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Unterhalt und Elterngeld

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
man stelle sich folgende Situation vor:

- Elterngeld ist durchgesetzt
- Ich habe Kind aus erster Ehe, habe gegenüber Kind und Mutter erhöhte Erwerbsobliegenheit
- Nun neue Freundin die schwanger wird

So, nun erinnere ich mich an von-der-Laie und will meinem Vatersein, wie gewollt, nachkommen. Ich gehe für ein Jahr nach Hause und beziehe Eltergeld. Meinetwegen auch nur für 2 Monate.

In dieser Zeit kann ich aber nur weniger Unterhalt bezahlen, weil mein Einkommen erheblich gekürzt wird. Aber wie?

Also Elterngeld nur für Erstväter? Oder Erwerbsobliegenheit nicht so wichtig? Ich glaube Ersteres.

Ich frage mich gerade, wie die Sache rechtlich aussieht und ob ich nicht mal an das Bundesministerium für Alle-in-einer-Familie-ausser-Väter schreiben sollte.

Was meint ihr?

Gruss,
Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2006 12:28
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

HI Michael,

gute Frage.....aber das wird siche rnicht anders gehandhabt, als jetzt. Papa kann gerne in Elternzeit gehen, aber Unterhalt bitteschön weiter nach fiktivem alten Gehalt zahlen. Warum sollte sich das beim neuen Elterngeld ändern ?

Und ob Frau L. schon realiiert hat, das es nicht nur so tolle Bilderbuchfamilien mit entsprechend hohen Einkünften wie bei ihr gibt, wage ich zu bezweifeln 🙁


LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2006 13:03
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So, das musste raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes.

Das Elterngeld soll laut Koalitionsvertrag eine nachhaltige und wirtschaftliche Sicherung von Familien unmittelbar nach der Geburt von Kindern fördern. An erster Stelle steht die Vermeidung von Einkommenseinbrüchen und das Angewiesensein auf Sozialhilfe. Erstmals soll eine tatsächliche Wahlmöglichkeit der Betreuung zwischen Vätern und Müttern geschaffen werden, genauso wie die wirtschaftliche Selbstständigkeit beider Elternteile und ein angemessener Ausgleich der Opportunitätskosten (indirekte Kosten durch Wegfall oder Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit) gefördert werden soll.

Ich glaube, dass es sich dabei um einen vielversprechenden Weg handeln könnte.

Allerdings bin ich geschieden und habe gegenüber meiner Exfrau eine Erwerbsobliegenheit wegen Ehegattenunterhalt und gegenüber meinem Sohn aus erster Ehe sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegen Kindesunterhalt.

Wenn ich nun nach Deutschland ziehe und mit meiner Freundin ein neues Kind habe, würde ich gerne eine Elternzeit nehmen. Meine Freundin und ich arbeiten, allerdings würde ich gerne ein Jahr zu Hause bleiben und das Elterngeld beanspruchen, soweit es beschlossen ist.

Das dürfte ich aber nicht, weil ich dann Einkommenseinbußen hinzunehmen habe, die den Unterhalt senken könnten. Im realen Fall würde mir familienrechtlich ein fiktives Einkommen angerechnet, das deutlich höher als das Elterngeld ist.

Nun frage ich mich, wie dieser Wiederspruch zwischen den Zielen des Elterngeldes und des Unterhaltsrechts zu vereinbaren sind.
Ist es gewollt, Väter nach Scheidung, von dem System auszuschliessen? Wenn nein, wie können sie sich vorstellen, die Verteilungsgerechtigkeit herzustellen?

Gruss und Dank,
Weisnich

[Editiert am 1/5/2006 von Weisnich]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2006 13:55
(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

Super geschrieben :thumbup:

Auf die Antwort bin ich aber wirklich gespannt :knockout:

Du setzt sie hier doch gleich rein, oder ? 😉


LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2006 14:02
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Super geschrieben :thumbup:

Danke, schick mir doch mal ein Foto von dir und deine Curriculum Vita...vielleicht... 😀

Auf die Antwort bin ich aber wirklich gespannt :knockout:

Ich auch, aber ich werde ein BLABLABLABLA kriegen.

