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Unterhalt und Nachwuchs

 
(@papa_mv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich zahle für meine Tochter Unterhalt: 5 Jahre 355€.

Nun ist mit der neuen Partnerin Nachwuchs unterwegs.

 Ändert sich da was am Unterhalt von Kind 1?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2024 23:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

das kommt darauf an. Welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle ist das?
rein theoretisch bist du dann Baby und Mutter des Babys zu Unterhalt verpflichtet.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2024 23:54
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @papa_mv

5 Jahre 355€.

Das ist der gesetzliche Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre).

Dies und diverse weitere Informationen finden sich in der Düsseldorfer Tabelle bzw. in den Leitlinien des zuständigen OLG

Wenn das Einkommen des Vaters unter Wahrung seines notwendigen Selbstbehaltes (2024 = 1.450) für 2 Kinder nicht ausreicht, wovon ich vorläufig  ausgehe, wird man wohl versuchen, ihm fiktive Einkünfte hinzuzurechnen. Ansonsten sind wir beim Mangelfall, dabei wird das über dem Selbstbehalt zur Verfügung stehende Einkommen auf alle Unterhaltsberechtigten nach Rang aufgeteilt. Dabei wird für die Mutter des 2. Kindes vermutlich kein Betreuungsunterhalt mehr übrig bleiben.

Genauere Berechnungen sind ohne weitere Angaben kaum möglich.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2024 11:32
(@papa_mv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Wie sieht es mit Unterhalt aus wenn ich 2 Monate Elternzeit mache?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2024 13:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @papa_mv

Wie sieht es mit Unterhalt aus wenn ich 2 Monate Elternzeit mache?

Ändert meines Wissens nix an Deiner Unterhaltspflicht ggü. erstem Kind.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2024 13:29