Unterhalt und Hartz...
 
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Unterhalt und Hartz 4

 
(@agi01)
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Folgender Sachverhalt. Mein Ex und Ich haben bisher zusammen mit unserem 15 Monate jungen Sohn gelebt und haben weil er wenig verdient hat und ich in Elternzeit bin (also auch kein Einkommen habe momentan) zusätzlich Hartz 4 bekommen.
Nun haben wir uns getrennt und er hat zu dem auch noch seinen Job verloren.

Nun haben wir entsprechend jeder für sich neue Anträge gestellt wegen Hartz 4 Miete und so und die laufen noch. Was Ihm aber nun Gedanken macht  ist die Tatsache, dass er wegen Hartz 4 keinen Unterhalt zahlen kann und Angst hat (er ist gerade in einer Insolvenz), dass er später wieder Schulden hat (und sei es "nur" 1000 Euro) die er bei seinem gewöhnlichen Einkommen, bei den bisherigen Arbeitgebern, nicht abbezahlen kann.

Nun habe ich Ihm erklärt, dass mir das Geld über Hartz 4 mit dem Zuschlag für alleinerziehende erstaml als auskommen reicht und mir es langt, wenn er ab und zu mal was für den Kleinen kauft, wenn er kann. Also mal ein Weihnachtsgeschenk oder ne Jacke. Jenadem was ich brauch und er kann. Wir hatten immer schon wenig Geld und da komme ich dem Hartz 4 schon aus.

Nun ist meiner Frage. Wie sieht es aus. Muss er mit Unterhalt zahlen. Wird das Jugendamt er auf jeden Fall einfordern. Oder muss ich mir Unterhaltsvorschuss holen? Im klartext, wenn ich nichts unternehme, wird die ARGE mir dann trotz Nachweis über das Einkommen des Vaters, aufbrummen ihn entweder auf Unterhalt zu verklagen oder mir den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu holen?

Ich möchte ganz ehrlich sein. Mein Ex kümmert sich rührend um seinen Sohn und ich will der Beziehung zu seinem Sohn auch nicht im wege stehen, aber es nutz mich nichts, wenn er später Schulden hat wegen der Sache.

Ausserdem würde mir ein evtl. Unterhalt sowieso auf Hartz 4 angerechnet werden, sodass ich nicht mehr im Portmonai habe.

Gibt es also eine Möglichkeit, dass wir uns "einigen" dass er nicht zahlen muss, solange er nicht kann und dies auch nicht nachholen muss? Ohne eben dass die ARGE mir oder Ihm eine reinwürgen kann und dann einfach sgat, na wenn du drauf verzichten kannst, dann gibts auch kein Geld?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 22:10
(@oldie)
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Ebenfalls ein freundliches Hallo - Agi01
und herzlich Willkommen

Existiert ein Titel (JA-Urkunde zum Unterhalt)? Das sollte erstmal geklärt werden.

Gruss oldie

PS: Und ja, wir legen Wert auf Nettikette.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 22:31
(@agi01)
Schon was gesagt Registriert

Noch exitiert nichts. Wir haben uns erst vor kurzem getrennt und sogar nicht normalen Hartz 4 Anträge laufen noch bzw. da haben wir noch nicht bescheid.

Meine Frage ist nur, ob ich als Mutter verpflichet bin wegen Hartz 4 auf Unterhalt zu bestehen?

p.s. War ich nicht nett ? :redhead: dann sorry.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 22:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Agi01

Och, Dein Text ist Ok. Ich meinte eher am Anfang ein "Hallo" und am Ende ein "Tschüss" oder so klingen gleich viel freundlicher. 😉

Ich vermute mal bei Dir, dass sowohl Deine Ansprüche als auch die eures Kindes auf die Arge übergegangen sind. Diese versucht nun das Geld wider reinzuholen. Nur - bei einem ALG2-Empfänger gibt es nichts zu holen, da er nicht leistungsfähig ist. Darum darf er auch nichts unterschreiben was ihn verpflichtet, Unterhalt an das Kind zu zahlen. Solange er das beachtet laufen auch keine Unterhaltsschulden auf. Und wenn sie Mord und Totschlag schreien und mit allem möglichen drohen - nichts unterschreiben ausser - dass er unverschuldet nicht zahlen kann.

Ausserdem würde mir   dem Kind ein evtl. Unterhalt sowieso auf Hartz 4 angerechnet werden, sodass ich nicht mehr im Portmonai habe.

