Hallo, folgendes Problem : Krankheit bedingt muss ich eine 2jährige Umschulung machen in der ich 925,.€ monatlich bekomme. Ich bin verheiratet, meine Frau geht arbeiten ist aber im 2 Monat schwanger. Ich habe einen 13 jährigen Sohn aus meiner ersten Ehe. Seit 10 Jahren zahle ich regelmäßig Kindesunterhalt. Es gibt keinen Unterhalts Titel. Aufgrund meiner finanziellen Situation, kann ich jetzt nichts mehr zahlen. Meine Ex-Frau ist neu verheiratet und hat mit Ihrem Mann einen 6 jährigen Sohn. Was kann ich tun bzw. was ratet Ihr mir ? Für viele Antworten wäre ich echt dankbar !!
Moin.
Am einfachsten wäre es natürlich, deine Ex um Verständnis und Zustimmung zu bitten aber auf die Idee bist du ja vermutlich schon selbst gekommen.
Da es keinen Titel gibt, solltest du ihr die Situation beschreiben und die Einstellung des KU ankündigen.
Dann kann sie sich überlegen, ob sie dich verklagen will oder nicht.
Der Erfolg einer evtl. Klage hängt stark davon ab, wie zwingend denn diese Umschulung ist.
Wer hat denn die Notwendigkeit und Unumstößlichkeit festgestellt?
Welche Alternativen gäbe es?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Was kannst du danach verdienen?
Das sind Fragen, die dir auch ein Richter stellen würde.
Da deine Frau in absehbarer Zeit auch ausfallen wird, solltest du dich auch mit aufstockendem Hartz4 beschäftigen.
Hier kannst du übrigens auch überhöhte, titulierte Unterhaltszahlungen von eigenem Einkommen abziehen. Allerdings nur laufenden Unterhalt.
Keine Rückstände, die z.B. durch die lange Verfahrensdauer entstehen. Wenn du rückwirkend ab Inverzugsetzung verurteilt wirst, kannst du diesen Rückstand nicht beim Jobcenter geltend machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo,
natürlich hatte ich schon mit meiner Ex gesprochen bin aber auf taube Ohren gestoßen !!
Die Umschulung ist erforderlich, da ich links eine Schulter Op hatte und rechts auch nicht so gut aussieht ! Da ich als Rettungssanitäter arbeite und nicht mehr tragen darf ( hat der Arzt festgestellt ) ist eine Umschulung erforderlich !!
Die Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen dauert 24 Monate.
Mit Hartz4 beschäftigen wir uns gar nicht, da meine Frau nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten geht !
Gruss Andreas
Moin Rockabilly,
natürlich hatte ich schon mit meiner Ex gesprochen bin aber auf taube Ohren gestoßen !!
die muss dafür auch kein Verständnis haben; "es kommt jetzt mal zwei Jahre lang kein Unterhalt" ist keine Botschaft, die sie freudig abnicken muss. Schliesslich muss sie für Euren Sohne Lebensmittel und Klamotten kaufen, Miete und vieles andere bezahlen. Es ist bei Ex-Partnern durchaus üblich, dass sie sich nicht mehr für das Schicksal ihres ehemaligen Partners interessieren; egal ob der gerade an einer lädierten Schulter oder einer kaputten Waschmaschine leidet. Deshalb gibt es Unterhaltstitel (und wenn es keinen gibt, hast Du bei Nicht-Zahlung schneller einen an der Backe als Dir lieb ist). Darauf solltest Du es nicht ankommen lassen.
@Beppo hat schon die Möglichkeit des Aufstockens beschrieben. Auch einen Nebenjob für die Zeit Deiner Umschulung solltest Du ggf. in Betracht ziehen. Objektiv betrachtet ist Umschulung und gleichzeitige Schwangerschaft eben nicht das optimale Timing; da muss man ggf. auch ungewöhnliche Wege gehen. Wenn Du gleichzeitig einen Urlaub und eine grössere Autoreparatur bezahlen müsstest, müsstest Du ja auch einen Weg dafür finden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nett geschrieben Martin !!
Die Schwangerschaft kam vor der kaputten Schulter !!
Den Unterhaltstitel zu bekommen ist glaube ich nicht so einfach !!
Am Hungertuch wird Sie nicht nagen, da Ihr jetziger Ehemann ca. 2800,- € netto verdient und Madame noch nicht eine Minute in Ihrem Leben selber gearbeitet hat !
