Unterhalt und Ausla...
 
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Unterhalt und Ausland

 
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

hi,

man liest immer wieder, dass das deutsche unterhaltsrecht ziemlich sch***** ist. Auf verschiedenen Seiten findet man inner wieder auch informationen das im Ausland (z.B. spanien) deutsche unterhaltstitel nicht anerkannt werden und das diese unterhaltszahlungen auch von der steuer abzusetzen sind. Wer weiss denn da was und kann aus den verschiedenen Europäischen Staaten berichten?

Ich habe nu schon die verschiedensten Berichte gelesen und frage mich wieviel Geld man eigentlich in Deutschland verdienen muss um überhaupt hin zu kommen. Selbst mit 1700 netto kann ich in meiner Stadt kein Haus kaufen und auch unterhaltstechnisch werde ich Mangelfall. Finde ich ziemlich krass.

Apropos: ich werde von meinen 1750 € neto auch unterhalt an meine Frau sowie 2 kinder unter 5 bezahlen müssen
im moment bezahle ich auch noch einen gemeinsamen kredit alleine (162) und es gibt vom grundsatz her auch noch 3100€ gemeinsame schulden in form eines dispo.
durch eine arbeitsstelle 400 km von meinem alten zuhause habe ich auch noch 2 wohnungen die zu bezahlen sind und ich war im letzten jahr arbeitslos und habe 1350 € ALG bekommen.
Was muss ich denn voraussichtlich bezahlen? Im moment habe ich mit ihr erstmal auf 500€ geeinigt, den rest was sie noch so braucht bekommt sie vom Sozialamt. Das zahlt ihr die miete aber weil wir das unterhaltsrechtliche nicht anwaltlich geregelt haben hat das SA sie genötigt zum anwalt zu gehen. Nu muss ich meine einkommen offenlegen. Soll ich das einfach so tun oder soll ich es auf ne klage ankommen lassen und dann dem richter alleineigen einblick gewähren? Ohne kopien?

Ich bin insgesamt ziemlich ratlos was ich wie machen soll, ich versteh mich mit meiner ex-frau immer noch ganz gut, wir haben uns nicht im bittersten streit getrennt.

Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 18:06
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HaS!

Deine Aussagen und die Überschrift verwirren mich etwas. Will sich da wohl jemand verdrücken? Hat zumindest einen recht faden Beigeschmack, was du da schreibst...

Thema Unterhalt:

Im groben sehe ich dich so an der Grenze zum SB. Genau Berechnung darf hier eigentlich keiner machen. Zudem kenne ich deine Leitlinien nicht. Also keine genaue Aussage von mir! Am Ende bleibt dir nur Gewißheit, wenn du einen Anwalt aufsuchst. Den brauchst du sowieso, wenn die Klage kommt... Mit Beratungshilfe / PKH sollte es bei dir wohl weniger Probleme geben.

Grüße
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 18:16
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich will mich nicht drücken, ich will mich aber auch nicht sämtlicher Lebensfreude berauben lassen weil ich an der Armutsgrenze herumkrebse und ich Vollzeit arbeite um dann mein Geld für die untätige Mutter abzugeben. Je nachdem was sich Unterhaltstechnisch ergibt, werde ich danach entscheiden. Ich habe noch eine Reihe anderer finanzieller verpflichtungen inkl. einer freundin die aus verschiedenen Gründen nicht erwerbstätig sein kann. Von 840 € selbstbehalt kann ich nicht leben oder gar meine Kinder besuchen. Ich denke ich bin nicht der einzige der so denkt.
Trotzdem würde ich mich über Erfahrungen und Berichte freuen.

Gruss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2005 18:25
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist wieder diese politische Diskussion, die du da ansprichst. Das Unterhaltsrecht ist eben mies und hat nur noch wenig Daseinsberechtigung in der Umsetzung. Aber das soll wohl nicht das Thema hier sein...

Eine Berechnung ist wie schon gesagt (sorry: geschrieben) nicht ganz einfach. Der einfachste Weg für dich sind die Leitlinien für deinen OLG-Bezirk.

