Hallo, wer kann mir helfen? Möchte gerne wissen, ob ich trotz ALG 2-Bezug Unterhalt an meine 7monatige Tochter zahlen? Wenn ja, wieviel? Gibts da Gesetztestexte? Wer hat Erfahrung?
Moin,
einleitend: Deine Meinung über das Familienrecht hast du insges. in vier Topics abgelassen. Achte künftig auf die Forenregeln!
Zu deiner Frage: Du unterliegst gesteigerten Erwerbsbemühungen und musst i.d.R. 20 bis 30 Bewerbungen im Monat nachweisen. Die rechtliche Notwendigkeit hierzu lässt sich aus dem zweiten Buch des BGB herstellen sowie flankierend aus höchstrichterlicher Rechtssprechung stützen.
Für den Fall, dass du nicht leistungsfähig bist, erhält die KM UHV, der normalerweise nicht als Schuld bei dir aufläuft.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Desweiteren zu Deep:
Laut SGBII §11 ABS 2 ist es jetzt so, das titulierter Unterhalt als abzusetzender Betrag anzusehen ist. Wird in der Regel oft nicht durchgesetzt, da es hals hin- und herschieben von SGBII-Leistungen angesehen wird.
Gruß
Martin