unterhalt vom vater
 
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unterhalt vom vater

 
(@gabi0912)
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hallo ich bin gabi und brauche einen rat,
ich habe eine 11 jährige unehliche tochter,
deren vater aber nicht zahlt,habe bis datum unterhaltsvorschuss bekommen,
im dezember habe ich geheiratet und bekomme diesen nicht mehr,
ihr vater wird 60 und ist arbeitslos,vorher war er selbständig,
das ju verschont ihn weil er zu alt ist,
fakt ist das er verheiratet ist und seine frau gut verdient.........wie komme ich an den unterhalt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2005 13:56
(@ronja)
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Hallo Gabi,

was hat denn der Vater Deiner Tochter für Einkünfte ??

Wenn er vor der Arbeitslosigkeit Selbständig war, bekommt er eigentlich kein Arbeitlosengeld (gibt Ausnahmen auf die ich aber noch nicht eingehe).

Lebt er nur vom Einkommen seiner Frau ?

Und wieso "verschont" ihn das Jugendamt ??

Hast Du Dich schon mal auf dem Arbeitsmarkt umgesehen ? Für einen 60-jährigen einen neuen Job zu finden ist fast schon wie ein 6-er im Lotto.

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 14:13
(@Melly)

Hallo,

also die Ehefrau ist dem Mann schonmal zu Unterhalt verpflichtet. Ob sie soviel verdient, daß man da Geld holen kann, lassen wir mal im Raum stehen.
Der einzige Weg was bleibt, einen Anwalt zu nehmen und versuchen etwas Geld rauszukitzeln.
Aber man sagt so schön...nem "nackten" Mann kann man nicht in die Tasche fassen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 14:35
(@ronja)
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Hallo Melly,

sollte der Vater hier kein Enkommen habe, geben ich Dir Recht , das die Frau Ihrem Mann zum Unterhalt verpflichtet ist.

Das wird sie dann wohl auch in Form von kostenfreien Wohnen und Naturalunterhalt (Essen, Trinken, Kleidung) tun. Also Geld welches ihm so nicht zur Verfügung steht.

Das einzige, was hier greifen könnte, wäre der Taschengeldanspruch, den der Mann gegen seine Frau hätte und der wohl auch vollstreckt werden könnte.

Aber dazu ist zu wenig bekannt.....Gabi sollte vielleicht erstmal was zu den Einkünften des Vaters schreiben..... und wenn sie weiß, auch zu den Einkünften der neuen Ehefrau.

Allerdings frage ich mich wirklich, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Wenn er tatsächlich nichts hat, dann kann sie ebend auch nichts holen, und muß wohl oder übel neben dem Betreuungsunterhalt auch noch den Barunterhalt auffangen.

Und ob der 60 jährige Vater hier selbstverschuldet keinen Unterhalt zahlen kann, lasse ich mal dahingestellt.

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 14:44
(@Melly)

Hallo Ronja,

wenn der selbstständig war und somit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, hat er überhaupt kein Einkommen, da es für Selbstständige keine Pflicht ist, in diese Kassen einzuzahlen.
Das Kind könnte dann mal anklopfen, wenn der Vater in Rente geht...sollte er in eine Rentenversicherung eingezahlt haben.
Da Kindesunterhalt nicht verjährt...würd ich mir nen Titel besorgen und später Cent für Cent pfänden.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 14:46
(@gabi0912)
Schon was gesagt Registriert

Der Vater von meinen Kind ist wohl jetzt ein Hartzer!Er ist schon lange Vereiratet und seine Frau verdient das Geld!Er darf nichts haben da er schon einen Offenbarungseid abgelegt hat!
Das Jugendamt hat bis zur meiner Hochzeit UVG gezahlt!Mein jetztiger Mann ist doch nicht für mein Kind verantwortlich?
''Lebt er nur vom Einkommen seiner Frau ?'' Ja das macht er.............