Ganz genau.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 04.12.2008 23:19
(@jemmy)
Registriert

Hallo Agi

Du musst UV ( Unterhaltsvorschuss ) beantragen. Um den zu bekommen, ist es zwingend notwendig, dass du deinen EX aufgefordert hast Unterhalt für das Kind zu zahlen, ala : Bitte bezahle Unterhalt! Er sagt: Kann ich nicht!
Dann hast du deine Pflicht erfüllt und bekommst den Unterhaltsvorschuss. Die ARGE wird darauf bestehen, da dadurch ihre Leistungspflicht gesenkt wird.
Was die Unterhaltsvorschusskasse und die ARGE mit deinem EX verhackstücken liegt nicht in deiner Hand und nicht in deiner Verantwortung. Es ehrt dich, dass deine Prioritäten anscheinend auf dem Kindeswohl liegen. Da ziehe ich meinen Hut vor, denn leider sieht die Sache oft nicht so aus, wie bei dir.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 04.12.2008 23:36
(@agi01)
Schon was gesagt Registriert

Dann hat er aber das Problem, dass wenn Unterhaltsschulden auflaufen, er aus der Insolvenz rausfliegt. Ein Schreiben über einen Anwalt aufzusetzen, dass ich Unterhalt möchte und er sagt er kann nicht, ist wenn notwendig denke ich kein Ding, aber wenn er Unterhaltsschulden machen müsste, dann wäre seine Insolvenz hinfällig.

Ich habe gelesen, dass hier manche nur einen kleinern Betrag als laut der Tabelle bezahlen müssen. Wäre es dann nicht möglich, dass wir irgendwie performer 10 Euro festlegen, die er mir Zahlen muss und mehr nicht? Die 10 Euro gibt er mir dann vom Hartz 4 ab (zumindest auf dem Papier) und die rechnen mir das halt an.

Ich meine wircklich, das mit uns ging halt nicht mehr aber ich vertraue Ihm in sofern, dass ich Ihn nicht fragen muss, wenn er mal wieder Geld verdient und zahlen könnte. Daher brauch ich nichts schriftliches. Der hängt so an unserem Sohn  und er an Ihm, ich weiss einfach, dass er mich nicht übers Ohr haut. Er weiss auch, dass ich Geld von Ihm immer für unseren Sohn verwenden würde.

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Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 23:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Agi,

Schulden laufen nur auf, wenn er nicht zahlen will.

Wenn er nicht zahlen kann, laufen keine Schulden auf.

Man muss nur sehr genau auf die Spielregeln achten, damit das von den Ämtern nicht verwechselt wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.12.2008 23:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Agi01

Und Du brauchst keinen Anwalt - oder hast Du zuviel Geld? Setze ein Schreiben auf worin Du ihn darum bittest seine Einkünfte der letzten 12 Monate offenzulegen für die Festsetzung des UH-Anspruchs eures Kindes. Er schreibt zurück, dass er kein EK hat und belegt dies mit den Bescheinigungen von der Arge. Damit marsch marsch zum JA und Unterhaltsvorschuss beantragt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 05.12.2008 00:02
(@agi01)
Schon was gesagt Registriert

Danke Dir. Also da wir uns damit gar nicht auskennen sollten wir vielleicht doch einen Anwalt hinzuziehen, damit wir nacher nicht das falsche vereinbaren oder unterschreiben, weil die uns einen Wisch unterjubeln.

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Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 00:05
(@agi01)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt bin ich wieder durchanander. Ok Angenommen schrieben ist fertig. Er kann nicht und hat nichts von den letzten 12 Monaten . Ok Fertig. Ich muss dann trotzdem bei Jugendamt einen Vorschuss beantragen der wiederum auf Hartz 4 angerechnet wird , also +- 0 Euro, und er braucht den Vorschuss (wie der Name schon sagt) nicht später begleichen?

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Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 00:09




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, (Anwalt) braucht ihr nicht!

Die wichtigen Infos bekommt ihr auch hier. Kostenlos.

Vielleicht lädst du deinen Ex auch mal ein hier vorbei zu schauen, dass es da jetzt nicht zu Misstrauen oder Reibungsverlusten kommt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.12.2008 00:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Agi,

nein, wenn das JA feststellt, dass er nicht leistungsfähig ist, gibt es auch keine auflaufenden Schulden! Er darf nur keinen Titel unterschreiben. Ein Hartz4-Empfänger ist nicht leistungsfähig. Ich meine sogar mal gehört zu haben, er darf Hartz4 auch nicht für die Zahlung von KU oder bspw. Schulden nutzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 05.12.2008 00:11
(@agi01)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich werd Ihm auf jeden Fall mal hier reinschauen lassen. Vielleicht fällt Ihm auch noch ne Frage ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2008 00:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Agi (und ich vermisse immer noch jegliche Grussformeln)

Zumindest Du weisst jetzt genug um nichts falschzumachen - am Anfang gibt es da nicht mehr. Einfach sich nicht überreden/zwingen lassen, sich zu irgendetwas zu verpflichten. Ihr könnt Ja und Amen sagen, aber eben nicht unterschreiben. Dazu habt ihr i.d.R. sowieso 2 Wochen Zeit und es kann nachgefragt werden.