Ich darf des weiteren max. 165,- € dazu verdienen , da es aber eine Vollzeit Umschulung ist und ich mich auch noch um meinen Sohn und meine Schwangere Frau kümmern muss, ist das schon ein wenig schwierig !!
P.s. Da stecke ich lieber meinem Sohn öfter mal ein bisschen zu, da weiß ich dann das es an der richtigen Stelle ankommt !!!
Hi,
Den Unterhaltstitel zu bekommen ist glaube ich nicht so einfach !!
Oh doch. Das Kind hat ein Recht auf diesen Titel. Und Richter sehen es meist nicht sehr gerne, wenn kein KU mehr gezahlt werden soll. Sie sind da sehr schnell mit fiktiven Einkommen, Nebenjob und Haushaltsersparnis bei der Hand. Ob der Titel dann über den Mindestunterhalt oder weniger lautet ist eine andere Frage, nur, dass dein Kind (vertreten durch deine Ex) einen Titel bekommt ist sicher.
Am Hungertuch wird Sie nicht nagen, da Ihr jetziger Ehemann ca. 2800,- € netto verdient und Madame noch nicht eine Minute in Ihrem Leben selber gearbeitet hat !
Es geht nicht darum, ob deine Ex am Hungertuch nagt, sondern das dein Kind von irgendwas leben muss. Und für dein Kind ist nunmal nicht der neue Ehemann deiner Ex zuständig. Das sie selbst noch nie gearbeitet hat spielt derzeit keine Rolle. Darüber kannst du dir mit Volljährigkeit eures Kindes Gedanken machen.
Ich darf des weiteren max. 165,- € dazu verdienen , da es aber eine Vollzeit Umschulung ist und ich mich auch noch um meinen Sohn und meine Schwangere Frau kümmern muss, ist das schon ein wenig schwierig !!
P.s. Da stecke ich lieber meinem Sohn öfter mal ein bisschen zu, da weiß ich dann das es an der richtigen Stelle ankommt !!!
Leider wird nicht honoriert, wenn du dich um deinen Sohn kümmern willst. Und das du deinem Sohngerne malwas zustecken willst, ist verständlich, ändert aber nichts daran ,dass du grundsätzlich den geschuldeteten Unterhalt vollständig und inBar an deien Ex rausrücken musst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe schon die ganze Zeit auf einen Kommentar der ach so armen Frauen gewartet , Tina !!!
Hallo Andreas,
Ich habe schon die ganze Zeit auf einen Kommentar der ach so armen Frauen gewartet , Tina !!!
Tina beschreibt hier schlicht und ergreifend die familienrechtliche Realitität unserer Brunzrepublik Deutschland. Wie ihre persönliche Meinung dazu ist, hat sie nicht geschrieben, und ist in diesem Kontext auch nicht weiter von Bedeutung. Glaub's oder glaub's nicht, aber eine inhaltlich durchaus ähnliche Antwort hättest du z.B. auch von mir bekommen können - und ich stehe nicht unter dem Verdacht, eine Frau zu sein 😉
Kommen wir also lieber zur eigentlich wichtigen Frage:
Was kann ich tun bzw. was ratet Ihr mir ?
Von der deutschen Justiz hast du nichts Gutes zu erwarten. So gesehen war es völlig richtig ...
natürlich hatte ich schon mit meiner Ex gesprochen bin aber auf taube Ohren gestoßen !!
... die Ex zu informieren und um eine Berücksichtigung der neuen Situation zu bitten.
Allerdings werde ich aus deiner Kurznotiz leider nicht ganz schlau, was genau du ihr gesagt hast. Vor allen Dingen: War das ein "ich kann aus den genannten Gründen für die nächsten zwei Jahre leider gar keinen Unterhalt mehr zahlen", oder war es ein "ich kann aus den genannten Gründen leider nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen, und zwar nicht einmal annähernd; aber so-und-soviel Euro könnte ich dir immerhin anbieten"? Wenn letzteres, dann sag' uns bitte, wie viel dieses "so-und-soviel Euro" betragen hat, das sie bereits abgelehnt hat; wenn ersteres, dann überlege dir, ob du ihr nicht lieber doch noch einen entsprechenden Vorschlag machen willst.
