Unterhalt ./. Unter...
 
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Unterhalt ./. Unterhalt bzw. Unterstützung für Hortkosten mgl.

 
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !!

Kurz zur Vorgeschichte: Trennung, Scheidung, div. Gerichtsverfahren sind schon lange her. Das Sorgerecht für unsere beiden Söhne ist aufgeteilt, d.h. einer der Jungs wohnt bei der KM und der Andere bei mir, jeweils mit ASR.

Die KM arbeitet seit einigen Monaten wieder in Vollzeit. Daher habe ich den KU abgesenkt auf € 50, da ich der Meinung bin, dass die KM als Vollzeitverdienerin den Jungen finanziell selbst versorgen muß. Genau wie ich das auch mache.

Zu unseren Berufen: Ich bin Krankenpfleger im öffentl. Dienst und KM ist Physiotherapeutin (Krankengymnastin) in einer Privatpraxis. Nun will Sie darauf hinaus, dass zwischen unseren Berufen so ein großes Lohngefälle sei, dass ich unbedingt wieder mehr Unterhalt zahlen muß. Mir geht das aber gegen den Strich, da ich, genau wie sie, einen unserer Söhne komplett versorge und von ihr dafür NIE eine Unterstützung gesehen habe.

Nun interessiert mich Eure Meinung dazu sehr, insbesondere falls sich Jemdand mit den finanziellen Verhältnissen in diesen Berufsgruppen auskennen sollte.

Außerdem beschäftigt mich die Frage, ob ich von den Hortkosten, die ich als Alleinerziehender für unseren bei mir lebenden 12jährigen Sohn trage, Unterstützung erhalten kann. Bin bei der Suche nicht fündig geworden. Vielleicht weiß auch hier Jemdand Bescheid?

Danke!

Schöne Grüße

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 14:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Juristisch ist der Fall einfach.

Dass ihr über Kreuz jeweils ein Kind betreut ist unterhaltstechnisch irrelevant.
Jeder schuldet dem anderen den, seinem Einkommen entsprechenden Unterhalt.

Bei einem 12 jährigen gibt es aber i.d.R. keine Beteiligung an Hortkosten.

Gibt es denn das behauptete Lohngefälle tatsächlich?
Dann könnte Exe recht haben.
Wenn nicht eben nicht.

Wenn ihr das friedlich regeln wollt, setzt ihr euch gemeinsam an einen Tisch, erzählt euch eure Einkommen und schaut in die DT.

Wenn ihr es teuer machen wollt, lasst ihr diese Arbeit von 2 Anwälten und einem Richter erledigen.
Das kostet dann vermutlich mehr als den strittigen Betrag bis zur Volljährigkeit.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 14:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flyaway,

Nun interessiert mich Eure Meinung dazu sehr, insbesondere falls sich Jemdand mit den finanziellen Verhältnissen in diesen Berufsgruppen auskennen sollte.

um es noch ein bisschen deutlicher zu sagen als @Beppo: Relevant sind nicht die "finanziellen Verhältnissen in diesen Berufsgruppen", sondern das jeweilige konkrete Netto von Dir und Deiner Ex, das ja nicht nur durch irgendwelche Tarifverträge, sondern auch durch lokale Gegebenheiten, Unternehmenszugehörigkeit, Zusatzqualifikationen, Schichtzulagen, Nebenjobs oder Kapitaleinkünfte geprägt sein kann.

Auch bei Eurer Sorgerechtskonstellation seid Ihr immer noch beide Eltern von zwei Söhnen - und als solche sicher daran interessiert, dass es beiden gleich gut geht. Also setzt Euch an einen Tisch, lasst die Hosen herunter (natürlich nur finanziell... :wink:) und versucht, eine faire Lösung zu finden. Und wenn Du in diesem Rahmen ein paar zusätzliche Euros für Deinen bei der Ex lebenden Sohn bezahlst: Du tust es nicht für Deine Ex, sondern für Deinen Sohn.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 15:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

und versucht, eine faire Lösung zu finden.

Nun gut, dann reden wir mal über Fairness. Ich las im Eingangsbeitrag das Folgende:

Daher habe ich den KU abgesenkt auf € 50

bei mir lebenden 12jährigen Sohn

Lasst uns mal eben Eins und Eins zusammenzählen. Flyaways Ex schuldet ihm Unterhalt für ein zwölfjähriges Kind, d.h. 3. Altersgruppe. Wenn ich Flyaways ältere Beiträge richtig verstehe, dann ist das Kind, das bei der Ex lebt, inzwischen ca. 16 Jahre alt, also ebenfalls 3. Altersgruppe. Das heißt, auch er schuldet ihr Unterhalt für ein Kind der 3. Altersgruppe. Die Differenz der Unterhaltsbeträge ergibt sich also allein aus dem Einkommensgefälle der Eltern.

Die 50 Euro, die Flyaway offenbar nach wie vor zu zahlen bereit ist, entsprechen nun aber ungefähr zwei Zeilen in der 3. Altersgruppe der DT. Aus meiner Sicht bedeutet dies: Sofern Flyaways Einkommen nicht um mindestens achthundert Euro im Monat höher ist als das Einkommen der Ex, ist ein nach wie vor gezahlter Unterhalt i.H.v. 50 Euro eine durch und durch faire Regelung.

Dass Madame dies offenbar völlig anders sieht, lasse ich als Gegenbeweis nicht gelten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. @Flyaway: gib' mal Zahlen zu deinem Einkommen und dem vermuteten Einkommen der Ex, dann können wir das mal etwas genauer abschätzen.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2013 00:38