RA leben davon, Geld in die Tasche zu bekommen (welch ein wunder). Bei euch ist nichts wirklich zu holen - also ist auch die (Unrechts-)Beratung oftmals dementsprechend. Meine Erfahrung ist, Du vertraust da event. zu sehr.
Es gab hier vor kurzem einen Fall, wo ein Mann zu einem gerichtl. Vergleich von seinem Anwalt überredet wurde, der perspektivisch betrachtet ihn nicht mehr los lässt - egal was passiert. Und er zahlt - und zahlt - und zahlt. Soviel zum Thema RA.

Aber: Um das Thema RA auch anders zu erledigen kannst Du zum JA gehen, dieses zu einer Beistandschaft in UH-Fragen verpflichten, und alles läuft ohne Kosten für euch. Das JA übernimmt dann die entsprechende Aufgabe und kümmert sich um alles. Trotzdem - auch dann auf jeden Fall hier nochmal nachfragen, bevor eine Unterschrift geleistet wird. Zeit dafür ist immer genug.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 05.12.2008 00:22
(@bridgess)
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Also bei uns ist das so, das der Vater meines Sohnes gleich damals nach der geburt den Unterhaltstitel unterschrieben hat. Da er auch seit längerer Zeit arbeitslos ist, und Hartz 4 bekommt, und wir nicht wollten, das ich den Unterhalt beim Jugendamt beantrage, haben wir uns so geeinigt, das er mir den Pflichtteil von 111 Euro so zahlt. Er hätte den Unterhalt dann ja eh an das Jugendamt zurückzahlen müssen, und da wir erwachsene Menschen sind, haben wir uns so geeinigt. Mittlererweile sind wir auch nicht mehr zusammen. Muß aber sagen, das wir uns weiter sehr gut verstehen. War zwar anfangs nich ganz so einfach, aber mittlererweile bekommen wir das gut hin, worauf ich auch stolz bin, weil wo hat man das schon.. 😉
Er überweist mir den Unterhalt auch nicht, sondern gibt mir das geld so in die Hand, oder kauft halt auch mal was für den kleinen... Ich denk da in erster Linie an unseren Sohn, und will das das Verhältnis auch so bleibt. was nützt es, wenn ich hinter dem Geld her bin, un meinem Kind damit nix gutes tu, indem er den ganzen streß mit bekommt..

vor kurzem mußte ich auch den neuen hartz 4 antrag neu beantragen. Wurde auch alles schon bewilligt, doch nun wollten die noch ma wissen, ob ich bzw mein sohn unterhalt bezieht.. hab ich dann auch mit angegeben un nachgewiesen.. nu wollen die anhand von kontoauszügen sehen, das der unterhalt gezahlt wird oder was weiß ich.. eigentlich schon alleine eine frechheit..

ich denke ma in dem falle hast du auch die 111 euro angegeben.. selbst wenn dein exfreund dir die nich zahlt, oder nich in voller höhe, und du aber angebenen hast, das du unterhalt bekommst, brauchst du nix zu befürchten, weil die 111 euro werden ja mit reingerechnet.. anders würde es aussehen, wenn du keinen unterhalt angegeben hast, un dann doch welchen bekommst...lg sandra

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2008 01:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bridgess

Da er auch seit längerer Zeit arbeitslos ist, und Hartz 4 bekommt, und wir nicht wollten, das ich den Unterhalt beim Jugendamt beantrage, haben wir uns so geeinigt, das er mir den Pflichtteil von 111 Euro so zahlt.

Wer Hartz 4 bekommt ist nach gesetzl. Maßstab nicht leistungsfähig. Anders gesagt: Das, was er zahlen würde, fehlt ihm zum Lebensminimum.

Er hätte den Unterhalt dann ja eh an das Jugendamt zurückzahlen müssen

Und genau das ist der Irrtum, womit das JA gerne Unwissende erpresst. Auch mir wollten sie das weissmachen - beim Mindest-BAFöG-Satz = 565 DM (im Jahr 1992). Du siehst, die Praxis hat sich auch nach 16 Jahren nicht geändert. Wer nicht leistungsfähig ist darf lt. Gesetz nicht in eine verpflichtende Unterhaltsschuld genommen werden - manchmal angebracht, manchmal ungerecht.

Und diese 111 Euro gibt es m.E. nirgendwo. Jedenfalls bin ich noch nie über diese Zahl gestolpert. Es gibt die entsprechend der jeweiligen Altersstufe geltenden Mindestbedarfssätze - 202, 245, 288 Euro zzgl. volles KG jedesmal. Im Unterhaltsvorschussgesetz gibt es die zahlen 279 und 322 Euro, jedoch abzgl. des KG in Höhe von 154,- Euro.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2008 01:40