Hallo, mal ne Frage. Ich werde wohl so wie es aussieht noch dieses Jahr unterhalt vom vater meiner kinder erhalten. der wurde in den usa eingeklagt und der satz liegt weit über dem deutschen. das geld wird mir über die unterhaltsvorschusskasse gezahlt werden. was auch alles ok ist. (heisst das ami jugendamt überweisst an die unterhaltsvorschusskasse und die an mich) nun muss ich das ja bei sozialamt angeben. kann es mir passieren das ich meine komplette sozialhilfe gestrichen wird? es ist wirklich viel. muss ich dann auf kosten meiner kinder leben? was wenn er mal nix zum pfänden hat (unterhalt wird gepfändet werden) dann stehe ich ja evt ohne da. macht mir alles ein bischen angst. hab mich so übers urteil gefreut und nun... die größte sorge ist halt das sie mir komplett die sozialhilfe streichen und nix zum pfänden da ist und ich stehe da ( muss dazu sagen in den usa wird das jahreseinkommen zur berechnung genommen, mein ex hatte mal super monate mit hohem inkommen und wenn mal nicht soviel arbeit war mal was weniger einkommen).
das sozialam will mir keine auskunft geben und sagt immer nur ABER GEBEN SIE ES BLOS AN! natürlich mach ich das und ausserdem läuft ja eh alles übers amt.....c
lg bianca
Hallo ajb04
ich will Dir hier keine Angst machen, aber als ich, vor gar nicht so langer Zeit noch Sozialhilfe bezogen habe, ist mir alles angerechtnet worden.
Mein Ex hatte erst weder Unterhalt fürs Kind noch für mich gezahlt.
Also bekam ich Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuß.
Als mein Ex dann dazu "verdonnert" wurde, Unterhalt zu zahlen, wurde mir dieses Geld von der Sozialhilfe abgezogen.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi,
vielleicht hilft das hier weiter: Die Anrechnung von überschüssigem Kindergeld beim ALG II Bezug zur Deckung des Bedarfs des Elternteils verstößt nach Auffassung des VAMV gegen geltendes Recht, weil minderjährige Kinder gegenüber Ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig sind. Der VAMV fordert in diesen Fällen zum Widerspruch auf.
Ob der Widerspruch erfolgreich sein wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Jaaaa nu...
ich hatte mal ein wenig Ärger mit dem Sozialamt (genauer: die mit mir), weil ich genau diese Argumentation angeführt habe, nämlich, daß ich mehr KU zahle als Tochter als anteilige Sozialhilfe erhält, der Überschuß also anrechenfrei bleiben müsse. Argumentation des Amtes: ist so nicht vorgesehen. Wie reichlichst egal mir das war, haben die dann ebenfalls mitgeteilt bekommen, und eben auch mit Hinweis, daß meine Tochter mitnichten meiner Ex gegenüber Unterhaltsverpflichtet ist. Dann kan der Hit der Woche mit der Begründung, das war schon immer so....
Bevor ich dann allerdings mal meine juristischen Kenntnisse ansetzen konnte, meinte Ex, ich wolle sie ja nur ärgern, weil die Sachbearbeiterin ihr die Hölle heiß gemacht hat und drohte, ihr mal kurz ddie Sozi abzudrehen, wenn ich denn nicht bald Ruhe gebe. Nun gut, wer nicht will, der hat schon.
Gruß, Xe
Hallo Xe,
jaaaa, und wenn Du 3 Sachbearbeiter der ARGE zu diesem Thema (oder anderen) befragst, kriegste 4 verschiedene Antworten.
meinte Ex, ich wolle sie ja nur ärgern,
Das kommt mir bekannt vor :).
weil die Sachbearbeiterin ihr die Hölle heiß gemacht hat und drohte, ihr mal kurz ddie Sozi abzudrehen, wenn ich denn nicht bald Ruhe gebe. Nun gut, wer nicht will, der hat schon.
Jau, es wundert mich auch immer wieder, wieviel Entscheidungsbefugnis so’ne Sachbearbeiterin zu haben glaubt.
Ich bin echt kein Experte was das Sozialhilferecht angeht. Selbst Geschäftsführer der hiesigen Bauinnung und gleichzeitig Mitglied im Ausschuß (oder Beirat?) der ARGE und guter Freund von mir, erzählt da haarsträubende Geschichten. Na ja, die Klageflut kommt ja nicht von ungefähr.
Gruss
sky
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super danke, der link ist klasse, habe ihn schon genau studiert und wenns erste geld kommt bzw schon etwas früher werde ich mit dem ganzen papierkram zu meinem anwalt dackeln und der soll das mal schön machen mit der klage/wiederuf kommt vielleicht besser vom anwalt. aber da werde ich mich nicht so einfach fügen und sagen ok nehmt. immerhin bekomme ich ja auch keine anwalts/prozesskostenhilfe da die meinten ne ausland da haben sie eh null chance. obwohl mein anwalt mir 99% gewinnchance schriftlich ! bescheinigt hat. (ich konnte von meinem ex die komplette finanzielle situation schriftlich vorlegen) naja da wollten sie mir nicht helfen aber nun wollen sie die hand aufhalten. nicht mit mir. werd ja seh wie weit ich komme. aber lieben dank hat mir super geholfen
bianca
