Unterhalt volljähri...
 
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Unterhalt volljähriges Kind, Ex-Frau will ihr Einkommen nicht Preis geben

 
(@max121)
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Hallo Zusammen,

Sohn (19), in Erstausbildung, lebt bei Ex-Frau hat bisher selber Geld verdient, so dass kein Unterhalt fällig war. Nun hat er diesen Job nicht mehr, macht eine Ausbildung, wo er nichts verdient. Jetzt weiß ich grob bescheid, dass das Kind, ggf. mit einem Anwalt oder Jugendamt die Einkommensauskünfte der Eltern einholen muss, damit dann der anteilige Kindesunterhalt für jeden Elternteil berechnet wird und der Sohn oder eben ein Anwalt etc. den Unterhalt ggf. einklagt.

Meine Ex-Frau möchte mir keinen Einblick in ihre Einkünfte - die höher sind als meine - gewähren. Sie wirft mir eine geschätzte Netto-Zahl von 2.000 Euro rüber und meint, ich solle daraufhin meinen Anteil berechnen und überweisen. Meine Fragen:

1) Da ich insgesamt 3 unterhaltspflichtige Kinder habe und aufgrund einer Erkrankung beruflich und finanziell ganz schlecht dastehe, bin ich nicht böse, wenn ich aus der arroganten Haltung meiner Ex-Frau (sie würde mir keine Auskunft geben bzw. sie würde auch nicht unserem Sohn die Auskunft geben, damit er sie mir gibt), irgendwie "Kapital schlagen" kann. Also kann ich das Ding jetzt irgendwie verschleppen? Nehmen wir an, ich würde unserem Sohn die Auskunft geben, sie aber nicht. Dann geht das Ding zum Jugendamt, Anwalt, Gericht; was was ich; könnte es dann passieren, dass ich rückwirkend zahlen muss? Also, dass sich dann die Ex-Frau doch noch entscheidet ihre Auskunft raus zu rücken und ich dann alles rückwirkend zahlen muss, von dem Zeitpunkt an, an dem mich mein Sohn auffordern wird, Unterhalt zu zahlen? Oder muss ich erst ab dem Stichtag zahlen, wo ich die Zahlen vorliegen habe, was meine Ex-Frau verdient. Weil nur so kann ich es ja berechnen?

2) Meine aktuelle Frau verdient besser als ich. Wir sind seit neustem zusammen veranlagt. Ist es wirklich so, dass Ihr Einkommen nur dann heraus gezogen wird, wenn ich nicht mindestens den so genannten Mindestunterhalt aufbringe?

Und gibt es vom Finanzamt nur noch diese gemeinsamen Zahlen, wenn man zusammen veranlagt ist oder bekomme ich auch einen Einkommenssteuerbescheid, der sich nur auf meine Einkünfte bezieht?

Danke schon einmal für Antworten.
Beste Grüße
Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2018 16:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da Sohnemann in Ausbildung ist und volljährig ist er im 4. Rang.
Damit sttehen die beiden anderen Kinder - sofern sie noch nicht volljährig sind - vor ihm.

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Sohn steigt auf 1.300 €.

Wenn du dein Einkommen bereinigst um berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge und dann den Tabellenunterhalt für die minderjährigen Kinder abziehst bleibt dann überhaupt noch was für den Volljährigen übrig, wenn du den Selbstbehalt berücksichtigst?

Wenn nein würde ich die Gehaltsunterlagen übersenden und diese Berechnung und mitteilen, dass du für ihn leider nicht leistungsfähig bist.
Und was die KM dann macht soll dir egal sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2018 17:58
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max,

wurde den von deinem Sohn schon Unterhalt oder Auskunft gefordert?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2018 18:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes muss Dich Dein Sohn zu einer Einkommensauskunft auffordern bzw. Unterhalt fordern und Bedürftigkeit nachweisen (Lehrvertrag oder ähnliches).
Wenn das nicht passiert ist musst Du erst einmal gar nichts machen.

