Hallo zusammen, hab jetzt hier mal ein bißchen rumgestöbert und finde es einfach klasse und ärger mich das ich nicht schon früher die Zeit genommen habe mit gleichgesinnten (bzw gleiche Problematik) zu schreiben.
meine Ex wohnt jetzt mit ihrem neuen seit 1 1/2 jahren zusammen, kennen tun sie sich schon 2 1/2 Jahre. Das Haus wo sie wohen wurde mehr oder weniger Umgebaut damit dei beiden (meine) Kinder jeder ein Zimmer haben. (meine Tochter sogar ein eigenes Badezimmer). Angerechent wurden mir als Haushaltsführungsleistung 200 €. meine Ex geh´t halbtags arbeiten als Betreuerin in einer Ganztagsschule und macht 700 €. Die kinder erhalten ganz normal Kindesunterhalt sogar nach der Anderung im Januar 2008 eine Stufe mehr (ist auch in Ordnung).
Jetzt stellt sich mir die Problematik ob ich wieder ein Verfahren eröffne das ich vom Unterhalt 352 € meiner Ex wegkomme. Also mit der Forderung sich selber zu versorgen bzw den Unterhalt zu befristen.
einmal hab ich es schon getan hab dann aber wieder zurückgezogen weil das Kindeswohl im Vordergrund stand. meine Kids sind 14 und 13.
hat einer ne idee die meine Entscheidung leichte macht?? weil meinem Geld bin ich nicht traurig wenn es bei mir bleibt bevor es das Gericht und emine Ex bekommt.
danke fürs antworten
Gruß Grisu (michael)
Hallo grisu,
Kannst du die 2 1/2 Jahre irgendwie belegen oder zumindest glaubhaft machen?
Gibt es besondere "Ehebedingten Nachteile", die einer Ausweitung ihrer Berufstätigkeit im Wege stehen?
Wer sonst, wenn nicht du sollte eine Chance haben da was zu erreichen.
Das ist natürlich keinerlei Garantie für das Ergebnis. Schließlich lässt sich "Billigkeit" am besten mit "Willkür" übersetzen aber die Chancen stehen nicht aus meiner Sicht nicht so schlecht.
Auch wenn ihr vielleicht nicht sofort eine Ganztagsstelle fiktiv zugeschrieben, so könnte ihr vielleicht auferlegt werden, sich bis in einem halben oder ganzen Jahr eine zu suchen.
Knackpunkt wird einfach sein, wes geistes Kind der Richter ist.
Wohlan denn, seid nicht feige Männer! Geht voran und tötet den Drachen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Grisu!
Willkommen erst mal im Forum, hier findest Du bestimmt anwendbare Hilfe.
Vorneweg:
- Wie wurde EU festgelegt: Urteil, Vereinbarung (notariell oder einfach so)?
- Kannst Du eheähnliche Gemeinschaft nachweisen (sowohl Ex als auch LG haben keine "Zweitwohnung")??
- Wie alt sind denn die Kinder?
Je nach Beantwortung obiger Fragen könnte Licht am Ende des EU-Tunnels auftauchen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
woh geht ja schnell und zügig mit nachfragen und infos:
Also EU wurde festgelegt beim Scheidungsverfahren, danach reduzierung bei Arbeitsaufnahme meiner Ex und nochmal gekürzt (um 200 €) beim Zusammenzug mit dem LG (4 mon später weil sie nichts gesagt hat).
Die Nachweisung liegt auf der Hand da Sie die gleichen adressen haben bzw meine Ex sich ja damals umgemeldet hat. Das sie ein Paar sind (seit 2 1/2 Jahren) gut das kann man nur dadurch belegen weil sie gemeinsam raus und aufgetren sind bzw sie bei ihm genächtigt hat oder er bei ihr.
Und die kids sind 14 und 13
Zum Beppo:
Nachteile wüßte ich so nicht, das sie jetzt von 11-16 Uhr wie gesagt in einer Grundschule die Übermittagsbetreuung macht, meine Kinder um 14 Uhr von der weiterführenden Schule kommen und eh den Nachmittag alleine verbringen da der Lg selbständig ist und im Büro oder außerhalb ist.
Das blöde ist ich kann ja noch nicht mal nachweisen das meine EX im Büro mithilft ,da Sie gelernet Bürokauffrau ist.
Ein ehebedingter Nachteil wäre z.B. wenn sie dir zu Liebe ihre vielversprechende Ausbildung zur Bankkauffrau abgebrochen hätte und deswegen nicht Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank werden konnte!
Wie lange wart ihr denn verheiratet?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
11 1/2 Jahre und sind seit 2003 geschieden
Also solange ihr nicht noch irgendwelche Krankheiten, ne plötzliche Trennung von ihrem LG oder ne plötzlich auftretende Büromaterialallergie einfällt, würde ich sagen, raus mit der Klage auf 0,- € EU!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.