Unterhalt vs. Veran...
 
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Unterhalt vs. Verantwortung

 
(@chris-wiese)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich fasse meine Situation kurz zusammen: Trennung von meiner Exfrau 2004, Scheidung 2007, gemeinsamer Sohn geb. 2001, wir leben in der gleichen Stadt.

Ich zahle vom ersten Tag an Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle minus 50% Kindergeld) obwohl beide Einkommen sind in etwa gleich sind. Im Scheidungsurteil wurde nur das beiderseitige Sorgerecht geregelt, alles andere aussergerichtlich. Mein Sohn kommt jeden Tag nach der Schule zu mir, bleibt Montag, Mittwoch und Freitag über Nacht, Samstag bis Mittag, Dienstag und Donnerstag bis 18:00 Uhr. Er ist bei meiner Exfrau gemeldet.

Wer nachrechnet wird feststellen, dass er (theoretisch) mehr Zeit bei der Exfrau verbringt. Allerdings übernimmt diese kaum Verantwortung für das Kind. Beispiele von vergessenen Geldern für Schulkakao, kaputte Schuhe, verschliessene Schulsachen, vergessene Schulbrote usw. lassen sich ohne Ende aufzählen. Zusätzlich ist das Kind samstags abends oft bei den Schwiegereltern, da die Exfrau nicht nur freitags sondern auch samstags "unterwegs" sein muss. Oder das Kind muss morgens alleine aufstehen und zur Schule gehen, weil die Exfrau bereits arbeiten ist.

Meine Frage ist simpel: Bin ich eigentlich noch unterhaltspflichtig? Wie ist das definiert? Ich würde "natürlich" alle Kosten für das Kind (Ganztagsschule, Kleidung, etc.) übernehmen.

Ich komme mir einfach ausgenutzt vor, da ich nahezu komplett (siehe Zeiten oben) die Betreuung und auch die Erziehung des Kindes übernehme, ständig erreichbar und verlässlich bin und das Ganze auch noch per Unterhalt bezahlen darf.

Ich freue mich auf Eure Ideen.
Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 16:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chris,

um zu verhindern, das Leute wie du etwa Geld sparen oder dein Einsatz womöglich wertgeschätzt würde, hat der BGH entschieden, das jegliche Betreuungsleistung bis 49% unerheblich und reines Privatvergnügen ist, wofür nur Lumpen einen Rabatt erwarten würden.

Dem gegenüber erfordert eine Betreuung ab 51% den vollen geistigen und körperlichen Einsatz, der es mithin unmöglich macht, noch irgendetwas anderes zu tu tun oder gar Teile des Unterhalts abführen zu können.
Zusätzlich erschwert wird das Ganze für die 51 prozentigen noch dadurch, dass die Kinder teilweise noch ins Bett gebracht werden müssen, oder sogar vorgelesen werden muss!

Das klingt jetzt so als, würde ich dich veräppeln wollen aber genauso ist das in D geregelt.

Solange du weniger als 50% betreust bezahlst du und wenn du mehr als 50% betreust, bekommst du (Letzteres in der Regel nur Mütter)

Du hättest also nur die Chance etwas zu ändern, wenn er offiziell bei dir gemeldet wäre.

Ist bitter aber wahr!

Wie alt ist dein Sohn?
Möchte er ggf. zu dir ziehen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 16:19
(@chris-wiese)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

danke für die schnelle Antwort.

Mein Sohn ist 8 Jahre alt. Hatte ich die zusätzlichen Events erwähnt, wenn meine Frau mal nicht "kann", eingeladen ist oder so. Oder die Fussballturniere am (freien) Sonntag. Natürlich fahre ich jetzt auch zwei Wochen mit ihm in Urlaub.

Versteh' mich nicht falsch, ich mache das alles gerne. Ich sehe nur nicht mehr ein meine Ex für so wenig Leistung ihrerseits auch noch zu bezahlen.