Die Idee von AnnaSophie würde ich strategisch verfolgen. Du verdienst nicht besonders, auch wenn es eine Steuererstattung gibt, ist die Frage ob dabei wirklich soviel rumkommt.

Außerdem gibt es die Rangfolge im Unterhalt, minderjährige Kinder gehen vor. Als erstes solltest Du Dein Einkommen selbst ausrechnen (inklusive Steuererstattung umgelegt auf 12 Monate), Dein Einkommen bereinigen und den KU (Zahlbetrag, also minus halbes Kindergeld) für die beiden minderjährigen Kinder gemäß DDT bestimmen, dann von Deinem Einkommen den entsprechenden KU abziehen und wenn dann eine Zahl kleiner als 1300 Euro übrig bleibt, dann wird Dich niemand dazu zwingen Deinem Sohn Unterhalt zu zahlen, weil kein Geld da ist und wenn keins da ist, dann gibt es keins für Deinen Sohn. Das ist der Unterschied zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern.

Haushaltsersparnis und dergleichen wird nur im Mangelfall berücksichtigt, nur in diesem Fall ist das Einkommen Deiner Partnerin von Interesse und auch nur beim Unterhalt für die minderjährigen Kinder.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2018 20:46
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

eine Frage muss allerdings noch geklärt werden:

Gab es aus früheren Zeiten einen AufentUnterhaltstitel, der nicht befristet war und nun ggfls. wieder wirkt?

Gruß aus Bochum

*Edit: Korrektur  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2018 10:46
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
in Anlehnung an die vorangestellten Antworten; Tipps, Ratschläge...

besteht ein Unterhaltstitel der bedient werden muß/ müßte ja/ nein?
Wurdest Du von Deinem Sohn aufgefordert Unterhalt zu zahlen und in diesem Zusammenhang Dein Einkommen offen zu legen?
Hat Dein Sohn in diesem Zusamenhang seine Bedürftigkeit dargelegt (zB. durch Vorlage des Ausbildungsvertrages, durch Erklärung kein oder nur wenig Einkommen zu haben?

Wenn kein Titel besteht, befindest Du Dich in einer komfortablen Lage...
Dein Sohn muß zunächst seine Bedürftigkeit nachweisen und in diesem Zusammenhang Einkommensauskunft verlangen. Das könnte er auch ohne anwaltliche Hilfe tub.
Den Aufforderungen müßtest du dann (zunächst) nachkommen... (also Einkommensnachweise vorlegen)
Im Gegenzug forderst Du Deinen Sohn auf, über sich selbst und über das Einkommen der KM vollumfänglich Auskunft zu erteilen.
Falls die KM (aber auch Dein Sohn) nicht bereit  sind/ ist, Ihr (Sein) Einkommen offenzulegen, erklärst Du deinem Sohn gegenüber, dass eine Berechnung des (gemeinsamen zu zahlenden) Unterhaltes wegen fehlender/ unvollständiger Einkommensbescheide nicht möglich ist und erklärst die Sache (zunächst) für erledigt.

PS: Du hast Anspruch auf vollständige Unterlagen das Einkommen betreffend. Beide (sowohl Sohn als auch KM) müssen (auf Aufforderung) schriftlich erklären, dass die Einkommensbescheide
- komplett,
- und in sich geschlossen sind
- und es keine weiteren Einkünfte gibt

Falls ein Titel besteht, würde der Ablauf etwas anders sein (die Forderungen blieben die selben...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2018 13:31
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...

*Edit: Korrektur  😉

Danke! 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2018 13:43
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wichtig:

Alle Auskunftsforderungen die du stellst gehen an den Sohn, er ist der einzige Ansprechpartner und hat die gewünschten Info´s zu liefern.
Jegliche schreiben oder sonstige Kontaktaufnahmen der EX bezgl. Unterhaltsforderungen sind substanzlos.

Bei den Auskünften auch einen Bafögbewilligungsbescheid fordern.

Info zur Auskunft: OLG Köln · Beschluss vom 7. Mai 2002 · Az. 4 WF 59/02
https://openjur.de/u/92505.html 

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2018 14:23