Aus deinen Beschreibungen stelle ich mal folgende Überlegungen als Ansatz hin:

Werbungskosten: Deine Wohnung für die Arbeit wäre als Werbungskosten zu sehen. Ob diese sich auch unterhaltsrechtlich umsetzen lassen, weiß ich nicht. -> Leitlinien

Schulden: Wenn die Schulden aus der Ehe (nachweisbar!) hervorgegangen sind, dann kannst du hier etwas vom TU / EU abziehen! Die Tilgung trägt sie mit!

Dein Fall ist mal ein genaueren Blick wert. Schau einfach mal hier in den Aufsätzen nach, da findest du vieles! Alternativ gehst du zum Anwalt.

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 18:32
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 21:47
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Nun, auf einer anderen Seite hab ich folgendes gefunden:

Verpflichtete, die das System durchschaut haben und genau wissen was auf sie zukommt, wandern angesichts dieser Tatsachen verstärkt aus (2004 etwa 10% der nichtbezahlten Forderungsfälle) und beginnt anderswo neu. Wer rechnen kann, realistisch und handlungsfähig ist, wird diese Möglichkeit ergreifen. Bereits innerhalb der EU in Ländern wie Spanien lassen sich deutsche Unterhaltsforderungen kaum vollstrecken. Teilweise sprechen andere Staaten über eine "Ver-Knechtung" von Unterhaltspflichtigen in Deutschland und erkennen deutsche Urteile nach Übersetzung und Durchsicht nicht mehr an, obwohl sie im Haager Abkommen miteinander verbündet sind und dies die gegenseitige Anerkennung von Unterhaltstiteln zur Folge haben sollte. Danach versucht das auswärtige Amt mit einem Ermittler, den Verpflichteten gutwillig zu einer Einigung und Zahlung zu bewegen. Dies scheitert immer öfter an betonharter Kompromisslosigkeit der deutschen Unterhaltsempfängerinnen und Gerichte. Ist ein Pflichtiger ohne Vaterschaftsanerkennung im Ausland nicht erreichbar, muss jedes zivilrechtliche Grichtsverfahren solange zurückgestellt werden, bis der Beklagte vom Verfahren nachweisbar Kenntnis erlangt. Väter verstehen ihren Rückzug nicht als Flucht, sondern als Überlebensversuch. In manchen Ländern bilden deutsche Familienunrechtsflüchtlinge sogar Hilfsvereine ("Deutsche Väter im Exil"). Internationale Haftbefehle wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht. Verurteilungen in Deutschland verjähren gemäss §78 StGB nach fünf Jahren. Auch wer trotz Auslandsaufenthalt weiterhin Unterhalt nach Deutschland überweist, kann viel sparen: In vielen Ländern ist Kindesunterhalt steuerlich voll absetzbar - in Deutschland überhaupt nicht.

Was auch immer man davon halten mag.

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 11:30
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber HaS!

In aller Deutlichkeit: Diese Menschen, die dort als "Väter" bezeichnet werden, sollten diesen Ehrentitel ablegen. ES SIND KEINE VÄTER! Ein Vater tut so etwas nicht. Wer sein Kind im Stich läßt, sollte auf die Folter :headcut: Nicht einmal das Wort "Rabenvater" wäre hier zutreffend. (Und denke daran, dass du hier bei " VATERSEIN.de" bist!)

Mehr habe ich dazu nicht zu sagen..

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 11:36
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 11:55
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ach nicht? Deiner Meinung nach lebt man also besser unter der Brücke oder im "inneren Exil", mit Gehaltpfändung und in Depression? Sorry, aber dann haben meine Kinder auch nix mehr von mir, dann werde ich zu einen Psychischen Wrack. Dann wandere ich lieber aus und zahle was ich meine Zahlen zu können.
Mein Kinder können immer zu mir kommen, bisher hatte die Kindsmutter auch nichts dagegen. Im Gegenteil, sie freut sich auch wenn sie mal ein bisschen Zeit für sich hat. Die Kinder sind oft bei der Oma (meine mutter), die Kinder leiden dadurch keine Not.
Da ich eh 400 km entfernt von meinen Kindern arbeite, sind meine möglichkeiten, meine Kinder zu sehen, sehr eingeschränkt. ob 400 oder 2500 km macht für mich keinen Unterschied, ich hab das Geld so oder so nicht.
Das hat ÜBERHAUPT nichts mit im Stich lassen zu tun. Das ist ein Frage der Menschenwürde.
Ich werde nicht Vollzeitarbeiten, womöglich noch einen Nebenjob annehmen nur um es deutschen Gerichten recht zu machen. Meiner Ex-Frau ist es völlig egal ob sie ihr Geld vom Amt oder von mir bekommt.

