Unterhalt/Wechselmodell/Hartz IV

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(@Brainstormer)

Moin Mitsch,

Grundsätzlich muss beim Wechselmodell kein Unterhalt gezahlt werden.

Das ist so nicht ganz richtig.
Beim Wechselmodell ist der Barunterhalt von beiden Eltern anteilig entsprechend Ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit zu tragen.
Das kann durchaus bedeuten, dass trotzdem KU gezahlt werden muss. Siehe hier.

In welcher Höhe solen die Unterhaltszahlungen denn liegen?
Das OLG Stuttgart (glaube ich) hat mal ein Berechnungsmodell entwickelt um für den Fall des Wechselmodells das aktuelle Recht anzuwenden. Vielleicht beruft sich das JC denn darauf.

Da es kein gesetzlich geregeltes Wechselmodell gibt, habe ich da wenig Hoffnung und schließe mich @Mux an:

das Problem, welches auf Dich zukommen wird, ist dass das JC eine normale Berechnung des KU vornehmen wird und KU von Dir verlangen wird,
um die Kosten für die Mutter zu senken.
[...]
Du kannst versuchen, Deine Situation zu erklären und hoffen auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter zu stoßen. Allein, viel Hoffnung ist da nicht.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 12:58
(@fruchteis)
Registriert

Hi Mitsch,

einige Überlegungen von mir...

Nach Vorstellungen des BGH wird solange in 'betreuenden' und den 'pflichtigen' Elternteil unterschieden, bis ein Kind nicht ziemlich genau hälftig betreut wird.
Solange wird auch das Jobcenter im Bild bleiben und den vollen Kindesunterhalt nach OLG-Richtlinien fordern, um ihn leistungsmindernd berücksichtigen zu können.

Unklar ist mW, wie zu rechnen ist, wenn tatsächlich gleich betreut wird, ein ET voll, der ander aber gar nicht leistungsfähig ist. Bis zu welcher Quote wäre seitens des Jobcenters dann der leistungsfähig ET in Anspruch zu nehmen und hätte in die Leistungs-un-fähigkeit des anderen ET einzutreten?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 13:45
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