Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner (noch) Ehefrau. Sie hat mich vor einigen Wochen verlassen. Ich war zu diesem Zeitpunkt (und bin immer noch) Harz IV Empfänger. Ich habe jedoch vor, eine s.g. Ich AG zu gründen. Selbstverständlich werde ich bei der Bundesagentur für Arbeit s.g. Überbrückungsgeld (Zuschuss) beantragen. Das Geld wird dann auf die Firmenkonto flissen, da es sich um Firmengeld handelt. Meine Frage, kann die Firmenkonto für die Unterhaltsberechnung einbezogen werden? Das Überbrückungsgeld ist nach § 3 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EstG) steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressoinsvorbehalt.
Danke für Eure Hilfe
Hallo Almaryn,
wenn du eine ICH-AG gründen willst, dann ist Eile geboten. Niemand kann sagen, ob das nach Bestehen einer Regierung weiterhin möglich sein wird, da die ICH-AG ein umstrittenes Projekt ist.
Ich selber beziehe den Existenzgründungszuschuss und dieser wird beim Antrag auf PKH und Wohngeld nicht mitgerechnet. In der für uns zuständigen Düsseldorfer Tabelle- Leitlinien Schleswig-Holstein ist weder der Existenzgründungszuschuss noch das Überbrückungsgeld aufgeführt, guck am besten mal in die für dich zuständigen Leitlinien.
Einkommen kann auch dann als unterhaltsrelevantes Einkommen gelten, wenn es steuerfrei ist. Letzte Sicherheit kann dir vermutlich nur ein versierter Anwalt geben.
Gruß
eskima