Hallo!
darf das Sozialamt von mir Geld verlangen für seine gezeilten Leistungen an EX-Frau und Kind ?
wenn:
1. das Kind im Wechselmodell 50:50 seit über einem Jahr lebt.
2. Ex einen neuen festen Lebenspartner hat, der arbeiten geht
3. Ex von diesem neuen Lebenspartner im 5. Monat hochschwanger ist
4. Ex eine gefährliche körperverletzung gegen mich angestiftet hat ( Strafbefehl gegen Haupttäter schon raus und Ermittlung gegen sie auch)
5. Ex üble Nachrede über mich bei meinem Arbeitsgeber aktenkundig ausgeübt hat
6. Gegen meine Ex ein beschluss besteht, der ihr alles negative gegen mich verbietet.
Danke.
Moin,
du meinst sicherlich "verwirkt".
Alleine die Punkte vier bis sechs reichen aus, um jeglichen Unterhaltsanspruch für alle Zeit zu verneinen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
3. Ex von diesem neuen Lebenspartner im 5. Monat hochschwanger ist
Uuuups 😉 Deine Ex ist ein Phänomen!
Sorry, völlig "off topic" :thumbdown:
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)