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Unterhalt während Umschulung

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(@rockabilly)
Schon was gesagt Registriert

Martin,
ich darf nicht mehr schwer heben und das hat bei meiner Arbeit alles damit zu tun !!
Wenn ich eine Stelle als ungelernter finde, ist es bei uns im Ruhrgebiet so , dass Du höchstens 1200,- € brutto verdienen würdest und da hättest Du schon eine gute Stelle gefunden !!
Da ist es doch sinnvoller die Umschulung zu machen und dann in einem erlernten Beruf arbeiten zu können, so das der Unterhalt gesichert wäre und ich den ausstehenden KU sogar noch in Raten zahlen könnte !!
Ich glaube nicht das ein Gericht jemanden in Hartz4 Niveau drücken möchte wenn es andere Möglichkeiten gibt !!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2014 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rockabilly,

ich darf nicht mehr schwer heben und das hat bei meiner Arbeit alles damit zu tun !!
Wenn ich eine Stelle als ungelernter finde, ist es bei uns im Ruhrgebiet so , dass Du höchstens 1200,- € brutto verdienen würdest und da hättest Du schon eine gute Stelle gefunden !!
Da ist es doch sinnvoller die Umschulung zu machen und dann in einem erlernten Beruf arbeiten zu können, so das der Unterhalt gesichert wäre und ich den ausstehenden KU sogar noch in Raten zahlen könnte !!

Du musst nicht mich oder das Forum überzeugen, sondern am besten Deine Ex (damit sie erst gar nicht auf die Idee kommt, eine Unterhaltsklage gegen Dich zu starten) oder ggf. das Gericht (falls Deine Ex sich nicht vom Klagen abhalten lässt. Die von mir beschriebenen Sachverhalte sind Möglichkeiten, die dort ausgeurteilt werden können (nicht müssen) und die ggf. wenig Rücksicht auf Deine persönlichen Befindlichkeiten nehmen. Wir selbst haben unterhaltsberechtigten Usern hier schon mehrfach geraten, einfach einmal ein paar halbwegs passende Stellenangebote aus der fraglichen Region zu sammeln und dem/der Ex dokumentierbar zukommen zu lassen. Da kann die Antwort, was an einer dort ausgeschriebenen Tätigkeit als Callcenter-Agent oder Bürokraft unzumutbar sein soll, dann schon mal schwer fallen.

Ich glaube nicht das ein Gericht jemanden in Hartz4 Niveau drücken möchte wenn es andere Möglichkeiten gibt !!

das möchte das Gericht sicher nicht - aber es muss sich auch nicht notwendigerweise Deiner Argumentation anschliessen, dass Du in zwei Jahren nach Abschluss der Umschulung ja vielleicht noch mehr UH bezahlen könntest (sofern Du sie a. erfolgreich abschliesst und b. gleich einen gut bezahlten Job findest): Deine Kinder müssen (auch) heute ernährt, bekleidet und beherbergt werden und nicht erst in zwei Jahren.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 21:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rockabilly,

Ich habe zuletzt immer 317,- € im Monat gezahlt !
Als Rettungssanitäter hast Du im Durchschnitt bei Lohnsteuerklasse 4 ca. 1450,- € !!

Solange da nur ein Kind war, war der Betrag nahezu korrekt - es wäre bei offizieller Berechung auf den Mindestunterhalt i.H.v. 334 Euro hinausgelaufen (denn 1.450 Euro minus berufsbedingte Kosten minus 334 Euro ist bereits unterhalb des Bedarfskontrollbetrags der 2. Zeile i.H.v. 1.100 Euro, d.h. Hochstufung wegen nur eines Kindes wäre nicht in Frage gekommen). Interessiert aber heute nicht mehr, dass du in letzter Zeit eigentlich ein paar Euro zu wenig gezahlt hast.

Wichtiger ist schon, dass du sogar mit deiner bisherigen Arbeitsstelle ab Geburt des zweiten Kindes ein klarer Mangelfall gewesen wärest - denn bereits ohne Bereinigung des Einkommens wäre 1.450 Euro minus 334 Euro minus 225 Euro gleich 891 Euro, und damit deutlich unter deinem Selbstbehalt von 1.000 Euro. Dies nur als Argumentationshilfe, falls irgendwer aus dem Gebüsch springt und dir was vom "Mindestunterhalt" erzählt.

Ansonsten von mir noch der Ratschlag, wo immer möglich auf Zeit zu spielen; auch wenn es schwierig werden könnte, eine gerichtliche Entscheidung bis nach der Geburt des neuen Kindes hinauszuzögern, falls die Ex wirklich dahinter her ist. Im Zweifelsfall also der Ex vorübergehend sogar etwas mehr entgegenkommen als du es dir eigentlich leisten kannst - wenn und solange damit keine "offizielle" Regelung (d.h. ein von dir unterschriebener Titel) verbunden ist.

Wobei dein Angebot mit der Hälfte, d.h. also ca. 160 Euro, bei einem eigenen Einkommen von 925 Euro, m.E. eh' schon hart an der Grenze dessen ist, was realistischerweise von dir erwartet werden kann. (Zur Klarstellung: Nö, das war keine Einschätzung der juristischen Situation, sondern nur meine persönliche Meinung.)

Da kann die Antwort, was an einer dort ausgeschriebenen Tätigkeit als Callcenter-Agent oder Bürokraft unzumutbar sein soll, dann schon mal schwer fallen.

Nun dürfte z.B. Vollzeittätigkeit im Call-Center mit ca. 1.600 Euro brutto entlohnt werden, je nach Betreiber auch schon mal weniger; und 1.600 Euro brutto sind in der hier relevanten Steuerklasse IV gerade mal 1.160 Euro netto. Also auch hier ein klarer Mangelfall, sobald es um zwei Kinder geht; und zwar sogar dann, wenn das Gericht wg. der Ehefrau auf eine Absenkung des Selbstbehaltes hinarbeitet: Sogar bei einem um 20% auf 800 Euro gekürzten Selbstbehalt und bei angenommenen unvermeidbaren Fahrtkosten zur Arbeit von 60 Euro stehen gerade mal 300 Euro für beide Kinder zur Verfügung, das ergibt für das ältere Kind ca. 180 Euro Unterhalt - also sogar unter den hier angenommenen gerichtlichen Daumenschrauben (Verweis auf andere Tätigkeit, drastische Kürzung des Selbstbehaltes) nur unwesentlich mehr als die bereits angebotenen 160 Euro ...

Ich glaube, falls die Ex mit den genannten 160 Euro partout nicht einverstanden ist, könntest du es auch auf eine Klage ankommen lassen. Allerdings hat man schon Pferde vor der Apotheke sich übergeben sehen, und demnach ist es leider nicht ausgeschlossen, dass "dein" Richter das gerade skizzierte, mäßig pessimistische Szenario problemlos zu toppen weiß ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 21:59
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