Das auslösende Infernal ist das anstehende letzte Sommerferienwochende. In den letzte zwei Wochen fahre ich mit meiner Lebensgefährtin und meinem Sohn in Urlaub. Wir kommen am Samstag des letzten Ferienwochendes zurück. Meine Ex hat aber beschlossen, an diesem Wochenende für ein paar Tage lieber nach Hamburg zu fahren. Sie hatte das aber soweit gereglt, ich hätte meinen Sohn gerne zu Ihrer Mutter bringen können oder aber ihre Schwester hätte dann das WE in ihrer Wohnung verbracht.

Ich finde diese Situation beschreibt ganz gut, wie bei ihr wohl die Prioritäten geregelt sind, oder?  Natürlich bleibt mein Sohn dann das ganze WE bei uns.

Die Frage, ob er zu mir (uns) ziehen möchte, sehe ich zur Zeit noch nicht. Du musst wissen, dass nach der Trennung ursprünglich nur der Freitag als Übernachtungstag beim Vater angedacht war. Von meinem Sohn aus kam dann der Wunsch nach dem Mittwoch, meine Ex fühlte sich dann "überfordert" und so kam der Montag als dritter Übernachtungstag hinzu. Ich möchte möglichst keinen Keil zwischen meinen Sohn und meine Ex treiben und auch keine Entscheidung "sie oder ich" bei ihm erzwingen.

Natürlich hoffe ich, dass er von alleine den Wunsch äußert, noch einen Tag bei mir zu verbringen. Sogar meine Ex mault ja rum, dass sie so gerne einen freien Tag für sich und ihren neuen Freund hätte - so wie ich diesen Tag im Sonntag habe.

Sie hat's aber auch schwer ....  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 16:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich verstehe dich nicht falsch und sehe dein Dilemma.

Nur hat die Justiz für diese Art von Problem überhaupt kein Ohr.

Das Kind hat ein Dach über dem Kopf, bekommt was zu essen und wird nicht offfensichtlich misshandelt.
Einer hat die Aufgabe zu betreuen, der andere zu bezahlen.
Wie der Betreueende betreut ist seine Sache.
Der Zahler hat genügend Umgang mit dem Kind.
Gut. Der nächste bitte!

Du hast überhaupt keine Chance, daran irgendwas zu ändern, ausser deinen Sohn zu über 51% zu dir zu holen und das ist schwierig genug.

Genieße die Zeit mit ihm, in den nächsten Jahren wächst sein Mitspracherecht, wo er wohnen möchte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

wie Beppo schon schrieb: Du zahlst Barunterhalt, während Deine Ex ihrer Verpflichtung durch (immateriellen) Betreuungsunterhalt nachkommt. Ob sie aus eigenem Einkommen noch etwas zuschiesst oder sich vom Kindesunterhalt noch was für sich selbst abknapsen kann, ist unerheblich. Auch die "Qualität" der Betreuungsleistung hat keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe oder -berechtigung, sondern nur Dein Einkommen. Ist auch irgendwie gut so; ansonsten gäbe es wohl endlose Gerichtsverfahren. An Deiner Zahlungspflicht kannst Du mit Verweisen auf die Parties der Mutter oder ihr Freizeitbedürfnis also nix ändern.

Du hast die Möglichkeit, mit Deiner Ex auf Elternebene zu reden und die beschriebenen Misstände dort anzubringen (vermutlich erfolglos). Du hast auch die Möglichkeit, mit ihr die Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Sohnemann in Deinen Haushalt zu vereinbaren oder das alternativ per ABR-Übertragung gerichtlich regeln zu lassen. Ausgang: Sehr ungewiss, denn Du bist ein Mann und als Unterhaltszahler damit sehr willkommen. Die beschriebenen Verhaltensweisen Deiner Ex werden für einen erfolgreichen ABR-Antrag kaum ausreichen.

Persönliche Anmerkung: Du hast grosszügigerweise eine Umgangsregelung, für die sich viele user dieses Forums einen Arm abhacken lassen würden und die Dir zudem erlaubt, erzieherisch ungleich grösseren Einfluss zu haben als ein "alle-zwei-Wochenenden-Besuchspapa". Ist das nicht ungleich mehr wert als ein paar gefühlte Euro zuviel gezahlten Kindesunterhalts?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 17:03
(@chris-wiese)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007.

