Unterhalt von der E...
 
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Unterhalt von der Ex

 
(@nino2128)
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Hallo zusammen,
bin seit knapp 2 Jahren alleinerziehender Papa von 3 Kids (9,9,5).
Bisher haben wir ohne Amt sämtliche Spesen unter uns klären können.
Anbei ein paar Informationen: Ich bekomme das Kindergeld, Ex zog aus, Kids sind bei mir angemeldet, sind mittlerweile geschieden, habe die Steuerklasse 2, Kids schlafen jeden So.+Mo.bei der Mama (Kids werden am Nachmittag geholt) und jeden 2ten Sa.schlafen sie auch bei ihr und werden auch da gegen Mittag geholt.
Sie zahlt die Aktivitäten der Zwillinge (180€ im Monat).
Ich zahle die Aktivitäten vom Kleinen+Kiga (80€ im Monat).
Hin und wieder beteiligte sie sich am Kauf der Klamotten und hat das ganz abgestellt, mit der Begründung ich bekomme das Kindergeld.
Schulmaterial, Ausflüge, Geburtstage etc.beteiligt sie sich ebenfalls nicht.
Schulferien beteiligt sie sich gerade mal mit insgesamt 2 Wochen im Jahr. Zum Glück helfen mir meine Eltern aus, da ich nur 30 Tage im Jahr Urlaub nehmen kann.
Genauso nehmen meine Eltern jeden Mittag die Kids am Mittag zu sich, bis ich Feierabend habe.
Sie meint, dass ihr die Hälfte vom Kindergeld zustehen würde, was ich nicht glaube.
Sie meint, dass ich sie nicht zwingen kann, Unterhalt einzufordern.
Sie verdient knapp 1500€ netto im Monat.
Meine Frage, würde ich beim Jugendamt durchkommen, wenn ich Unterhalt einfordere?
Ich merke, dass es finanziell enger wird und ihre Unterstützung bekomme ich freiwillig nicht. Durch den Steuerklassenwechsel von der 3 auf die 2 habe ich zu kämpfen finanzielles Gleichgewicht beizubehalten.
Vielen Dank im Voraus😊

Grüße Nino

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2020 16:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbstverständlich hast Du ein Anrecht auf Unterhalt, da Du die Kinder betreust.
Du kannst Dich an das JA wenden und eine Beistandschaft einrichten lassen, die sich um den Unterhalt kümmert. Erfahrungsgemäß kommt dabei nicht viel raus, aber Du solltest es versuchen. Es wäre auch möglich die KM auf Unterhalt zu verklagen, z.B. auch im vereinfachten Verfahren und nur den Mindestunterhalt zu fordern. Mit ca. 1500 Euro und einem Selbstbehalt von 1160 Euro ist sie aber bei 3 Kindern auf alle Fälle ein Mangelfall.

Das halbe Kindergeld wird beim Unterhalt berücksichtigt und mindert den Unterhalt auf den Zahlbetrag. Ihr steht das halbe Kindergeld also nur indirekt zu. Du musst das halbe Kindergeld nicht überweisen.

Wenn Du keinen Unterhalt bekommst und nicht verheiratet bist kannst Du auch Unterhaltsvorschuß beantragen. Der Unterhaltsvorschuß ist geringer als der Mindestunterhalt, aber für Dich mit Sicherheit ein große Hilfe. In diesem Fall setzt sich die Unterhaltsvorschußkasse mit der KM ebenfalls in Verbindung, um zu prüfen wieviel Unterhalt sie zahlen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2020 19:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nino,

Wenn Du keinen Unterhalt bekommst und nicht verheiratet bist kannst Du auch Unterhaltsvorschuß beantragen. Der Unterhaltsvorschuß ist geringer als der Mindestunterhalt, aber ...

... wir reden bei den beiden Neunjährigen über je 220 Euro und beim Fünfjährigen über 165 Euro Unterhaltsvorschuss, in Summe sind das gut sechshundert Euro und das ist mehr, als du bei der absehbaren Mangelfallberechnung realistischerweise von deiner Ex erwarten kannst.

Außerdem hätte Unterhaltsvorschuss, wie Susi auch schon geschrieben hatte, noch den zusätzlichen Vorteil: Deine Ex darf sich dann hinsichtlich ihres Scherfleins direkt mit dem Jugendamt absabbeln statt mit dir; die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes erspart dir also vsl. den sonst fälligen Besuch bei Anwalt und Gericht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2020 22:37
(@nino2128)
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Wie würde eine Berechnung ausschauen?
1500€ Netto verdient sie, 1160€ beträgt der Selbstbehalt.
Würde man ihr 340€ abziehen und die restlichen 260€ bekäme ich als Unterhaltsvorschuss?
Oder werden die Aktivitäten, Kiga und Kindergeld miteinkalkuliert?
Meinen Eltern geht es finanziell nicht rosig,  sagen aber nichts und ziehe in Erwägung sie finanziell zu unterstützen.
Schließlich betreuen sie die Kids täglich 2-3 Std.über Mittag und kochen, kaufen extra mehr Lebensmittel ein.
Würde dies beim Jugendamt mit eine Rolle spielen, wenn ich z.B.100€ im Monat an meinen Eltern überweise?

