Unterhalt vs. Selbs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt vs. Selbstbehalt

Seite 3 / 3
 
(@psoidonuem)
Registriert

Aber das hier
ist der größte Schwachsinn, den ich je gehört habe. In der Regel ist ein Dienstwagen nicht wirklich günstiger und vor allem, wenn man ihn beruflich gar nicht benötigt auch völlig sinnfrei.

Bei seinem Einkommen zB kostet ihn das Auto vielleicht 700€ geldwerter Vorteil x 25% Steuern = 175€. Das sind reichlich zwei Tankfüllungen im Monat, ziemlich genau soviel, wie er bei einem eigenen Auto an Benzin auf die Arbeit verbrauchen würde. Versicherung, Reparaturen, KfZ-Steuer, neue Reifen und vor allem, was viele immer gerne vergessen, Wertverlust trägt nicht er, sondern der Steuerzahler.

Billiger kann man nicht Autofahren. Wer was anderes sagt hat irgendwas vergessen in seiner Rechnung. Oder Schwachsinn geschrieben.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 15:30
(@psoidonuem)
Registriert

Und das Beste ist, man darf ja lächerlicherweise die Pendlerpauschale trotzdem in der Steuererklärung zum Ansatz bringen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur das in diesem Fall durch den Dienstwagen das Einkommen von 1400 auf 2100 aufgebläht wurde und daraus der KU und EU berechnet wurde und das führ eben in diesem Fall zu dem Dilemma, dass er 700 € Unterhalt zahlen muss und dann noch 700 € hat, um sein Leben inkl. Miete zu bestreiten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 15:40
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

nur weil ein FamG falsch rechnet, muss man diese Rechnung nicht akzeptieren.... da hat der RA einfach geschlafen oder seine Unfähigkeit unter Beweis gestellt...

und das gleiche Auto privat gekauft, hätte ähnlich hohe Kosten zur Folge bzw noch viel höhere Kosten, wenn privat sehr viele km gefahren werden....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 15:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, der Firmenwagen ist ein Schnäppchen, wenn man ihn nicht bezahlen muss. Wenn David ein 5000 Euro Gebrauchtwagen hätte, würde trotzdem Benzin und Steuern zu bezahlen sein und sein bereinigtes Einkommen würde weiter sinken. Letzlich wäre nicht einmal der KU vollständig bedienbar. Deshalb ist es schon richtig, dass der Firmenwagen angerechnet wird, aber eben nicht mit 600 Euro, weil sich David so einen Wagen privat nicht leisten kann und auch nie leisten würde.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass Einspruch erhoben werden sollte und David sollte auch das Angebot von Bitumen annehmen.
Kann sich David problemlos einen neuen Anwalt suchen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 16:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde auch Beschwerde einlegen und im Falle des Scheiterns die Erwerbstätigkeit beenden.

Da ist es besser, man lebt auf Kosten des Staates, der das Problem verursacht hat.
Vorher kannst du ja mal aufstockendes Hartz4 beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2016 16:42
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo
ich glaube das wäre 1. nicht Fair gegenüber meinen Kindern und 2. nicht gut für meinen Lebenslauf

Für die Hartz 4 Aufstockung benötige ich nur den Antrag UH3 ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 07:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, für eine Aufstockung muss ein kompletter H4-Antrag gestellt werden und der Unterhalt ist in der Anlage UH anzugeben.
Das ist aber kein Selbstläufer, die Arge gibt sich durchaus Mühe solche Ansprüche abzuwehren.

Es wäre besser, so noch möglich, Beschwerde einzulegen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 10:35
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ok Danke,
dann werde ich den Antrag heute ausfüllen und abgeben.
Muss irgendwelche Unterlagen dazu ?

Lohnabrechnung Mietvertrag usw ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 11:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nach <a href="http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-unterlagen.html>dieser" Seite</a> musst Du einreichen:

  *  Den vollständig ausgefüllten und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner unterschriebene Antrag,
  * den Personalausweis (oder Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate) des Antragstellers,
  * den Mietvertrag, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und wenn vorhanden den Wohngeldbescheid,
  *  zudem die Kontoauszüge der letzten 6 Monate.

Bei Wohnungs- und Kapitaleigentum sind weitere Unterlagen erforderlich.

Man kann einen Antrag auch unvolständig einreichen, dann wird er aber erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen. Der Tag der Einreichung ist aber maßgebend für den Leistungsanspruch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 11:24




(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Muss ich den UH3 Antrag auch ausfüllen ?
Muss ja bei Antrag EK angeben was ich an Unterhalt zu zahlen habe ?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 12:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

offensichtlich wurden die Unterhaltsansprüche in die Anlage EK integriert. Wirklich sagen kann ich es nicht, aber es sieht so aus als würde der EK reichen, die UH1-4 Formulare beziehen sich auf andere Sachverhalte.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 15:25
Seite 3 / 3