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 12:04
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt immer Möglichkeiten, die Unterhaltsberechnung so durchzuführen, dass man leben kann. Klar, nicht in Wohlstand mit Ferrari und Villa, aber es geht! Wie bitte schön sollen dich die Kinder auf Hawai besuchen? Hier reißt was ein...

Hast du keinen Mund? Über Gelder kann man reden. Wenn es SO knapp in der Kasse zugeht, dann rede mit deiner Ex drüber. Ich habs auch gemacht. Und siehe da, es geht. :hallucine: Wenn sie nicht will, gibt es auch da Mittel und Wege, sein Ziel zu erreichen. Erst nachdenken - dann handeln!

Flucht ist eine der schlechtesten Lösungen! Und verwerflich dazu auch noch!

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

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Geschrieben : 23.02.2005 12:10




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo HaS

So wie ich das verstanden habe, ist der Unterhalt noch nicht tituliert. Es steht auch noch nicht fest, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss. Vielleicht machst Du mal einen Schritt nach dem anderen und fängst nicht gleich bei der Pfändung an?

Ich werde nicht Vollzeitarbeiten, womöglich noch einen Nebenjob annehmen nur um es deutschen Gerichten recht zu machen. Meiner Ex-Frau ist es völlig egal ob sie ihr Geld vom Amt oder von mir bekommt.

Vergiss es, dann wird fiktiv angerechnet.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:16
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Um das nochmal deutlich zu sagen: Im moment pi**t mir das Sozialamt ans Bein.

Und ich würde auch nicht nach Hawaii wollen sondern nach Gran Canaria, ich hab da auch noch nen Vater den ich in meinen 32 Jahren noch nie gesehen habe.....

Bei meinen paar Kröten werde ich nicht in der Lage sein eine Unterhaltsberechnung durchzuführen die mir genug lässt. Sogar wenn mein Ex auf die idee käme (gekommen ist!!!!) mir Geld wieder zurück zu überweisen, stellt sich das Sozialamt quer.

Flucht ist für mich eine Option, nicht eine zwingende Konsequenz.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 12:18
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Sogar wenn mein Ex auf die idee käme (gekommen ist!!!!) mir Geld wieder zurück zu überweisen, stellt sich das Sozialamt quer.

Ist schon klar, aber was ihr unter der Hand macht, ist eure Sache...

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Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:22
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Sogar wenn mein Ex auf die idee käme (gekommen ist!!!!) mir Geld wieder zurück zu überweisen, stellt sich das Sozialamt quer.

Ist schon klar, aber was ihr unter der Hand macht, ist eure Sache...

...
nett gedacht, aber wie gesagt, es sind 400 km dazwischen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 12:23
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich kann Dir nur empfehlen, Deinen Informationsfluss mal ein wenig anders zu gestalten.

Was möchte das Sozialamt?

Als Hinweis: Das Sozialamt hat einen eigenen Auskunftsanspruch über Deine Einkünfte. Die Berechnungen des Sozialamtes sind regelmäßig falsch, deshalb sollte eine solche Berechnung dringend geprüft werden. Sollte das Sozialamt zur Zahlung aufgefordert haben, kannst Du das machen, oder es bleiben lassen. Ohne Titel –den auch das Sozialamt erst erwirken muss – kann nicht gepfändet werden.

Vielleicht hilft Dir das ja erstmal weiter.

Bei meinen paar Kröten werde ich nicht in der Lage sein eine Unterhaltsberechnung durchzuführen die mir genug lässt.

Dann kommt doch evtl. Beratungshilfe und PKH in Betracht.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:35