Unterhalt und Aufst...
 
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Unterhalt und Aufstockung

 
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
wer von euch kennt sich mit dem Thema Unterhalt aus, und könnte mir einen Tipp geben.
Also zu Frage:
Meine Exe Arbeitet vollzeit 40 Stunden, verdient netto ca. 1k Euro.
Ich Arbeite Halbtags 20 Stunden, Kinder leben bei mir , alter 10 und (17>in Ausbildung) einkommen 2k netto
und Kindergeld. Lebe mit den Kids im Haus das Exe halb gehört.
Kann Exe Unterhalt forden. Bei ja >> welchen ? wie viel ? wie lange?
Besten Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 13:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus tsc!
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wie viele Threads möchtest Du zu dem Thema eigentlich noch eröffnen??
Lass es doch bei einem, so dass die restlichen User sich einen gewissen Überblick erhalten können...
Wenn Du bisher keine zufriedenstellende Antwort(en) gekriegt hast, wird die Qualität bei gleicher Fragestellung in einem anderen Ort auch nicht anders ausfallen!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 13:41
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Marco,

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wie viele Threads möchtest Du zu dem Thema eigentlich noch eröffnen??

In tsc's anderem Faden ging es um das Haus und den Zugewinnausgleich - nicht (so sehr) um Unterhalt.
Von daher macht es schon Sinn, einen neuen Faden, der sich ausschließlich mit Unterhalt beschäftigt, im entsprechenden Forum zu eröffnen.

Der andere Thread befindet sich >>HIER<<.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 14:03
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi, danke für eure Antworten,
ich bin ganz neu hier und weis nicht so richtig wo ich was und wie fragen kann. Sorry dafür. Ich werde mal versuchen die Anleitung zu verstehen.
Wie kann ich denn eingestellte Dinge hier raus nehmen oder umsetzten.
Besten Dank und Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 14:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus tsc!
Ergänzend zu den Antworten (insbesondere von elwu und beppo) im anderen Faden würde ich sagen, dass es auch auf die zu verteilende Masse für Ex nach Abzug der ehebedingten Schulden und (resutlierend aus Hauskauf) nicht erhaltenen KU für zwei Kinder ankommt. Ich schätze es bleibt wenig bis nichts, zumal Du die volle Betreuung der Kids selbst stemmst.

Zur Frage selbst: EX kann viel fordern, ob sie das aber kriegt, ist was anderes.
Daher würde ich versuchen, eine faire Einigung hinsichtlich Haus (sie auszahlen mit entspr. Änderung des Grundbucheintrages) zu finden. In wie weit Du den Euren Kindern zustehenden KU ins Spiel bringst, ist Deine (Verhandlungs)Sache.
Ab Volljährigkeit des Älteren Kindes werden die Karten in Sachen KU möglicherweise eh´ neu gemischt...

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: diverse Korrekturen

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 15:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tsc,

99% aller  Menschen würden sagen, dass es keinen Grund gibt, warum du deiner Ex EU bezahlen solltest.

Leider tobt sich das verbleibende Prozent gerade im Familienrecht besonders aus.

Es ist nicht sehr wahrscheinlich, das dich jemand zu EU in nennenswerter Höhe verurteilt, es ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen.

Es könnte durchaus jemand auf die Idee kommen, dass du mit den Kindern und dem Halbtagsjob nicht ausgelastet bist und dich möglicherweise auffordern, doch Ganztags zu arbeiten.
Auch ist dein Netto von 2.000,- € durch dich und die Kinder noch nicht restlos aufgebraucht und es wäre denkbar, dass du noch ca. 2,80 € an EU bezahlen sollst.

Möglichkeiten dir da was anzuhängen gibt es im Väterstrafrecht durchaus.

Nur wie gesagt, davon solltest du dich im Moment nicht verrückt machen lassen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 16:35
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Danke an alle für eure Antworten,
ihr habt mir schon sehr geholfen, ich denke ich sollte mich wirklich nicht verrückt machen lassen.
Beste Grüsse
tsc1267

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 10:06