Hallo,
ich zahle für meine Tochter Unterhalt: 5 Jahre 355€.
Nun ist mit der neuen Partnerin Nachwuchs unterwegs.
Ändert sich da was am Unterhalt von Kind 1?
Hallo,
das kommt darauf an. Welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle ist das?
rein theoretisch bist du dann Baby und Mutter des Babys zu Unterhalt verpflichtet.
sophie
5 Jahre 355€.
Das ist der gesetzliche Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre).
Dies und diverse weitere Informationen finden sich in der Düsseldorfer Tabelle bzw. in den Leitlinien des zuständigen OLG.
Wenn das Einkommen des Vaters unter Wahrung seines notwendigen Selbstbehaltes (2024 = 1.450) für 2 Kinder nicht ausreicht, wovon ich vorläufig ausgehe, wird man wohl versuchen, ihm fiktive Einkünfte hinzuzurechnen. Ansonsten sind wir beim Mangelfall, dabei wird das über dem Selbstbehalt zur Verfügung stehende Einkommen auf alle Unterhaltsberechtigten nach Rang aufgeteilt. Dabei wird für die Mutter des 2. Kindes vermutlich kein Betreuungsunterhalt mehr übrig bleiben.
Genauere Berechnungen sind ohne weitere Angaben kaum möglich.
Hallo,
Wie sieht es mit Unterhalt aus wenn ich 2 Monate Elternzeit mache?
Wie sieht es mit Unterhalt aus wenn ich 2 Monate Elternzeit mache?
Ändert meines Wissens nix an Deiner Unterhaltspflicht ggü. erstem Kind.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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