Grüße Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2020 10:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Einteilung so wie Du sie vornimmst kennt das Gesetz nicht.

Beim Unterhalt geht es um alles, was das Kind zum Leben braucht, Kleidung, Wohnung, Essen. Dann gibt es spezielle Dinge, die nicht mit dem normalen KU abgedeckt sind, das nennt man Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf.
Mehrbedarf sind regelmäßig anfallende Kosten, wie die Kiga-Kosten ohne Essensgeld (das gehört zum allgemeinen Unterhalt). Dagegen ist Sonderbedarf ein einmalig besonders hoher Bedarf. Mehrbedarf und Sonderbedarf werden von beiden Eltern gequotelt nach Einkommen bezahlt.

In Deinem Fall heißt das, dass Du für alle Kosten der Kinder aufkommen musst und auf der anderen Seite Anspruch auf Unterhalt gegen die KM hast.
Die Kiga-Kosten würden gequotelt werden, wobei bei einem absehbaren Mangelfall der KM die Kosten Dir erhalten bleiben. Das gleiche gilt für die Schulausflüge. Schulausflüge können, wenn sie besonders hohe unvorhergesehene Kosten verursachen zwar als Sonderbedarf interpretiert werden, hier wirst Du aber auch kein extra Geld bekommen, da die KM ein Mangelfall ist.

Ob und wie oft die KM den Umgang wahrnimmt kannst Du ihr nicht vorschreiben. Selbst wenn sie überhaupt keinen Umgang wahrnehmen würde könntest Du das nicht ändern. Die Kosten des Umgangs (auch Aktivitäten während des Umgangs) sind von der KM zu tragen.

Die Kosten für die Betreuung der Kinder durch Deine Eltern sind kritisch, weil die Betreuung einzig und allein dazu dient Dir die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sie ist deshalb pädagogisch leider nicht wertvoll und würde vermutlich keine Anerkennung finden, außerdem wäre es wiederum Mehrbedarf und dafür ist die KM nicht leistungsfähig.

Unterm Strich heißt das, dass die KM die Aktivitäten der Zwillinge nicht extra zahlen muss und die 180 Euro in der Weise als Unterhaltszahlung betrachtet werden können. Das Kindergeld steht Dir zu (weil es bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird).

Aus meiner Sicht solltest Du Unterhaltsvorschuß beantragen, die UHV-KAsse wird der KM mitteilen, dass sie keine Unterhaltszahlungen mehr an Dich leisten soll sondern nur noch an die Unterhaltsvorschußkasse.

Es wäre sicher fair die Situation zunächst der KM zumindest mitzuteilen, d.h. dass Du UHV beantragst und die KM deshalb den Unterhalt = die 180 Euro für die Aktivitäten der Zwillinge von Dir zu tragen sind und die UHV-Kasse die 180 Euro beanspruchen wird.

Die UHV-Kasse wird außerdem den Unterhalt berechnen für den die KM leistungsfähig ist und diesen von ihr haben wollen. Bei einer Unterhalsberechnung geht es nicht nur um das Einkommen an sich, es geht z.B. auch um berufsbedingte Aufwendungen, die abzugsfähig sind. Allerdings sind die Abzugsmöglichkeiten im Mangelfall begrenzt und der Selbstbehalt kann durch das Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten auch um ca. 12% des Einkommens abgesenkt werden, ebenso könnte ein Nebenjob fiktiv angerechnet werden. Das ist aber nicht Dein Problem, darum kümmert sich die UHV-Kasse.
Du erhälst den gesamten UHV.

Das Kindergeld ist beim UHV ebenfalls mit einbezogen, d.h. Du erhälst nach wie vor das Kindergeld und die KM hat darauf keinen Anspruch darauf, auch nicht auf die Hälfte des KG.

Für Dich bedeutet das
-180 Euro (Zahlung der KM für die Zwillinge)
+605 Euro UHV
+ halbes KG, wenn Du es bisher an die KM ausgezahlt hast.

