Unterhalt völlig un...
 
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Unterhalt völlig unklar da der kv selbständig ist

 
(@lipl321)
Schon was gesagt Registriert

Unsere Situation ist sehr verworren, der KV trennt sich mit drei Kindern (12, 7,2 Jahre alt). Abgesehen von der unglaublichen emotinalen und physischen Belastung ist die finanzielle Situation unklar. Er händigte bereits die Bilanzen und Einkommenssteuernachweise der vergangenen 3 Jahre aus, jedoch ist völlig klar das nicht alles in den Bilanzen festgehalten wird.. Anwälte sind bereits eingeschaltet, wobei sich meine Anwältin scheinbar verrechnet hat (so teilte es mir unsere Mediatorin bereits in der ersten Mediation mit). Die Mediation ist während der zweiten Sitzung gescheitert jedoch nicht unbedingt wegen uns als Paar..Wie schwierig ist es tatsächlich Bilanzen richtig zu interpretieren? Und welche Möglichkeiten gibt es, wenn man vermutet das deutlich mehr vorhanden ist, was in die Berechnung mit einfließen müsste?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2015 01:11
(@nadda)
Registriert

Hi,

wie wäre es mit der naheliegenden Möglichkeit den KV zu fragen ob er so freundlich sein kann dir seine Bilanzen zu erklären?

Wenn ihr es schafft gemeinsam eine Unterhaltsberechnung zu erstellen mit der ihr beide leben könnt wäre das für eure gemeinsame Zukunft als Eltern die allerbeste Möglichkeit!

Hat der KV dir denn irgendwelche Unterhaltszahlungen angeboten, und wenn ja wie hoch wären diese denn?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2015 07:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn ihr es schafft gemeinsam eine Unterhaltsberechnung zu erstellen mit der ihr beide leben könnt wäre das für eure gemeinsame Zukunft als Eltern die allerbeste Möglichkeit!

Das ist tendenziell der beste Weg! Leider schreibst Du nicht, was "auf dem Tisch" liegt. Zumal es bei Unklarheiten über das tatsächlich für die Einstufung relevante Einkommen und einer daraus folgenden Hoch- od. Runterstufung meist nur um eine Stufe und damit um einen überschaubaren Betrag geht (gilt andersherum aus Sicht des Zahlenden natürlich auch!).

Die BWAs und die Einkommenssteuerbescheide richtig zu lesen ist eigentl nicht so schwer. Zu "interpretieren" ist da idR nicht viel (da hätten Finanzbeamte sonst viel zu tun...). Alleine nur wenn Anwälte, Mediatoren , also Leute die hierzu keine Ausbildung/ Verständnis haben, dies tun kann es abenteuerlich werden. Wer will dann schon beurteilen, ob eine Rückstellung (zur Risikovorsorge) oder eine Abschreibung (letztlich der zeitliche Wertverzehr einer Investition) richtig angesetzt ist?

Wenn Du hiermit

jedoch ist völlig klar das nicht alles in den Bilanzen festgehalten wird..

allerdings unterstellst, dass sich Sachen außerhalb der betrieblichen Buchführung abspielen, dann machst Du abseits von der Unterhaltsberechnung ein ganz anderes Fass auf...

Einigt Euch! das ist für alle Beteiligten das beste. Und eine Einigung ist ein Kompromiss, mit dem weder Du noch der KV vollends zufrieden sein wird.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2015 09:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Problem ist, dass bilanzierte Umsätze steuerrechtlich anders gewertet werden, wie wenn es um familienrechtliche Unterhaltsfragen geht. Notwendige Rückstellungen werden vom Finanzamt akzeptiert, vor dem Familienrichter muss man dann genau darlegen, warum und weshalb ...
Da lässt es sich trefflich streiten, vor allem (und dies kommt leider ziemlich oft vor) wenn Richter und Anwälte keine Ahnung haben, und dann auch versuchen jeden Tropfen irgendwie heraus zu holen ... Letztendlich mit dem Ergebnis, dass die Kuh, die man melken will, geschlachtet wird.

Grundsätzlich müssen Gelder und Rücklagen in Betrieben für Investitiionen vorhanden sein, auch gibt es Umsatzeinbrüche, die abgefedert werden müssen. Das kann man einsehen, oder auch nicht, ist allerdings ein Fakt.

Daher würde ich empfehlen, nciht nach einer Erklärung der Bilanzen zu suchen, sondern den Einkommenssteuerbescheid als Grundlage zu nehmen. Schauen, ob und was wie bezahlt werden kann, und wenn alle irgendwie klar kommen, ist das doch prima. Wenn dann aufgrund von Bilanzverschiebungen etwas über bleibt, dann hat der KV die Möglichkeit mit seinen Kindern auch mal in den Urlaub zu fahren, oder etwas extra anzuschaffen. Ich weiß zwar nicht, über welche Summen geredet wird, aber reich wird hierbei vermutlich keiner.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2015 11:15
(@psoidonuem)
Registriert

Daher würde ich empfehlen, nciht nach einer Erklärung der Bilanzen zu suchen, sondern den Einkommenssteuerbescheid als Grundlage zu nehmen.

Ratsam ist es auch, nicht nach dem zu schielen, was einem zusteht, sondern erstmal zu gucken, was man eigentlich braucht - manchmal ist der Betrag viel leichter rauszuholen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2015 11:55