Der andere Weg bestünde darin, die Unterhaltszahlung einzustellen (da kein Titel existiert, kannst du das ohne direkte Konsequenzen tun), und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wenn deine Ex dieses Verfahren anleiert, dann wirst du einen Beschluss bekommen, der dich zu einer Unterhaltszahlung von x Euro verknackt, wobei ich davon ausgehe, dass x deutlich größer als Null sein wird; wenn es ganz dumm läuft, gerätst du an einen Richter, der dir gnadenlos den sogenannten Mindestunterhalt aufdrückt, d.h. 334 Euro, mit welcher an den Haaren herbeigezogenen Begründung auch immer. Ich glaube zwar nicht, dass es wirklich gar so heftig kommt, denn zu glasklar ein Mangelfall du bist; ausschließen kann man es aber leider auch nicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mein Kommi Richtung Tina war reiner Frust, da ich schon von so vielen Frauen die noch nie gearbeitet und etliche Kinder haben hören musste das der Vater gefälligst zu zahlen hat , wie ist vollkommen egal !! Sorry dafür !!
Ich habe meiner Ex-Frau die Hälfte angeboten, was Sie aber gar nicht hören wollte !
Am besten finde ich immer die Aussage, wenn der Unterhalt mal erst am 05. statt am 01. eines Monats überwiesen wird , weil mein Chef mir wieder später überweist, wo das Geld bleibt da bei Ihr ja Telefon und Strom am 01. abgebucht wird. Da drehe ich immer fast durch !!!
Ab wann kann ich den Unterhalt an meinen Sohn direkt überweisen ? Dann weiß ich wenigstens das er ankommt !!
Morgen,
Ab wann kann ich den Unterhalt an meinen Sohn direkt überweisen ? Dann weiß ich wenigstens das er ankommt !!
ab 18.
Mein Kommi Richtung Tina war reiner Frust, da ich schon von so vielen Frauen die noch nie gearbeitet und etliche Kinder haben hören musste das der Vater gefälligst zu zahlen hat , wie ist vollkommen egal !! Sorry dafür !!
Deinen Frust kann ich verstehen. Bei mir bist du damit aber an der falschen Stelle. Allerdings gehöre ich nicht in die Riege der armen Frauen. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt selbst und "durfte" zusammen mit meinem Mann auch noch den fehlenden KU seiner Tochter ausgleichen, die fast 2 Jahre bei uns gelebt hat, da die KM keinen KU zahlen wollte/konnte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Deine Frau ist im 2. Monat und innerhalb dieser Zeit ist Deine Schulter kaputt gegangen UND Du hast eine Umschulung bewilligt bekommen? Respekt!
Sei es drum.
Die Aussage mit dem Strom und ihren Unkosten würde ich nicht auf die Goldwaage legen, denn streng genommen finanziert sie in den Tagen, in denen sie auf den Unterhalt warten muss, euer Kind von dem Geld, von dem sie ansonsten ihre Stromrechnung bezahlen würde. In Summe: komm mal runter!! Dein Sohn hat vermutlich ein Zimmer mit Strom und Heizung, tägliche Mahlzeiten und wettertaugliche Kleidung. Das alles kostet Geld und du brauchst dir daher nicht den Kopf zu zerbrechen, ob "dein" Geld bei ihm ankommt.
Und bevor du wieder in Indianergeheul ausbrichst: Ich weiß nicht mal wie man das Wort Unterhalt buchstabiert und finanziere mein Kind allein, ich WEISS also wovon ich spreche!
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Morgen,
Umschulung war innerhalb 1. Woche durch , geht schnell bei uns !!
Ja, Schulter Op kam plötzlich und ja , da wussten wir noch nicht das meine Frau schwanger ist, macht aber nichts, da es ein Wunschkind ist !!!
Nein , Sie finanziert es nicht vor !! Sie ist wieder verheiratet und hat noch einen 6 jährigen Sohn und der neue Mann verdient ca. 2800,- € netto !
Ich bezahle seit 10 Jahren regelmäßig ohne Unterbrechung Unterhalt , also nicht meinen das ich nicht zahlen will !!
Moin Rockabilly,
zunächst mal:
[...] da Ihr jetziger Ehemann ca. 2800,- netto verdient und Madame noch nicht eine Minute in Ihrem Leben selber gearbeitet hat !
Verabschiede Dich von einem neidvollen Blick in Richtung Deiner Ex.
Ich habe meiner Ex-Frau die Hälfte angeboten, was Sie aber gar nicht hören wollte !
Das Angebot halte ich für fair. Insofern solltest Du genau das tun und abwarten, was passiert.