Unterm Strich kommen für Dich dabei im Monat mindestens 400 Euro mehr raus. Beantrage UHV (<a href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558>Informationsseite</a>" zum UHV)  und
schreibe der KM, dass Du UHV beantragst und mit Bewilligung die Zahlungen der KM für die Zwillinge an die UHV-Kasse gehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 13:03
(@wasserfee)
Registriert

in Ergänzug:
lass anschließend (wen du UHV beantragt hast) doch mal prüfen, ob du Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigt bist.
Dann bekommst du das Paket Bildung-und-Teilhabe (BUT).
Da werden alle schulischen Aktivitäten komplett übernommen ebenso wie Nachhilfe. Auch ein Zuschuss für Schulmaterialien und Vereinsbeiträge wird gezahlt.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 13:13
(@nino2128)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
besten Dank für die ausführliche Schilderung und den Tipp.
Die KM weiß Bescheid, dass ich vorhabe Unterhaltsvorschuss zu beantragen und daraufhin wollte sie wissen, ob das Geld von ihr zurückgefordert wird.
Sie befindet sich in einer Beziehung und planen nächstes Jahr zusammen zuziehen, evtl. Eigentum erwerben.
Sie wollte auch wissen, ob ihr neuer Partner ´zur Rechenschaft´gezogen wird und quasi mit zahlen muss, oder man bei ihr direkt alles neu kalkuliert, weil 2 Einkommen vorhanden sind.
Wie wäre es, wenn sie mit dem Partner eine Familie gründet? Evtl.wieder heiratet? Bekäme ich weiterhin Unterhaltsvorschuss?

Grüße
Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2020 16:18
(@wasserfee)
Registriert

es ist völlig egal für deinen Unterhaltsvorschuss, ob deine Ex heiratet oder 10 weitere Kinder bekommt.
Nur DU darfst nicht heiraten, dann entfällt der UHV.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 16:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

richtig, wer UHV bekommt darf nicht verheiratet sein.

Ansonsten, ja, die UHV-Kasse wird das Geld von der KM fordern, dabei aber eine Berechnung über die Leistungsfähigkeit anstellen.
Für den Unterhalt relevant sind das Einkommen der KM und ggf. der Wohnvorteil beim Wohnen im (gemeinsamen) Eigentum mit dem neuen Partner.
Das Einkommen des neuen Partners spielt beim Zusammenleben (auch ohne Heirat) insoweit eine Rolle, dass wenn er für sich sorgen kann (grob gesagt ein Einkommen über 1000 Euro hat), dann kann der Selbstbehalt der KM um ca. 12% ihres Einkommens gekürzt werden (angenommen es sind 1500 Euro, dann würde der Selbstbehalt auf 1160 - 180 = 980 Euro sinken).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 16:35
(@nino2128)
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Nochmals danke für die Aufklärung.
Mal angenommen, sie stimmt mein Vorhaben doch nicht mehr zu und meint aus Trotz die Kids zu sich zu holen (lebt im selben Ort in einer kleinen 2 Zimmer Whg.), ich lebe mit den Kids in einer 4 Zimmer Whg. oder möchte mit den Kids zum neuen Partner ziehen (27km vom jetzigen Ort), würde sie nach 2 Jahren, seitdem die Kids bei mir sind, ohne meinen Einverständnis damit problemlos durchkommen? Werden die Kids befragt?

Grüße Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2020 17:10




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es darum geht zu entscheiden wo der Lebensmittelpunkt der Kinder sein soll, dann spielt eine entscheidende Rolle das Kontinuitätsprinzip, dass in diesem Fall klar für Dich spricht. Trotzdem müsstest Du umgehend handeln, wenn die KM die Kinder einbehalten sollte.
In aller Regel werden auch die Kinder gefragt, das musst Du Dir nicht dramatisch vorstellen. Der Richter, die Richterin befragt die Kinder im Dienstzimmer und das ist durchaus zwanglos. Welchen Einfluss es hat hängt auch vom Alter der Kinder ab. Prinzipiell entscheidet aber nicht der Wille der Kinder.
Wichtig ist, dass Du nicht so zögerlich Deine Rechte wahrnimmst, denn dadurch gibst Du der KM Raum die Dinge in ihrem Interesse zu ändern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2020 17:48
(@nino2128)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
du meinst ich sollte baldmöglichst zum JA gehen und alles in die Wege leiten?
Selbst, wenn sie vorher im gemeinsamen Gespräch nicht zustimmen sollte?

Grüße
Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2020 19:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, Du hast sie informiert, das ist fair. Ansonsten brauchst Du den UHV und wenn die KM das Geld nicht hat, dann hat sie doch die Pflicht zumindest zu zahlen, was sie kann. Wenn Du zuviel fragst bekommst Du nie Geld.

Also ja auf, beantrage UHV und lass auch prüfen ob Du auf andere Unterstützung (siehe Wasserfee) Anspruch hast.

Wie gesagt auf die 180 Euro für die Zwillinge musst Du verzichten, aber alles andere regelt dann die UHV-Kasse. Natürlich wird die KM zunächst nicht begeistert sein, andererseits will die UHV-Kasse von ihr sogar weniger als den Mindestunterhalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2020 22:45
(@nino2128)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

das werde ich machen, habe bereits einen Termin vereinbart.
Besten Dank für all die Informationen und eurer Zeit mir geantwortet zu haben.

Grüße
Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2020 13:39