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2005 15:14
(@Melly)

Hallo Gabi,

tja da wird wohl nix zu holen sein 🙁
Auch ne Art sich vom KU zu drücken*grummel

Wie gesagt, interessant wirds, wenn er in ne Rentenkasse eingezahlt hat.
Ansonsten mal prüfen lassen, wie weit die Frau ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Wenn Du einen Titel hast, kannst , sobald er mal Rente bezieht pfänden lassen.

Leider ist es so, daß der Unterhaltsvorschuß für das Kind bei Wiederheirat wegfällt.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 15:21
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gabi!

Ich will ein Wort von Ronja noch einmal aufgreifen: "selbstverschuldet"
Wenn er sein Null-Einkommen selbst zu verantworten hat, kann doch beim KU sein vorheriges Einkommen als fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden. Wobei: Wenn er trotzdem nichts hat, vorher dann nehmen?

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 15:24
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Gabi,

dann wirst Du wohl auch nix von ihm holen können.....

Offenbarungseid....Hartz 4.......na dann hat er wohl wirklich nix.

Du schreibst (zurecht), das Dein Mann nicht für den unterhalt für Dein Kind zuständig ist.

Dann solltest Du aber auch so gerecht sein, und sagen, das die Ehefrau des Vaters auch nix mit EUREM Kind zu tun hat.

Und wenn Vattern nix hat.....schrieb ich oben bereits, dann mußt Du leider halt ran....

@ Melly,

unter bestimmten Voraussetzungen können sogar vormals Selbständige noch Alg bekommen. Der Anspruch leitet sich allerdings nicht aus der selbständigen Tätigkeit ab, sondern nur, wenn vor der Selbständigkeit Arbeitslosengeld bezogen wurde, noch ein Restanspruch vorhanden ist, und die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche noch nicht verstrichen ist.

All das ist uns ja nicht bekannt gewesen, dswegen schrieb ich auch, das es auch Ausnahmen gibt.

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 15:26
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hallo Gabi,

ich möchte Ronja mal zustimmen. Dein Mann muss nicht für dein KInd aufkommen, aber warum dann die Frau deines EX? Die hat doch wohl noch weniger damit zu tun.

Dein Kind ist 11, du bist in einer neuen Partnerschaft und wie es klingt auch glücklich...warum lässt du deinen EX mit seinem bischen Geld über Hartz 4 nicht einfach auch in Ruhe leben?

Du bist jung genug um selbst vielelicht Arbeiten zu gehen, nicht nur um dein Kind zu ernähren, sondern auch für dich.

Ist nicht böse gemeint, aber vielleicht schaust du mal aus dieser Sicht auf die Situation :-))

LG

Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 15:58




(@PhoeniX)

Hallo Gabi

Kann mich nur voll und ganz nena62 anschließen. Klar ist der KV zum Unterhalt verpflichtet, aber er kann anscheinend ja nicht.
Du sagst ja selber das du in einer neuen Ehe lebst und ich denke mir mal einfach, das man eine Ehe eingeht um eine Familie zu gründen.
Wenn da kein LV wäre würdest du auch keinen KU bekommen. Ich selbst bin auch ein Stiefvater (?gewesen?) und wir haben in der Ehe keinen KU bzw UHV bekommen. Aber was soll's?
Wenn ich eine Partnerschaft mit einer Mutter eingehe weiß ich doch vorher das da ein Kind ist das ich betreuen und auch mit Geldmitteln unterstützen muß. Das begründe ich mal darauf, das man weiß wie teuer Kinder in einem gewissen Alter werden (Handy Lewis etc) und das man das von KU nicht zahlen kann sollte auch jeder vorher wissen.