Du hast natürlich Recht. Ich muss wohl auf eine Entscheidung des Sohns warten.

Vielen Dank an alle bisherigen Antworten,
Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 17:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Chris,

schau Dich hier mal um und nimm Dir Zeit. Nach einigen Geschichten wirst Du Deine Situation wieder in einem positiverem Licht sehen. Du hast die Möglichkeit Deinen Sohn quasi hälftig zu sehen, kannst an seiner Erziehung und Entwicklung teilhaben, bist nicht nur WE- oder noch schlimmer reiner Zahlvater. Damit hast Du sehr viel. Sei Dir bewußt, dass dieses Glück zerbrechlich ist und geh entsprechend behutsam damit um. Durch die viele Zeit, die Du mit Deinem Kind hast, kannst Du selbst erzieherische Defizite versuchen auszugleichen. 

Zum Unterhalt: Beppo und Brille007 haben Dir die rechtliche Erfolgslosigkeit Deines Anliegens schon genannt.

Ein kleiner Trost vielleicht: Auch bei einem echten Wechselmodell ergeben sich durch Gehaltsdifferenzen ggfls. Zahlungspflichten.

Lg,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 17:19
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @Chris,

nur um ein Missverständnis auszuschließen: Du meinst den Kindesunterhalt?

Wenn ja (was ich vermute), dann habe ich den Vorschreibern nichts hinzuzufügen, ansonsten schon.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2009 18:11
(@chris-wiese)
Schon was gesagt Registriert

@neuezeit

Hi neuezeit,

na klar, ich meine nur den Kindesunterhalt.

Viele Grüße
Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2009 18:18
(@chris-wiese)
Schon was gesagt Registriert

Das "echte" Wechselmodell - welches bei mir doch wohl vorliegt - wird doch hier beschrieben, oder?

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/beibeiden.html

Was meint Ihr?

Viele Grüße
Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2009 09:35




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur das kannst du nur mit Zustimmung und Kooperation der Mutter erreichen.

Die Gerichte urteilen sowas nicht aus. Es wird bestenfalls (zähneknirschend) toleriert
In der kleinen Welt der Justiz gehören Kinder zur Mutter. Alles Andere ist Hexenwerk.
Da gehen altdeutsches Mutterkreuz und Linksprogressiver Feminismus eine unheilige Allianz ein.

Alleine schon die 49%/51% regel ist wirksamer Garant, dass das Wechselmodell praktisch keine Chance hat.
Warum sollte eine Mutter für nur 1% mehr Betreuung auf den ganzen Unterhalt verzichten.
Dazu braucht man Charakter, den deine Ex nicht zu haben scheint.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2009 09:41
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo chris,

ich gebe da Beppo Recht. Ich habe einen Bekannten welcher auch das Wechselmodell wollte. Er hat es erlebt wie das bei mir und meinem KV funktioniert. Sohnemann ist fast hälftig auch bei Papa wenn es seine komischen Dienstzeiten zulassen. Daraufhin haben wir uns geeinigt jeder seinen Teil wenn Sohni da ist und eventuell "große" Sachen geteilt bzw. Klamotten etc. ich wegen Kindergelt. Klappt super allerdings wahrscheinlich nur weil ich Charakter habe (wie Beppo das sooo schön ausgedrückt hat  :rofl2:)

Mein Bekannter hatte die Kleine viel mehr als die Mutter bei sich. War ähnlich wie bei dir.  Er hat dies auch mit Anwalt und über Gericht versucht. Das Fazit der Geschichte ... er sieht die Püppi jetzt wesentlich weniger weil Mama natürlich nix aufgeben wollte und ärgert sich tierisch darüber es nicht sein gelassen zu haben.

Du musst also für dich entscheiden. Weil dies wäre knallhart eine Reaktion die dir meiner Meinung nach zu 90% passieren würde. Immerhin hat ja deine KM noch diverse andere "Kinderparkmöglichkeiten".

Liebe Grüße aus Dresden

Franzi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2009 12:23