Hallo ihr alle, ich versuche jetzt bei euch Hilfe zu finden. Bin eine sog. "Zweitfrau. Im Sommer ist unsere Tochter geboren worden. Seit dem versuche ich Erzeihungsgeld zu erhalten. Bis heute habe ich keinen Cent erhalten. Mein Lebensgefährte, sprich der Vater unser Tochter hat im Jahr 2003 (der Zeitraum, der für die Bemessungsgrenze für die Berechnung des Erziehungsgeldes zugrunde gelegt wird, noch mit seiner Ehefrau zusammen gelebt, sprich keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt. Danach hat er den Abtrag für das gemeinsame Haus getragen, aber keinen Unterhalt für die Kinder.Alles wird nicht anerkannt. Wir leben jetzt von dem Selbstbehalt meines Lebensgefährten,von 840;€ aber bekommen kein Erziehungsgeld, weil er 2003 zuviel verdient hat??? Das verstehe ich nicht. Kann mir jemand weiterhelfen?? Mein Lebensgefähte zahlt jetzt seit 2004 ,die Hälfte des Abtrages vom Haus, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, so das wir damit nach Abzug der eben genannten Verpflichtungen 840€ zum Leben haben.
Hallo mummel!
Wann habt ihr das Erziehungsgeld beantragt?
Des weiteren geht mir noch durch den Kopf, dass dein LG nun auch dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dieser Betreuungsunterhalt und auch der KU für eure Tochter sind von ihm ebenfalls zu zahlen. Hier wären noch Infos von dir hilfreich, um die Sachlage richtig einschätzen zu können. Wenn er dir nämlich noch KU zahlt (er ist gesetzlich verpflichtet!), dann ändert sich immerhin die ganze Verteilung seines Geldes, unterm Strich habt ihr dann mehr...
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
@Mummel:
dem kann ich nur zustimmen.
Dein Lg ist erstmal Deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Heißt also, die Ex bekommt weniger EU.
Da solltet Ihr mal ran gehen und eine Abänderungsklage starten.
Der Anwalt meines Mannes sagte damals zu uns..wenn ein Kind kommt, bricht der nacheheliche Unterhalt der Ex weg, da Kinder immer vor gehen.
Ich frag mich, warum Ihr das noch nicht in Angriff genommen habt.
@Papa: die Zweitfrau ist oft die Doofe und wird wohl schlicht die Letzte sein, die vom Unterhaltskuchen was abbekommt.
Erst alle Kinder, dann Ex und sollte dann nochwas über sein, die Zweitfrau.
Ich kann nur dringend raten, eine Abänderungsklage auf den WEg zu bringen.
Bei dem wenigen Netto was er noch hat, steht ihn PKH zu.
Gruß
Melly
die Zweitfrau ist oft die Doofe und wird wohl schlicht die Letzte sein, die vom Unterhaltskuchen was abbekommt.
Nicht nur unterhaltsrechlich, sondern auch im Hinblick auf die Beziehung.... leider!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Erstmal vielen Dank, für eure Antworten. Erziehungsgeld habe ich im September beantragt. Mein Lebensgefährte verdient ca. 1800€. Davon gehen ab :464 € für das gemeinsame Haus.
286€ an die Jugendamtvorschußkasse und 200€ für die Ex. Unterhalt zusätzlich für die Kinder.
Trennungsunterhalt fordert sie um die 300€. Es liegt noch kein Gerichtsurteil vor.
Übrigens habt ihr schon mal davon gehört, wenn der Kindesvater das gesamte Haus bezahlt, in dem die Kindesmutter und die gemeinsamen Kinder drin wohnen, man trotzdem Anspruch auf Geld von der Jugendamtvorschußkasse hat?? Bei uns ist das jedenfalls so gewesen. In der Hinsicht sind wir schon mal schlauer geworden, so daswir nur noch die Hälfte von den Belastungen tragen.( Ex ist auch berufstätig) Wo kann ich nachlesen, das mein LG mir auch Unterhaltspflichtig gegenüber ist? Meine Rechtsanwätinn meinte, so etwas gibt es nicht.
Bitte sucht euch einen neuen Anwalt! Am besten einen für Familienrecht!
Die "eheprägenden" Schulden sind beim EU abzugsfähig - je nach Verteilung. Was noch hinzukommt ist der Wohnvorteil seiner Ex, die nun "mietfrei" wohnt, obwohl er dieses Eigentum finanziert.
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Hallo!
Auf dem Antrag für das EZG ist doch ein Feld für den Unterhalt. Da gibst Du die jährliche Summe an und belegst das durch Titel und Kontoauszüge, bzw. schriftliche Vereinbarungen und Kontoauszüge.
Wenn sich das Einkommen maßgebend, also um mind. 20% geändert hat, kannst Du auch eine Berechnung nach neuem Einkommen fordern.
Das Haus ist allerdings Privatvergnügen, das zählt beim EZG nicht.
http://www.versorgungsverwaltung-mv.de/pages/erzgeldrechner_inc.htm
Guckst Du hier :yltype:
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."