Wenn Madame dann tatsächlich auf mehr besteht, kannst Du überlegen, ob Du:
1. Den halben Mindest-KU befristet auf die Umschulungszeit titulierst, um etwaige Gerichtskosten zu mindern.
2. Aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit den KU komplett einstellst.
3. Deiner jetzigen Partnerin nahelegst, nach dem Mutterschutz nicht wieder arbeiten zu gehen, um der Allgemeinheit die Möglichkeit zu geben, Wiedergutmachung für familienrechtliche Verpflichtungen zu leisten.
Erstere Alternative scheint mir aber sinnigsten.
Gruß
United
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Rettungssani die Welt verdient. Es wäre interessant, mal nachzurechnen, ob Du nicht die ganze Zeit zuviel gezahlt hast. Das würde erklären, warum es keinen Titel gibt und Du - so wie es sich anhört - mehr oder minder freiwillig zahlst. Also nicht, dass Du da jetzt ein Guthaben hast und erstmal nicht zahlen müsstest. Aber es könnte ja sein, dass Du mit einer Titulierung des "halben" Betrages gar nicht so weit vom "korrekten" Betrag weg bist. Was hast Du denn überhaupt gezahlt?
Also nicht, dass Du da jetzt ein Guthaben hast und erstmal nicht zahlen müsstest.
Das ist Unsinn. Es gibt, vor allem, wenn kein Titel existiert, kein Guthaben in Unterhaltsdingen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Was das "Dazuverdienen" angeht, muß das bei einer Vollzeitumschulung prinzipiell vom Träger genehmigt werden. Die Frage ob du was nebenbei verdienen kannst mußt also bei eben diesem Träger (Arge oder BG oder Rentenversicherung) gestellt werden.
Bei einer nachgewiesenen Notwendigkeit glaube ich nicht, dass irgendein Richter dich zum Mindestunterhalt verdonnert, aber um das zu umgehen, würde ich an deiner Stelle beim JA einen Titel gegen dich selbst beantragen (so habe ich das seinerzeit gemacht). Dadurch bestimmst du selber, was im Titel steht und deine EX müßte schon eine Abänderungsklage starten, deren Ausgang für sie mehr als ungewiss wäre und sie zudem auch noch Geld kosten würde.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Das ist Unsinn. Es gibt, vor allem, wenn kein Titel existiert, kein Guthaben in Unterhaltsdingen.
Tina
Ja genau das sage ich doch 😉
Nicht nur das, selbst mit Titel gibt es eigentlich nie ein "Guthaben".
Bei einer Überzahlung gilt das Geld schlicht als "verbraucht" - und somit besteht keine Rückzahlungspflicht oder ein Recht zur Verrechnung. Sowas geht bestenfalls einen Monat rückwirkend - vonwegen "Fehler bei der Überweisung". Alles andere ist halt "Pech gehabt".
Nur zuwenig gezahlter UH muss aelbstverständlich nachgezahlt werden.
Hallo,
Ich habe zuletzt immer 317,- € im Monat gezahlt !
Als Rettungssanitäter hast Du im Durchschnitt bei Lohnsteuerklasse 4 ca. 1450,- € !!
Die Umschulung ist eine nachgewiesene Notwendigkeit, der SMD sagte mir das wenn ich bis 1961 geboren wäre, es sogar auf eine BU rauslaufen würde !
Moin Rockabilly,
Als Rettungssanitäter hast Du im Durchschnitt bei Lohnsteuerklasse 4 ca. 1450,- € !!
Die Umschulung ist eine nachgewiesene Notwendigkeit, der SMD sagte mir das wenn ich bis 1961 geboren wäre, es sogar auf eine BU rauslaufen würde !
die "nachgewiesene Notwendigkeit" ist juristisch die Unterhaltspflicht. Bei gerichtlicher Klärung könnte ein Gericht Dich auch darauf verweisen, dass es kein Recht auf eine Umschulung in einen bestimmten Beruf gibt und dass Du Bewerbungen nachweisen sollst für - auch ungelernte - Tätigkeiten, mit denen Du Deiner UH-Pflicht trotz Deiner lädierten Schulter nachkommen kannst. Insofern würde ich diese Büchse wirklich zu lassen und stattdessen Deiner Ex ein Angebot machen, mit dem Ihr alle die nächsten beiden Jahre leben könnt.
Die BU-Rente wäre im Zweifelsfall auch kein Zuckerschlecken, denn dadurch fiele Dein Selbstbehalt auf lediglich 800 EUR (für Nicht-Erwerbstätige); durch das gemeinsame Wirtschaften mit Deiner neuen Ehefrau ggf. sogar noch darunter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.