Hat der LV eigentlich Kontakt zu dem Kind??
Frage nur weil ich einmal loswerden möchte, das der KU nichts mit dem Umgang zu tun hat. Denke bitte in der Hinsicht an das Kind.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 17:02
(@gabi0912)
Schon was gesagt Registriert

Danke danke, ich arbeite mein Leben lang!Habe mich noch nie im Leben auf meinen EX verlassen!Er hat Geld,Eigentumswohnung usw. aber alles auf den Namen seiner Frau!
Er arbeitet auch viel schwarz..................
An Nena62:Mein Ex ist das Arschloch nicht ich........................
An PhoeniX:Er hat mich schon in der Schwangerschaft verlassen und mein Kind dreimal im Leben geshen!An Anfang hat er auch Unterhalt gezahlt!Danch von Jugendamt..............
Ich werde mal ein Anwalt einschalten um ein Titel zu bekommen
LG GAbi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2005 18:25
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich finde es immer wieder erheiternd, daß wirklich Leute glauben, daß Leute ihre selbständige Existenz an die Wand fahren mitsamt EV und allem Brimborium und sich bis auf den letzten Knopf pfänden lassen... wegen den Beträgen, die in der DT stehen.

Entweder war da schon vorher der Wurm drin, d.h. die Selbständigkeit hat auch vorher schon auf dem letzten Loch gepfiffen, was bei der Wirtschaftslage nicht selten ist, wenn die Aufträge wegbröckeln (speziell die 1-€-Jobber tragen dazu bei, die Gemeinden haben Auftragsstopp).

Oder aber der hat ganz andere fiskalische Möglichkeiten, Sachen abzusetzen, hier und da an den Steuern zu drehen und so wenig Einkommen zu erwirtschaften, das dann zugrunde gelegt wird.

Komplett alles aufzugeben wegen 192 € plus (die nicht linear ansteigen, sondern je höher der Verdienst, desto geringer der prozentuale Anteil des KU am Einkommen) ist mit Sicherheit eine intellektuelle Fehlleistung.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 19:53
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo gabi,

ich kann mich den äußerungen der mehrheit nur anschließen. wenn dein neuer freund nicht für den unterhalt deiner tochter aufkommen soll ( finde ich grundsätzlich auch in ordnung ), wieso dann die neue frau deines ex???

mhm..also wenn die frau deines ex arbeitet, dein ex aber trotzdem alg2 bekommt, dann wird die neue frau wohl nicht gerade viel verdienen damit dein ex noch unter die einkommensgrenze für hartz IV fällt. und dann kann ich mir einen taschengeldanspruch nur schwer vorstellen, da die neue frau natürlich kosten für wohnung und essen geltend machen kann.
vielleicht hast du ja glück mit dem titel, der wird bei hartzIV ja anerkannt.

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2005 17:09
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo gabi,

i
vielleicht hast du ja glück mit dem titel, der wird bei hartzIV ja anerkannt.

lg, paulina

Aber nur, wenn der Vater EIGENES Einkommen hätte. Dann würde das Einkommen um den titulierten Betrag gemindert. Das ist hier ja nicht der Fall, da nur die Ehefrau Einkommen hat.

Also würde ihr der Titel über Summe X auch wieder nix bringen, oder zumindest kein Geld.

LG
Ronja

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Geschrieben : 06.01.2005 17:57
(@niwie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielleicht lässt sich ja die "Frage" mit diesem Link lösen:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=421

Ausschnitt daraus:

"Der Senat hat entschieden, daß auch der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlaß der Geburt entfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Durch die Heirat erwirbt sie in der Ehe einen Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360 BGB, der nach der gesetzlichen Wertung anderen Unterhaltsansprüchen, und somit auch dem Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB, vorgeht. Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie wäre es auch nicht vereinbar, einen Unterhaltsanspruch aus Anlaß der Geburt nach § 1615 l BGB neben den Ansprüchen auf Familienunterhalt fortdauern zu lassen, obwohl der stärker ausgestaltete Anspruch einer geschiedenen Ehefrau in solchen Fällen nach § 1586 BGB endet.

BGH vom 17.11.2004
XII ZR 183/02 "

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 10:23