Du setzt sie hier doch gleich rein, oder ? 😉

NATÜRLISCH :yltype:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2006 14:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und hier die Antwort:

Hallo,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.05.2006. Leider kann ich Ihnen zum geplanten Elterngeld nur sehr wenige Informationen geben, da ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit erst erarbeitet wird. Die aktuellen Koalitionsvereinbarungen werden voraussichtlich darin Berücksichtigung finden.
Ab 2007 soll das einkommensabhängige Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ablösen. Der betreuende Elternteil erhält 67 Prozent des vorherigen Nettoerwerbseinkommens bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Monat im ersten Lebensjahr des Kindes. Bei kleinen Einkommen ist eine ergänzende Komponente vorgesehen, für die das Familieneinkommen berücksichtigt wird. Auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte erhalten Elterngeld.
Für nicht erwerbstätige Eltern soll es eine Mindestleistung geben. Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auch über zwei Jahre gestreckt werden. Die Leistung wird unabhängig vom Status der Krankenversicherung gewährt.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Einführung des Elterngeldgesetzes verweise ich darauf, dass das In-Kraft-Treten von Gesetzen bzw. die Anwendung neuer Regelungen immer zu einem konkreten Stichtag erfolgt, ab dem diese anzuwenden sind. Gerade bei den Familienleistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum gebunden, das heißt, das Gesetz gilt erst für Geburten von dem festgelegten Stichtag an. Dem Gesetzgeber ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) durch Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt. Ich verweise hierzu auch auf ein entsprechendes Urteil des BVerfG vom 10. Dezember 1987 (1 BvR 1233/87).
Für Kinder, die vor dem 01.01.2007 geboren wurden, bleibt alles beim alten. Eine Übergangslösung wird es nach jetzigem Kenntnisstand nicht geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfes nicht mitteilen kann.Auch zu Ihrem speziellen Fall, insbesondere zu den Berechnungsmodalitäten, vermag ich keine konkreten Auskünfte zu erteilen.
Weitergehende Informationen können erst im Laufe dieses Jahres gegeben werden.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Pressemitteilungen auf unserer Homepage (www.bmfsfj.de).

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Dunschen
_____________________________

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team

Telefon: 01801 90 70 50
Telefax: 01888 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

Herr Norbert Dunschen ist übrigens unter der Email ndunsche@baz.bund.de zu erreichen. Ich sollte ihm vielleicht schreiben, oder? Irgendwie fühle ich mich unmündig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2006 01:54
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Antwort zeugt doch so was von Ignoranz (oder Inkompetenz?)! 😡

Hat Herr Dunschen vor Abgabe seiner Standardantwort überhaupt den Sachverhalt der Anfrage zur Kenntnis genommen bzw. deren Inhalt verstanden?

Unabhängig davon, daß ich persönlich ein "Hallo" auch im email-Verkehr als Anrede unmöglich finde, ist das ein klarer Fall von: "Thema verfehlt, setzen, Herr Dunschen!"

Nun ja, aber was hatten wir anderes erwartet?!

Lieber weisnich, bitte stell doch Deine Anfrage erneut an Herrn Dunschen, sobald das Gesetz verabscheidet ist. Dann spätestens müßte er ja, der Logik seiner eigenen Argumentation folgend, Dir eine konkrete Auskunft geben können 😛

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 10:51
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo weisnich,

so, wie es sich für mich ein bischen anhört, könnte der herr vermuten, das du nicht in den genuss des elterngeldes kommen wirst, vielleicht nimmt er an, das dein kind vor dem 1.1.2007 geboren wird. ist das so?

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 12:17
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieso sollte der Mann dort inkompetent sein? Der hat ganz klar geschrieben wie es derzeit aussieht.
Das ist lediglich ein Mitarbeiter der sich an die Regeln hält und nur das mitteilt was er verantworten kann.
Den Denkansatz von Weisnicht find ich aber echt genial, vielleicht sollte man versuchen die Medien damit zu konfrontieren.
Da gehts ja nicht gegen einzelne Personen, sonderm um ein Gesetzentwurf der Fragen ja ganz klar auch zulässt.
Die Medien können sich in dem Fall nicht auf einen Schutz berufen, wie es bei anderen Fällen leider schon hier im Forum der Fall war.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 15:11